Sorgerecht / Nach vier Jahren Hickhack kommt der kleine Florian zur Ruhe

Wenn die Familie zum Albtraum wird

Ein Amt lässt es an Zurückhaltung fehlen und treibt den Streit um das Kind auf die Spitze

Florian ist ein Feger. Die blauen Augen des Fünfjährigen strahlen in die Welt, als ob dort kein Leid geschehen könnte. Und doch hat der Bub viel abbekommen: Die Scheidung der Eltern, Angst, jahrelanger Streit ums Sorgerecht. Ein Amt spielte dabei eine unglückliche Rolle.

ELISABETH ZOLL

Nichts trübt das Idyll: Der Tisch ist gedeckt, die Pizza duftet, es ist Mittagszeit. Im gemütlichen Haus in einer kleinen Stadt auf dem Heuberg an der Grenze zu Baden herrscht fröhliche Stimmung. In wenigen Tagen werden Florian, der 13-jährige Sascha samt Vater und Mutter zu einer Schlössertour Richtung Alpen ziehen. Vater - Mutter? Nun ja. Florians Vater heißt Manfred F., dessen Partnerin Christa und deren Sohn Sascha. Die vier sind das, was man eine Patchwork-Familie nennt. Doch Florian ist es egal, ob er nun mit einem richtigen oder einem Fast-Bruder beim Völkerball über die Wiese rennt. Hauptsache, Sascha ist dabei, beim Bogenschießen oder am Sonntagmorgen, wenn er mit dem ¸¸Großen'' in dessen Zimmer toben darf. Der Fünfjährige genießt das. Seit Juli hat er wieder ein Zuhause, denn das Sorgerecht ist nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart ganz an den Vater gegangen.

Florian ist ein Scheidungskind. Zwei Jahre nach seiner Geburt ging die Ehe seiner Eltern auseinander, der Streit begann. Vertrackt und voll von Misstrauen wurde das Gerangel um Umgangs- und Sorgerecht, weil Privates sich mit Behördenkompetenz mischte. Denn der neue Lebensgefährte der Mutter hatte eine höhere Funktion beim Jugendamt in Sigmaringen, der zuständigen Behörde, und er war auf keinen Fall das, was man neutral nennt.

Der Reihe nach: Bei der Trennung 1996 bekommt die Mutter das vorläufige Sorgerecht, dem Vater wird, nachdem eine nach Stunden gestaffelte Besuchsregelung des Jugendamtes verworfen wurde, jedes zweite Wochenende Umgang zugesprochen. Die Regelung ist kaum zu beanstanden. Manfred F. ist voll berufstätig, die Mutter des Kindes war es zu diesem Zeitpunkt nicht.

Doch es geht nicht gut. Hin- und hergerissen zwischen Mutter und Vater, wird Florian aggressiv. ¸¸Vollkommen daneben'' sei der Bub nach den Besuchswochenenden beim Vater gewesen, sagt die Mutter in einem Gutachten. Mit ¸¸außer sich'' beschreibt ihn der Vater: Florian habe jedes Mal geschrien, wenn er zurück zur Mutter musste. ¸¸Der bekam richtig Panik und hat gespuckt. Er hatte Angst.'' Angst vor dem neuen Lebensgefährten der Mutter, erzählt Vater Manfred.

Absolute Reizfigur

¸¸Günther (der Name ist von der Redaktion geändert) ist böse'', habe Florian über die Jahre hinweg immer wieder gesagt: zum Vater, zur Großmutter, zu den ihn begutachtenden Psychologen, zu der zuständigen Sachbearbeiterin des Jugendamtes. Wenn Günther da sei, müsse er unter dem Küchentisch schlafen, behaupte der Junge. Auch von Schlägen habe er erzählt. Ob die in einem vom Vater veranlassten ärztlichen Attest festgestellten Blutergüsse und eine Verbrennung am rechten Mundwinkel auf den Lebensgefährten der Mutter zurückgehen, wie der Junge gegenüber dem Arzt äußert, lässt sich jedoch nicht klären. Nur soviel: der neue Partner ist für den Buben eine absolute Reizfigur.

Auch den Streit der Eheleute treibt Günther auf die Spitze. Als die Großmutter von Florian samt der neuen Partnerin von Manfred F. den Jungen nach einem Besuchswochenende zurückbringen und wissen wollen, warum Florian immer so schreit, eskaliert die Auseinandersetzung. Statt Worten gibt es nun Handgreiflichkeiten. Der neue Lebenspartner greift ein, schlägt zu, verletzt die Partnerin von Manfred F. und muß nach einem Gerichtsbeschluss Schmerzensgeld bezahlen.

Nun folgt Anzeige auf Anzeige, über ihren Anwalt beschuldigt Frau F. ihren Ex-Mann, an einer ansteckenden Krankheit zu leiden und verweigert die Besuche. Später wird Manfred F., der als Inkassobeauftragter bei einem städtischen Unternehmen arbeitet, bei seinem Arbeitgeber denunziert, Schmähbriefe folgen. Von wem auch immer werden die Reifen am Auto zerstochen, die Bremsschläuche durchtrennt. Sogar die Äußerung ¸¸Dich treibe ich in den Selbstmord'' soll nach den Angaben des klagenden Vaters gegen ihn gefallen sein. An geregelte Besuche ist nun nicht mehr zu denken. Unter allen erdenklichen Ausreden wird Florian vom Vater ferngehalten. Erst als das Oberlandesgericht Stuttgart der Mutter ein Zwangsgeld von 5000 Mark androht, kann Manfred F. den Buben wieder sehen. Alles noch im Rahmen? Zutiefst misstrauisch, sagt Manfred F.: ¸¸Ich habe alles versucht, um aus dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Sigmaringen herauszukommen.'' Vergebens. Dass dort Privates von Behördlichem getrennt werden kann, glaubt er nicht, zumal auch seine Ex-Frau inzwischen wieder beim Landratsamt zu arbeiten begonnen hat.

Ein Wechsel der Zuständigkeiten ist von Rechts wegen nicht vorgesehen. Allenfalls dann, wenn ein befangener Sachbearbeiter nicht durch einen anderen, gleich kompetenten Mitarbeiter ersetzt werden kann, sei so etwas möglich, erklärt Georg Walter, Sprecher des Regierungspräsidiums in Tübingen. Bei einem Verdacht auf Befangenheit dürfe aber der betroffene Mitarbeiter nicht weiter am Fall mitwirken. Das Landratsamt Sigmaringen übertrug den Fall einer Bezirkssozialarbeiterin, die direkt dem Amtsleiter unterstellt war und ließ das Familiengericht klären, ob ein anderes Jugendamt eingeschaltet werden müsste. Das Gericht verneinte dies. Das Landratsamt strukturierte dennoch um und übertrug dem stellvertretenden Jugendamtsleiter im Herbst 1997 ein neues Aufgabenfeld. Ein Zufall? Mit Sorgerechtsangelegenheiten, erklärt Pressesprecher Bernd Gombold, sei der betreffende Mitarbeiter nicht mehr befasst und weist darauf hin, dass der Beamte im Laufe des Jahres einen ganz neuen Job bekommen werde.

Der Notartermin platzt

Ende gut, alles gut? Nach fast vier Jahren scheint das Hickhack vorbei: Viele Gerichtsverfahren gingen seither über die Bühne. Frau F. kündigt eine Übertragung des Sorgerechts an, sobald Unterhalt und Zugewinn geregelt sind, lässt den Notartermin dann aber platzen. Auch zwei psychologische Begutachtungen musste Florian über sich ergehen lassen - mit dem Ergebnis, dass der Bub eindeutig zum Vater tendiert. Im Scheidungsurteil hat sich dies Anfang des Jahres zwar niedergeschlagen. Ein Widerspruch der Mutter und ein unrechtmäßiger Vorgriff des Vaters auf eine endgültige Sorgerechtsregelung - er hat den Bub nach einem Wochenende einfach nicht mehr zur Mutter gebracht - hielten das Verfahren aber weiter in der Schwebe. Erst die Richter beim Oberlandesgericht Stuttgart setzten den Schlusspunkt: Florian darf beim Vater bleiben.
 

Dienstag, 19.Oktober 1999
Südwest Presse Online - Nachrichten.