Prügel wegen Lego-Bausteinen
 
Gevelsberg. (KiVo) Dass sich Kinder um eine Legokiste streiten, ist alltäglich. Dass Erwachsene ein solches Streitobjekt auswählen, ungewöhnlich. Dies geschah im November letzten Jahres, als sich ein getrennt lebendes Ehepaar in der Wohnung des Mannes um die kleinen Steine prügelte. Für die 31-jährige Gevelsbergerin hatte die Auseinandersetzung ein Nachspiel vor dem Schwelmer Gericht. Der Mann hatte Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.

Die Personengruppe, die vor dem Gerichtssaal auf die Verhandlung wartete, bot ein ungewöhnliches Bild. Lange Kleider, weite, helle Gewänder, Zöpfe. Es verwunderte nicht, als die Angeklagte Richter Vogt ihren Beruf nannte: Lehrerin an einer Waldorf-Schule. Dass es auch in diesen, gemeinhin als friedliebend bekannten Kreisen, zu handfesten Ehekrächen kommt, verwunderte hingegen schon.

An dem besagten Tag wollte die 31-Jährige gegen 15 Uhr zwei der gemeinsamen Kinder vom Vater abholen. Für das dritte Kind sollte sie dessen Legokiste wieder mit nach Hause bringen. Der Noch-Ehemann wollte dies verhindern, da schlug die Mutter zu. Sie traf ihn am Rücken und im Gesicht. Sie boxte und trat gegen die Beine und in den Magen. Der Mann erlitt Prellungen und Kratzwunden. Auch die Frau trug leichte Verletzungen davon.

Auf der Anklagebank gab die 31-Jährige die Attacken unumwunden zu. "Körperliche Auseinandersetzungen waren in unserer Ehe gang und gäbe", erklärte sie. Dieses Mal sei sie unter anderem auch deshalb ausgerastet, weil der Mann das alleinige Sorgerecht beantragt hatte.

Die familienrechtliche Auseinandersetzung steht noch aus. Daher vermutete die Verteidigerin, dass es dem Mann mit der Erstattung der Anzeige in erster Linie um den Kampf ums Sorgerecht ging. Dem würde entsprechen, dass dieser laut Aussage der Angeklagten seiner neuen Lebensgefährtin während des Gerangels zurief, sie solle schnell den Fotoapparat holen. Dann hätten sie es schwarz auf weiß.

In der Hoffnung, dass die beiden ihre Eheprobleme bei der familienrechtlichen Auseinandersetzung geregelt krieten, stellte Richter Vogt das Verfahren gegen eine Geldbuße von 250 Euro ein.

15.06.2003
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