Lolitas Vater schweigt - und muss dafür ins Gefängnis

Landgericht Kiel verwirft Berufung im Prozess um Kindesentziehung

Kiel - Im Schlusswort macht der Angeklagte ein Angebot: Wenn ihm schriftlich bestätigt werde, dass das Sorgerecht für seine Tochter Lolita neu verhandelt wird, sagt Vladimir M., dann werde er das Kind nach Deutschland bringen - und dessen Entscheidung akzeptieren, ob es bei Mutter oder Vater leben wolle. Doch das kann Richter Friedrich-Wilhelm Brinker nicht mehr umstimmen.

Das Landgericht Kiel weist die Berufung des Vaters, der seine Tochter Lolita vor vier Jahren entführt hat und seitdem - vermutlich in Lettland - versteckt hält, gegen das Urteil des Amtsgerichts Neumünster zurück. Es hatte Vladimir M. zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er sich weigert, das Kind an die Mutter zu übergeben. Sie hat das Sorgerecht. Die 42 Monate muss der Lette, der seit 1996 in Deutschland wohnt, nun absitzen. Es sei denn, er gibt doch noch preis, wo Lolita jetzt lebt.

Brinker spricht in der Urteilsbegründung von einem "sehr schwerwiegenden Fall" der Kindesentziehung: "Der Angeklagte hat Faustrecht geübt. Sein Handeln führt dazu, dass Lolita ohne Mutter und Vater aufwächst."

Das Urteil scheint Vladimir M. nicht zu berühren. Während des Prozesses war er für das Gericht kaum zu erreichen. Weitschweifig hat er über seine Mutter und über Lolita gesprochen, die für ihn "das Höchste im Leben" seien. Der Richter hatte ihn geradezu bekniet, sein Wissen preiszugeben. Nur dann könne er freikommen. Vladimir M. hat beharrlich geschwiegen.

Deshalb wird er die Haft voraussichtlich ganz absitzen müssen. "Eine vorzeitige Entlassung kommt nicht in Frage, wenn das Kind nicht hergebracht wird. Danach kommt der Erzwingungshaftbefehl des Familiengerichts", sagt Staatsanwalt Alfred Riemann in seinem Plädoyer. Vladimir M. könne noch mehrere Jahre in Haft bleiben, wenn er keine Einsicht zeige. Zudem droht die Ausweisung in die USA. Ein Gericht in New York hat Haftbefehl erlassen. Dort lebt Lolitas Mutter, die geschiedene Frau des Angeklagten. Im Prozess hatte Nina K. unter Tränen ihre heute sieben Jahre alte Tochter auf einem Video gesehen. "Du solltest Mitleid mit unserem Kind haben", appellierte sie an ihren früheren Mann. Vladimir M. schwieg.   (vldgo)
 
 

20.11.1999
Hamburger Abendblatt