Die Anklageschrift fährt fort: Einige
Wochen später überraschte die Frau ihren Mann mit drei Freundinnen
im Schlafzimmer. Als sie ihn deswegen zur Rede stellte, verprügelte
er sie mit einem Kochlöffel. Beim dritten Vorfall traf der Bauhelfer
seine Frau mit dem Fuß in die Kniekehle und schrie, sie solle sofort
die gemeinsame Wohnung verlassen, sonst werde er sie totschlagen.
Der beschuldigte Ehemann zeigte sich über
die Anschuldigungen völlig überrascht. "An diesen Vorwürfen
ist kein wahres Wort", sagte er entrüstet. Seine Frau sei Ende vergangenen
Jahres aus der Wohnung ausgezogen und halte sich seitdem bei Bekannten
auf, berichtete er. Seitdem werde über das Sorgerecht
für die sechsjährige gemeinsame Tochter gestritten. Möglicherweise
sollten die Beschuldigungen dazu dienen, ihm das Sorgerecht
für das Kind zu entziehen, vermutete der Beschuldigte.
Für eine Überraschung von Richter und Staatsanwalt sorgte die Hauptbelastungszeugin, als sie erklärte: "Die Beschuldigungen meines Mannes waren alle erfunden - ich widerrufe alle früheren Aussagen gegen ihn." Sie habe sich von ihren Bekannten überreden lassen, gegen ihren Mann Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten, um beim Scheidungsverfahren das Sorgerecht für ihr Kind zu bekommen.
"Dieser Widerruf kommt zwei Minuten vor zwölf", sagte Richter Dieter Wüst. Erst vor wenigen Tagen habe sie bei der richterlichen Vernehmung unter vier Augen die Vorwürfe gegen ihren Mann bekräftigt. "Gerichte sind auf wahrheitsgemäße Aussagen angewiesen, sonst wäre es mit unserer Rechtsordnung schlecht bestellt", betonte er.
Die Staatsanwältin meinte, der Widerruf
der Beschuldigungen in der Hauptverhandlung sei zwar positiv zu werten.
Für ihre Beschuldigungen und Falschaussagen werde die Zeugin jedoch
zur Rechenschaft gezogen werden und müsse mit einer Anklage rechnen.
20.07.2002
www.pnp.de/red/pnp/2002/07/20/ana/00000084.htm
Offensichtlich war der Richter bereit,
der Frau blindlings zu glauben.
Ich behaupte, 80% solcher Fälle sind
frei erfunden.
Thomas