Behinderte Frau widerruft Vorwürfe gegen Ehemann

Nach ihrer ersten Aussage hatte er sie gequält und mißhandelt - Falschaussage wird verfolgt
Winhöring (bi). In der Anklageschrift wurde dem Bauhelfer vorgeworfen, im Oktober und November des vergangenen Jahres dreimal äußerst brutal gegen seine 27 Jahre alte Frau vorgegangen zu sein. Da die Frau aufgrund eines Muskelleidens körperbehindert ist, habe sie sich gegen die Übergriffe nicht zur Wehr setzen können und die Quälereien über sich ergehen lassen müssen, hieß es.
Bei der ersten Auseinandersetzung habe der Angeklagte seine Frau an der rechten Hand gepackt und ihr eine brennende Zigarette zweimal in die Handinnenfläche gedrückt. Dasselbe habe er mit ihrer linken Hand wiederholt.

Die Anklageschrift fährt fort: Einige Wochen später überraschte die Frau ihren Mann mit drei Freundinnen im Schlafzimmer. Als sie ihn deswegen zur Rede stellte, verprügelte er sie mit einem Kochlöffel. Beim dritten Vorfall traf der Bauhelfer seine Frau mit dem Fuß in die Kniekehle und schrie, sie solle sofort die gemeinsame Wohnung verlassen, sonst werde er sie totschlagen.
Der beschuldigte Ehemann zeigte sich über die Anschuldigungen völlig überrascht. "An diesen Vorwürfen ist kein wahres Wort", sagte er entrüstet. Seine Frau sei Ende vergangenen Jahres aus der Wohnung ausgezogen und halte sich seitdem bei Bekannten auf, berichtete er. Seitdem werde über das Sorgerecht für die sechsjährige gemeinsame Tochter gestritten. Möglicherweise sollten die Beschuldigungen dazu dienen, ihm das Sorgerecht für das Kind zu entziehen, vermutete der Beschuldigte.

Für eine Überraschung von Richter und Staatsanwalt sorgte die Hauptbelastungszeugin, als sie erklärte: "Die Beschuldigungen meines Mannes waren alle erfunden - ich widerrufe alle früheren Aussagen gegen ihn." Sie habe sich von ihren Bekannten überreden lassen, gegen ihren Mann Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten, um beim Scheidungsverfahren das Sorgerecht für ihr Kind zu bekommen.

"Dieser Widerruf kommt zwei Minuten vor zwölf", sagte Richter Dieter Wüst. Erst vor wenigen Tagen habe sie bei der richterlichen Vernehmung unter vier Augen die Vorwürfe gegen ihren Mann bekräftigt. "Gerichte sind auf wahrheitsgemäße Aussagen angewiesen, sonst wäre es mit unserer Rechtsordnung schlecht bestellt", betonte er.

Die Staatsanwältin meinte, der Widerruf der Beschuldigungen in der Hauptverhandlung sei zwar positiv zu werten. Für ihre Beschuldigungen und Falschaussagen werde die Zeugin jedoch zur Rechenschaft gezogen werden und müsse mit einer Anklage rechnen.
 

20.07.2002
www.pnp.de/red/pnp/2002/07/20/ana/00000084.htm


Offensichtlich war der Richter bereit, der Frau blindlings zu glauben.
Ich behaupte, 80% solcher Fälle sind frei erfunden.
Thomas