Salzburger Nachrichten am 30. Juni 2004 - Bereich: LO

Wegen Kindesentziehung verurteilt

SALZBURG (SN, APA). Jahre vor dem Obsorge-Streit "Christian W." verursachte in Salzburg der Fall "Felix" Aufsehen: Im Jahr 1997 setzte sich ein Musikprofessor nach der Scheidung mit seinem damals sechsjährigen Buben nach Brasilien ab. Das vorläufige Sorgerecht über den Buben und seine zwei Schwestern lag aber bei der Mutter. Wegen des Vergehens der Kindesentziehung wurde der 51-jährige Mann am Mittwoch am Landesgericht Salzburg in Abwesenheit nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe in der Höhe von 3240 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde er freigesprochen.

Felix lebt seit 1997 mit seinem Vater in Goiania in Brasilien. Zum Prozess "konnte er aus beruflichen Gründen nicht erscheinen", erklärte sein Verteidiger Christian Kras. Seit Dezember 2003 hält der Musiklehrer, ein ehemaliger Mozarteumsprofessor, das alleinige Sorgerecht für Felix (13) in Händen. Dennoch muss er mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagessätzen rechnen, wenn er die 3240 Euro nicht bezahlt. Die "Flucht" nach Brasilien ist noch nicht verjährt.

Was die Kindesentziehung betrifft, hatte der Musiklehrer ein Tatsachengeständnis abgelegt. Sein Mandant habe aber von dem vorläufigen Sorgerecht seiner Ex-Frau damals nichts gewusst, betonte Rechtsanwalt Kras. Felix habe lieber beim Vater bleiben wollen. Das Vergehen der Körperverletzung ließ der Musiker durch seinen Verteidiger vehement zurückweisen. Er selbst sei während des Scheidungskrieges von der Frau attackiert und sogar mit dem Umbringen bedroht worden. Diese schilderte dagegen dem Richter fünf Fälle, bei denen sie vor den Augen der Kinder von ihrem Ex durch "an die Wand drücken" Hautabschürfungen erlitten hätte.

Zu Beginn ihrer Ehe 1987 habe die Beziehung schön funktioniert, "man macht sich Illusionen und Hoffnung", sagte die gebürtige Kolumbianerin. Dann seien Meinungsverschiedenheiten aufgetreten, vor allem wenn es um die Religion ging. Nach den körperlichen Attacken habe sie die Scheidung gewollt. Im Februar 1997 folgte die Scheidungsklage, im Juli "verschwand" ihr Mann mit Sohn Felix nach Brasilien. Dass er seinen Aufenthaltsort nicht angegeben hatte, rechnete das Gericht ihm heute als erschwerend an.

Über eine befreundete Geigerin aus Kolumbien erfuhr die Frau den Aufenthaltsort ihres Ex-Mannes. Ein internationaler Haftbefehl wurde ausgeschrieben. Ein Salzburger Privatdetektiv, der ihn auch fand, wurde vorübergehend festgenommen, der Gesuchte selbst für 14 Tage ins Gefängnis gesteckt und dann gegen Kaution freigelassen. Brasilien sei nicht verpflichtet, das Kind auszuliefern, hieß es seitens der österreichischen Behörden.

Staatsanwalt Andreas Pechatschek verwies auf die Causa Christian: Das Gericht sollte den generalpräventiven Aspekt berücksichtigen und all jenen Vätern und Müttern unmissverständlich bedeuten, dass Selbsthilfe nicht toleriert werde.

"Ich habe Felix seit 1997 nur zwei Sekunden gesehen. Das war vor zwei Jahren in Brasilien", sagte seine 39-jährige Mutter unter Tränen vor dem Richter. Stundenlang habe sie vor seiner Schule mit ihren Töchtern gewartet, dann sei ihr Ex-Mann mit Felix rasch in ein Auto gestiegen und weggefahren.

Die von Rechtsanwalt Reinhold Glaser geforderten 500 Euro Schmerzensgeld wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Verteidiger Christian Kras erbat sich drei Tage Bedenkzeit. "Ich werde meinem Mandaten raten, das Urteil anzunehmen." Ein Unterhaltsverfahren ist noch beim Obersten Gerichtshof anhängig.