Vater entführte seine Tochter in der Karibik Ein Sorgerechtsfall vor dem Siegburger Amtsgericht macht Schlagzeilen in der Dominikanischen Republik - Die Odyssee der kleinen Stephany endete im Wolsdorfer Kinderheim Von Anke Vehmeier Siegburg. Kaum vier Jahre alt und schon kreuz und quer durch Europa gereist. Was sich wie ein Abenteuer anhört, ist zumindest in der Darstellung von Bernd Heinemann eher abenteuerlich. Der Anwalt aus Sankt Augustin vertritt die Interessen der Mutter der kleinen Stephany vor dem Siegburger Amtsgericht. Dort geht es darum, wer von den Eltern das Sorgerecht bekommt. "Die ganze Geschichte ist schon ein starkes Stück", sagt Heinemann und berichtet, warum die Familie Reuter vor dem Kadi gelandet ist. Der Sorgerechtsfall der kleinen Stephany macht Schlagzeilen in der Dominikanischen Republik. Foto: Arndt Norbert Reuter, 1960 geborener Sohn einer wohlhabenden Witwe aus dem Westerwald, habe sich 1994 "selbstständig" gemacht. Er stiehlt seiner Mutter 350 000 Mark, sie zeigt ihn an. Vor dem Landgericht Koblenz kommt es zu einem Vergleich - aber 50 000 Mark bleiben verschwunden. Anschließend macht Reuter Urlaub in der Karibik, lernt in der Dominikanischen Republik Oliva Pilier kennen. Die Grundschullehrerin ist verwitwet und hat ein Kind. Die beiden heiraten, und am 11. Februar 1997 wird Tochter Stephany geboren. Zwei Jahre später, am 12. Februar 1999, gibt Reuter vor, mit dem Mädchen Schuhe kaufen zu wollen und verschwindet mit dem Kind. Er meldet sich aus Deutschland bei seiner Frau, berichtet, dass er bei seiner Mutter sei und in vier bis fünf Wochen zurückkehren wolle. Aber er fährt mit seiner Mutter in deren Ferienhaus nach Spanien, meldet dort am 9. Oktober einen Wohnsitz an. Am 15. Dezember 1999 taucht er laut Heinemann beim Einwohnermeldeamt in Siegburg auf und gibt dort eine eidesstattliche Versicherung ab, dass das Kind seit der Geburt bei ihm lebe und die Mutter ausgezogen sei. Wo sie sich befinde, wisse er nicht. In der Zwischenzeit erstattet die Mutter in der Dominikanischen Republik Strafanzeige, und auch im Westerwald wird ein Verfahren eingeleitet und wieder eingestellt. Die spanischen Behörden werden eingeschaltet, Oliva fliegt nach Madrid, trifft den Konsul. Zusammen fahren sie nach Malaga. Als sie Norbert an seinem Arbeitsplatz aufsuchen wollen, ist er verschwunden. Die Oma hat das Kind im Ferienhaus. Dort gibt es ein Treffen, aber Oliva darf ihre Tochter nur kurz sehen. Norbert stellt in Siegburg den Scheidungs- und Sorgerechtsantrag. Er behauptet wieder, dass das Kind immer bei ihm war und er nicht wisse, wo sich die Mutter aufhalte. "Und dabei gerät er an eine Richterin, die Akten lesen kann", sagt Heinemann. Sie habe eine "glasklare Kindesentführung" erkannt und beraumt einen Erörterungstermin an. "Stephany tat bei dem Treffen am 28. November 2000 so, als würde sie ihre Mutter nicht kennen. Sie saß zwischen Vater und Oma und blickte immer wieder verstohlen zur Mutter", sagt Heinemann. Die Richterin habe erkannt, dass irgend etwas nicht stimme, sie habe daraufhin beiden Eltern das Sorgerecht entzogen und das Kreisjugendamt zum Amtsvormund bestimmt. Das Mädchen sei sofort ins Wolsdorfer Kinderheim Pauline-von-Mallinckrodt gekommen. "Das ist sehr ungewöhnlich, eine mutige Entscheidung der Richterin", sagt Heinemann. Die Richterin habe vermutlich angenommen, dass der Vater, falls er das Kind bekäme, sofort wieder auf die Flucht gehen würde. "In den meisten ähnlich gelagerten Fällen bekommt der Elternteil das Kind zugesprochen, bei dem der Lebensmittelpunkt des Kindes liegt. Da der Vater die kleine Stephany zwangsweise die vergangenen zwei Jahre bei sich hatte, hätte mancher Richter ihm das Kind zugesprochen", glaubt Heinemann. Aber: "Das Oberlandesgericht Köln hat die Entscheidung bestätigt", sagt Theo Dreser, Sprecher des Landgerichts in Bonn auf Anfrage des General-Anzeigers. Die Mutter erhält ein Besuchsrecht an vier Tagen in der Woche, Vater und Oma dürfen das Mädchen einmal am Wochenende besuchen. "Oma und Vater haben Beschwerde eingereicht. Sieben Verfahren waren am Oberlandesgericht anhängig, sechs Wochen hat es gedauert, bis alle zurückgewiesen wurden, sechs Wochen länger für Stephany im Heim", sagt Heinemann. Auf 110 Seiten sei eine Gutachterin zu dem Ergebnis gelangt, dass das Mädchen zur Mutter solle. Vater und Oma hätten sofort ein Gegengutachten in Auftrag gegeben - das dauere wieder anderthalb Monate. "Stephany geht es gut im Heim. Sie ist in einem Doppelzimmer untergebracht und hat auch schon Freunde gefunden. Aber manchmal ist sie sehr traurig", sagt Oliva. Sie wohnt für die Zeit des Verfahrens bei einer Bekannten im Rhein-Sieg-Kreis. "In der Dominikanischen Republik sorgt das Verfahren für großes Aufsehen. Jede Woche wird im Fernsehen über den Fall berichtet", weiß Heinemann. "Das öffentliche Interesse hat zumindest den Vorteil, dass mein Arbeitsplatz freigehalten wird", berichtet Oliva. "Ich möchte, dass die Sache endlich geklärt wird, damit wir wieder nach Hause können. Stephanys Vater kann das Kind besuchen, mein Haus wird ihm offen stehen." Das Visum der Grundschullehrerin läuft am 15. Juli aus, dann muss sie zurück in ihre Heimat. "Ich hoffe, dass bis dahin alles vorbei ist", sagt sie. Der nächste Gerichtstermin ist für den 3. Juli angesetzt. (15.06.2001) http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id=14406