Türkische Großeltern entführen ihr Enkelkind
Gericht: Zwei und drei Monate Freiheitsstrafe – Probleme mit Verhalten der angeblichen Schwiegertochter

Vorsitzender Richter Bernd Diedrich spricht von einer schwerwiegenden Störung der öffentlichen Ordnung, von einer Sache, die von keiner Gesellschaft, weder der deutschen noch der türkischen, hingenommen werden kann: Kindesentführung. Und damit über ein Delikt, das, wie der Richter konstatiert, immer häufiger vorkommt, weil moslemische Großeltern zunehmend Probleme mit dem Verhalten der Schwiegertöchter im We1sten haben.

 Und Probleme mit dem Verhalten der „Schwiegertochter“ hatte das türkische Ehepaar, das sich gestern vor dem Rüsselsheimer Amtsgericht wegen gemeinschaftlicher Entziehung Minderjähriger, Hausfriedensbruch und Körperverletzung zu verantworten hatte.

 Zugunsten der Angeklagten, er Vorruheständler und 59, sie Hausfrau und 54 Jahre alt, spricht, dass sie unverzüglich die Polizei informierten, nachdem sie, im August die vierjährige Enkelin in einer handstreichartigen Aktion aus der Wohnung des Freundes der vermeintlichen Schwiegertochter geholt hatten. Die ganze Entführung hatte somit kaum mehr als 15 Minuten Ungewißheit für die Mutter bedeutet, die gleichwohl ihrerseits die Polizei in Richtung der Angeklagten in Marsch gesetzt hatte.

 Mit seinen Urteilen, zwei Monate Freiheitsstrafe für den Opa und drei Monate für die aktivere Oma, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind, blieb der Vorsitzende Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft (vier und sechs Monate, drei Jahre Bewährung). Darüber hinaus müssen die beiden Angeklagten die Kosten des Verfahrens tragen, müssen (in zwölf Raten) insgesamt 600 Euro an den Kinderschutzbund zahlen – und fortan das alleinige Sorgerecht der Mutter respektieren.

 Insgesamt ein Fall, wie er häufig schon einmal familienintern beigelegt wird. Da aber die Ordnungsmacht von beiden Seiten eingeschaltet worden war, nun auch mit Urteilen von ihr entschieden wurde.

 Der Angeklagte, der sich wie seine Frau wiederholt auf seine Frömmigkeit und den Koran beruft, kramt Fotos aus einer Plastiktüte. Er will damit beweisen, wie eng die verwandtschaftliche Bande ist. Es sind Bilder von der Hochzeit des Sohnes, die, der Vater weiß es nicht mehr so genau, 1996 oder 1997 in Flörsheim gefeiert worden ist. Was er noch genau weiß: Das Fest hat sehr viel Geld gekostet.

 Die „Schwiegertochter“, 26, eine moderne junge Frau ohne Kopftuch, überrascht das Gericht mit der Mitteilung: „Ich bin nicht verheiratet.“ Zwar sei mit dem Konsulat der Termin der Trauung vereinbart gewesen, doch dann habe sie sich mit Vortäuschung einer Krankheit gedrückt. Ihr Fast-Ehemann hatte sich „schwerwiegender Verbrechen“ (Richter) schuldig gemacht, die 1998 seine Abschiebung in die Türkei zur Folge hatten.

 Logisch, dass die junge Mutter eine neue Beziehung sucht (und findet), „statt hier zu versauern“, wie es Richter Diedrich ausdrückt. Das freilich gefällt den Pseudo-Schwiegereltern ganz und gar nicht. Sie beklagen undankbares Verhalten, zumal die mutmaßliche Schwiegertochter mal mit 100, mal mit 200 Mark monatlich unterstützt worden sei. „Sie hätte uns doch sagen können . . .“

 Im August passiert dann, was die Großeltern vor den Richter brachte: Als sie an jenem Sonntag ihre Wohnung verließen, um frische Luft zu schnappen, sahen sie die Mutter ihres Enkelkindes mit dem Auto wegfahren. Sie glauben, ein schreiendes Kind zu hören, klingeln. Die Oma rennt die Treppe rauf, pocht wiederholt gegen eine Tür, hinter der ein Dreizehnjähriger drei Kinder hütet. Die Angeklagte stößt die Türe so heftig auf, dass der Junge gegen die Wand geworfen und verletzt wird, ergreift ihre vier Jahre alte Enkeltochter und nimmt sie mit in die eigene Wohnung. Inzwischen ist die Mutter zurückgekommen. Heulend erzählt sie im Gerichtssaal von dem Schock der Entführung. Sie ruft die Polizei – und schließt wenig später in der Wohnung der Angeklagten, die ebenfalls die Polizei informiert hatten, die kleine Tochter wieder in die Arme.

 Für das Gericht glaubwürdig klingt die Aussage der Mutter, die die vorgeblichen Schwiegereltern bezichtigt, sie hätten sie ständig belästigt. „Ich habe immer nur in Angst gelebt.“ Deshalb habe sie ihre Putzstelle am Flughafen aufgeben müssen. Besonders für ihr Kind sei das alles eine große psychische Belastung gewesen.

Richter Bernd Diedrich ist überzeugt, dass nicht die Sorge um die Enkeltochter die Angeklagten zur Entführung umtrieb, sondern der Ärger darüber, dass sich das Kind zunehmend von ihnen entfernte.
 

05.02.2003
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