Urteil: Wuppertaler
verletzte Frau und Sohn mit einem Messer
Von Marguerita Eckel
Wegen versuchten
Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilte am Montag
die Schwurgerichtskammer des Wuppertaler Landgerichts einen 45-jährigen
Arbeiter zu sechs Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Der Staatsanwalt
hatte achteinhalb Jahre beantragt.
Der Mann war Anfang
Februar nach einem Unterhaltsprozess vor einem Wuppertaler Familiengericht
seiner Ehefrau (41) gefolgt und hatte sie mit einem Fahrtenmesser niedergestochen.
Auch sein (leiblicher) Sohn (21), der in Begleitung seiner Mutter war und
ihr zur Hilfe kam, wurde vom Angeklagten mit dem Messer schwerverletzt.
Die beiden Opfer konnten nur durch eine sofortige Notoperation gerettet
werden.
Das Ehedrama des
Paares spitzte sich zu, als sich die Frau nach 22 Jahren trennen wollte.
Während ihr Ehemann in schwindelnder Höhe auf Fabrikschornsteinen
seiner gefährlichen Arbeit nachging, habe sich die Frau ständig
mit anderen Männern eingelassen und das schwerverdiente Geld mit vollen
Händen ausgegeben. Das sagte der Bruder (39) der Frau als Zeuge vor
Gericht und erklärte, er habe volles Verständnis für seinen
Schwager.
Am Tattag war es
im Prozess vor dem Familienrichter auch um Unterhaltszahlung des Angeklagten
für den unehelichen Sohn (18) seiner Frau gegangen. Als sie damals
mit dem Kind schwanger war, hatte sie ihrem Mann vorgetäuscht, sie
sei vergewaltigt worden. Ihr Ehemann hatte ihr das all die Jahre geglaubt
und das Kind wie seinen eigenen Sohn behandelt. Weil die ganze Zeit kein
Vaterschaftsnachweis erfolgt war, hatte der Angeklagte sein Recht verwirkt
und sollte nun zahlen. Wie der Schwager vor Gericht berichtete, sei aber
bekannt geworden, dass der inzwischen 18-Jährige aus einer Beziehung
seiner Mutter zu einem Mann aus ihrer Heimat stamme.
Als die Ehefrau sich
trennen wollte und auch noch Unterhalt für das unehelich Kind forderte,
rastete der Ehemann aus und stach nach dem Prozesstermin seine Frau auf
offener Straße nieder. Zuvor hatte er angedroht: "Wenn sie sich von
mir trennt, bringe ich sie um. Eher gehe ich in den Knast, als dass ich
zahle." |