Bei Grün sahen die beiden Frauen ziemlich rot

Gars (vo) - Eine Keilerei der selteneren Art lieferten sich am Montag-vormittag zwei rabiate Frauen auf dem Garser Marktplatz - als eine 33-jährige Lengmooserin die grünen Uniformen erkannte, sah sie wohl rot und rannte - zunächst - davon. Zuvor hatte sie noch ihr Auto abgesperrt, denn mit diesem war die «amtsbekannte Pkw-Fahrerin», so die Polizei, immer wieder unterwegs, obwohl ihr die Fahrerlaubnis vor einem dreiviertel Jahr entzogen wurde.

Damit nun endgültig Schluss sein sollte, rief die Polizei einen Abschleppwagen, doch so einfach sollte es mit dem Abschleppen nicht werden. Als der Abschleppwagen auftauchte, erschien die Frau samt ihrer Mutter wieder, ziemlich lautstark. Die beiden nannten die Beamten «Hirschen» und versuchten mit aller Gewalt den Abtransport zu verhindern. Nun mussten die Beamten schon etwas energischer werden, denn die beiden Frauen stellten sich stur zwischen Abschleppwagen und Auto. Irgendwann erkannten sie dann ihre Chancenlosigkeit, doch aufgeben wollten sie noch lange nicht.

Wenn nicht das eigene Auto, dann eben das Polizeiauto - einer der Beamten konnte gerade noch verhindern, dass die Frau in den Dienstwagen einsteigen konnte. Daraufhin ging die Lengmooserin auf den Beamten im Auto los, packte ihn an der Krawatte, zog an, wickelte sie um ihre Hand und machte damit den Polizisten handlungsunfähig. Als auch noch die Mutter auf ihn los ging, gelang es dem Kollegen wenigstens diese wegzuziehen - mit Gewalt. Dabei zerriss sein Hemd und seine Goldkette ging kaputt. Irgendwie gelang es ihm dann doch, die Frau wegzudrücken und auch seinen noch immer mit der jüngeren Frau «raufenden» Kollegen zu befreien.

Mittlerweile war das Auto auf dem Abschleppwagen verladen und die Autobesitzerin sah wohl eine letzte Chance - der Platz im Führerhaus. Noch einmal griffen die Beamten ein, ein letztes Mal, denn nun gab die Lengmooserin auf und ging in die Praxis eines naheliegenden Arztes.

Recht umfangreich ist das Nachspiel für die beiden rabiaten Frauen: Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung, Kosten für die Fahrzeugwegnahme, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und möglicherweise der Einzug des Autos beim Strafverfahren.
 

Zet.Net Rosenheim vom 29.06.2001