Suzana vermißt:
Wenn Kinder zum Beutestück werden

Vater entführt siebenjähriges Mädchen - Staatsanwalt: Pro Jahr 40 bis 50 Fälle der Kindesentziehung *

Suzana ist verschwunden. Und ihr Vater wird mit Haftbefehl gesucht. Es wird vermutet, daß der 48jährige das siebenjährige Mädchen nach Frankreich mitgenommen hat. Wenn Ehen in die Brüche gehen, gibt es im Streit um Kinder keine Zimperlichkeiten.

von Wolf-Dieter Obst

Seit einem Jahr gilt das neue Kindschaftsrecht. "Doch die Menschen haben sich in diesem Jahr nicht geändert", erklärt Röse Häußermann, Vizepräsidentin am Amtsgericht. Wenn Eltern sich trennen, ist die Streitbereitschaft gleich hoch geblieben - und nicht selten werden Kinder wie ein Beutestück hin und her gezerrt.

Die Fälle von Kindesentziehungen, meist durch den Vater, sind nicht einmal selten: "Pro Jahr gibt es 40 bis 50 Fälle", sagt Rainer Christ, Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, "freilich werden die Kinder meist nach ein paar Tagen doch wieder zurückgebracht." Im Fall Suzana sieht es nicht danach aus. "Es wurden Fahndungsmaßnahmen eingeleitet", stellt Christ fest. Ende 1997 war die Ehe von Suzanas Eltern, die in Hedelfingen wohnten, in die Brüche gegangen. Seither tobte zwischen dem heute 48jährigen Franzosen und seiner 29jährigen Ex-Frau ein Streit ums Sorgerecht, das anfangs dem arbeitslosen Vater zugesprochen wurde. Das ist ungewöhnlich: In 70 Prozent der Fälle "siegt" die Mutter. Doch dann blockierte der Vater das Besuchsrecht, die Richter schwenkten um.

Die Mutter, inzwischen nur noch halbtags beschäftigt, bekam neun Monate später das Sorgerecht zugesprochen, vom Oberlandesgericht im Januar dieses Jahres endgültig abgesegnet.

Die Richter ahnten jedoch: "Tiefe Enttäuschung und Verletzungen beim Vater" hätten nun dazu geführt, "daß sein Verhalten nicht eingeschätzt und unüberlegte Handlungen nicht ausgeschlossen werden können". Am 28. Juni brachte er Suzana nicht mehr zurück. Nun ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie suchen Hinweise auf das Mädchen, das dunkelblonde, schulterlange Haare hat, zuletzt ein dunkelblaues Kleid, rote Schuhe und einen dunkelroten Haarreif trug. "Ein extremer Fall", stellt Daniela Hörner vom Jugendamt fest, "aber einer, der relativ selten vorkommt." Das neue Kindschaftsrecht, das grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht vorsieht, wenn kein Elternteil etwas anderes beantragt, habe freilich wenig Wirkung gezeigt. "Die Belastung beim Jugendamt", so Daniela Hörner, "ist die gleiche geblieben."

Dies gilt auch für Familiengerichte. "Da hat sich nichts Merkliches geändert", bestätigt Richterin Häußermann. Beim Stuttgarter Amtsgericht heißt das: In 484 Fällen ging es ums strittige Sorgerecht. "Und in 56 Fällen mußte über das Umgangsrecht entschieden werden." Tendenz: gleichbleibend. Der Nachteil des Gesetzes: "Wenn sich Eltern vordergründig einig sind", sagt Röse Häußermann, "gibt es für Behörden keinen Einblick zum Schutz des Kindes mehr."
 
 

08.07.1999
Sindelfinger Zeitung
 


* Die Zahl ist viel zu niedrig angesetzt.

Viele Grüße
Thomas