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Mutter war mit kleiner Tochter in Kanada untergetaucht:
15 Monate Haft auf Bewährung Von Michael Will "Ich möchte mich für die Tat von ganzem Herzen entschuldigen. Ich bedauere das sehr. Ich liebe mein Kind, es war immer mein Leben. Ich hoffe, ich kann es irgendwann wieder in die Arme nehmen." Mit tränenerstickter Stimme versuchte Alice Schmidt diese Woche vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Bamberg das zu rechtfertigen, was sich im Juristendeutsch "Entziehung Minderjähriger" nennt. BAMBERG. - Eineinhalb Jahre war die 38-jährige Mutter mit ihrer heute siebenjährigen Tochter in Kanada untergetaucht, obwohl sie nicht das Sorgerecht für das Mädchen hatte. Nach einem dreiwöchigen gemeinsamen Urlaub hatte die gebürtige Polin Patricia nicht wie vereinbart wieder zu ihrem sorgeberechtigten Vater Jan Schmidt nach Ebern (Landkreis Haßberge) zurückgebracht. Für den 43-jährigen Maschinenbauingenieur begannen 15 Monate der Angst, der Ungewissheit und des fortwährenden Bemühens, seine kleine Tochter mit allen Mitteln wieder zu finden (wir berichteten). Lob für Polizei Im September 1999 erstattete der Vater Anzeige bei der Polizei in Ebern. Damit begann nach Einschätzung von Rechtsexperten eines der wohl umfangreichsten Ermittlungsverfahren, das es in einem vergleichbaren Fall in Deutschland bislang gegeben hat. Die Polizei in Ebern und die Bamberger Staatsanwaltschaft gingen jeder noch so kleinen Spur nach, recherierten in Polen und am Wohnort der Mutter in Kassel. Lange Zeit erfolglos - bis man bei einer zweiten Wohnungsdurchsuchung bei Alices Eltern in Kassel Urlaubsfotos fand. Diese zeigten Mutter und Kind vor den Niagara-Wasserfällen in Kanada, in einem Eissportstadion mit kanadischer Flagge und auch ein Wohnblock war zu sehen. Diese heiße Spur führte schließlich auf die Fährte der Verschwundenen - nach Kanada. Amtsrichter Gösta Rößner lobte bei der Hauptverhandlung die Polizei: "Respekt für diese Arbeit." Immerhin füllen die Ermittlungsbemühungen drei Aktenordner. Helmut Will von der Eberner Polizei schilderte vor Gericht die langwie rige Ermittlungsarbeit, in die auch Interpol und Einwanderungsbehörden eingeschaltet waren. Wie sich herausstellte, war die 38-Jährige zusammen mit ihrer Tochter bereits am 15. August 1999 nach Kanada geflogen, offenbar mit einem gefälschten belgischen Pass. Dort hatte sie einen Flüchtlingsantrag gestellt. Anfang 2001 stand der tatsächliche Aufenthaltsort von Mutter und Kind fest. Nach Erledigen von Formalitäten flog Vater Jan nach Toronto und holte seine Tochter ab. Alice Schmidt wurde verhaftet und Anfang Februar nach Deutschland abgeschoben. Seitdem saß sie in Untersuchungshaft. "Paniktat" Bei der Hauptverhandlung sprach Alice Schmidt von einer "Paniktat". Sie habe die Kindesentziehung nicht geplant. Aber sie habe an ihrer Tochter gehangen, habe Angst gehabt, sie zu verlieren. Die Angeklagte: "Ich habe nicht mit dem Verstand, sondern mit dem Herz einer Mutter gehandelt." Jan Schmidt dagegen war im Gerichtssaal sicher, dass seine Ex-Ehefrau die Tat von langer Hand geplant hatte. Er richtete den eindringlichen Appell an sie, künftig zum Wohle des Kindes ehrlich miteinander umzugehen. Seine Fragen wollte die 38-Jährige aber nicht beantworten, ihren Ex-Ehemann bezeichnet sie als "Herr Schmidt". In diesem Fall gäbe es ausschließlich Verlierer - Mutter, Vater und vor allem das Kind, stellte Staatsanwalt Dieter Brunner bei seinem Plädoyer fest. Vor allem das Kind sei durch den Auslandsaufenthalt und durch die Trennung vom Vater benachteiligt worden. "Außer ein paar schönen Urlaubserinnerungen bleiben nur Nachteile", sagte Brunner. Verlierer sei auch der Vater, der eineinhalb Jahre von seiner Tochter getrennt gewesen sei, ohne zu wissen, wo sich das Kind befinde. Und Verlierer sei nicht zuletzt die Mutter, die wegen dieser Tat nun vermutlich sehr lange Zeit keinen Kontakt zu ihrer Tochter haben dürfte. Der Staatsanwalt beantragte wegen Entziehung Minderjähriger gegen Alice Schmidt eine 15-monatige Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem sei der Angeklagten aufzuerlegen, sich künftig an Entscheidungen des Familiengerichts im Hinblick auf das Umgangsrecht mit der Tochter zu halten. Der Verteidiger der 38-Jährigen schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Dem folgte auch Richter Gösta Rößner: Eine Straftat sei nicht mit Mutterliebe zu rechtfertigen. Angst und Wunsch Noch im Gerichtssaal erklärten alle Seiten den Verzicht auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen Alice Schmidt wurde aufgehoben. Was bleibt: die Angst des Vaters, vor einer weiteren Kindesentziehung durch die Mutter - und der Wunsch von Alice Schmidt, ihre Tochter irgendwann wieder einmal in die Arme schließen zu dürfen. Das könnte nach Einschätzung von Rechtsexperten nach der Straftat der Mutter allerdings sehr lange dauern. Freitag, 06.04.2001 Frankenpost Online |