Region aktuell

Junger Afrikaner schlug mit den Fäusten zu

6 Monate Gefängnis für Körperverletzung

Es hatte sich im Mai 1999 in Oftringen zugetragen. Ein 26-jähriger Mann schwarzer Hautfarbe und zierlicher Postur schlug einen «Konkurrenten» mit den Fäusten nieder, mit dem die Ex-Freundin nach der Trennung lebte. Aufgestaute, unverarbeitete Eifersucht hatte zum Ausbruch dieser Aggression geführt. Das Opfer erlitt eine schwere Verletzung im Bereich der Augenhöhle und musste operiert werden. Gestern fand vor dem Bezirksgericht Zofingen die Verhandlung statt. Der Angeklagte wurde wegen «einfacher Körperverletzung» zu 6 Monaten Gefängnis (bedingt auf zwei Jahre) verurteilt. Ausserdem muss er Schadenersatz und Genugtuung sowie Verfahrens- und Anwaltskosten zahlen.

Klaus Plaar

Vom Äusseren her würde man dem zierlich gebauten, leise sprechenden Afrikaner, der gestern auf der Anklagebank sass, eine solche Gewalttat gar nicht zutrauen. Und doch hat er derart zugeschlagen, dass sein Opfer schwere Verletzungen davontrug, operiert werden musste, zwölf Tage im Spital verblieb und nahezu ein Jahr arbeitsunfähig war. Geplant war die Tat nicht. Wie sich bei der Befragung zeigte, muss es sich um einen spontanen Ausbruch von aufgestauter Aggression infolge Eifersucht gehandelt haben.

Trennung nicht verdaut
Der Angeklagte lebt seit seiner Kindheit in der Schweiz und spricht Dialekt. Er hat hier die Schule und eine Lehre absolviert. Vorstrafen hat er keine und sein Leumund ist gut. Er hat immer regulär gearbeitet und nur geringfügige Steuerschulden. Wie kam es also trotz guter Integration zu einer solchen Straftat?
Der Beschuldigte hatte von 1996 bis 1997 eine enge Beziehung mit einer Schweizerin. Aus dieser Beziehung stammt ein gemeinsamer Sohn. Zwei Wochen nach der Geburt des Kindes trennten sich die beiden, das Sorgerecht wurde der Mutter zugesprochen. Zirka ein Jahr später ging die Ex-Freundin mit dem späteren Opfer des Angeklagten eine Beziehung ein. Diese Freundschaft und vor allem die Beziehung des Mannes zum Sohn des Angeklagten machte ihm schwer zu schaffen. Gemäss seinen Aussagen sei das neue Paar sehr gut ausgekommen und ihn habe man ins Abseits gestellt. Der andere Mann habe immer mehr die «Vaterrolle» für seinen Sohn übernommen.

Zuerst verbale Auseinandersetzungen
Nachdem es schon mehrmals zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen war, wurde im Mai 1999 am Wohnort des Angeklagten ein Treffen zwecks Übergabe von Geld an die Ex-Freundin vereinbart. Der neue Freund wartete wenige Meter daneben in seinem Fahrzeug, das Kind des Angeklagten sass auf der Rückbank. Der Vater begab sich dann zum Auto und diskutierte mit dem «Ersatzvater», wobei er ihm laut Aussage einer Zeugin sagte, er solle die Finger von dem Kind lassen, sonst würde er Blut sehen.
Noch während der so Bedrohte aus dem Auto stieg, wurde er vom Angeklagten gestossen. Das Opfer versuchte den Angreifer auf Distanz zu halten. Doch dieser schlug anschliessend mehrfach auf sein Opfer ein. Nach Angaben des Täters soll es sich dabei um zwei Faustschläge und zwei Ohrfeigen ins Gesicht gehandelt haben. Laut Aussagen einer Auskunftsperson waren es jedoch acht bis zehn Faustschläge, die meisten ins Gesicht. Der Geschädigte soll sich nicht zur Wehr gesetzt und auch nicht zurückgeschlagen haben.

Augenhöhle rekonstruiert
Laut Arztzeugnis erlitt der Geschlagene dadurch eine schwere Verletzung im Bereich der Augenhöhle rechts. Die Augenhöhle musste chirurgisch rekonstruiert werden. Sein Spitalaufenthalt betrug zwölf Tage und er war etwa elf Monate arbeitsunfähig. Als Folge der Verletzung bestehen beim Geschädigten Doppelbilder, welche erst noch genauer abgeklärt werden müssen und die wahrscheinlich einen Eingriff an der Augenmuskulatur notwendig machen werden. In den Knochen um die Augenhöhle mussten unterdessen Metallstücke eingesetzt werden.

«Einfache» oder «schwere» Körperverletzung?
Die Staatsanwaltschaft hatte «schwere Körperverletzung» angenommen und 10 Monate Gefängnis bedingt gefordert. Die Verteidigung des Opfers machte dazu noch finanzielle Forderungen geltend: rund 10 000 Franken Schadenersatz und 8000 Franken Genugtuung. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte für «einfache Körperverletzung» und 2 Monate Gefängnis.
Das Gericht erkannte auf «einfache Körperverletzung»; allerdings sei es ein Grenzfall. Die Strafe beträgt 6 Monate Gefängnis, bedingt.

ZT online, Freitag 19. Januar 2001



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