Von Sonnhild Maier
Die Schwurgerichtskammer am Landgericht blieb mit diesem Urteil zwei Jahre unter dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte eine Strafe von fünf bis sechs Jahren für seinen Mandanten beantragt.
Die Tat geschah, wie berichtet, am hellichten Nachmittag unter den Augen zahlreicher Zeugen. Zunächst war die 30 Jahre alte Frau, die von ihrem Mann getrennt lebte, am Morgen des 7. April bei ihrer Anwältin gewesen, um das Scheidungsverfahren zu betreiben. Sie wollte auch ihrem Mann bis zu einer endgültigen Entscheidung den Umgang mit der vier Jahre alten, gemeinsamen Tochter verbieten. Denn sie befürchtete, er wolle das Kind entführen. Eine in der Türkei lebende Schwester des Angeklagten hatte soeben ein Kind verloren und brauchte ,,Ersatz''.
Als das Ehepaar an jenem Tag gegen 14.45 Uhr an der Ecke Horrheimer/Gundelsheimer
Straße aufeinander traf, packte den 33 Jahre alten Mann die Wut:
Mindestens 15 Mal stach er mit seinem Taschenmesser vor den Augen seiner
Tochter und zweier weiterer Kinder auf seine Frau ein. Fünfmal traf
er ihren Oberkörper, bis ein Passant ihm das Messer entwinden konnte.
Dafür, dass er noch Schlimmeres verhindert hat, hat sich der Angeklagte
bei dem Passanten vor Gericht ausdrücklich bedankt.
13.10.1999
Stuttgarter Zeitung