Bittere Fragen an einen Amtsarzt
Hätte rechtzeitige Einweisung des Angeklagten in eine Nervenklinik das Leben einer Richterin gerettet?

Von DIETHART GOOS
Kiel - Hätte die rechtzeitige Einweisung des Angeklagten in eine Nervenklinik seinen Mord vom 23. Januar 1995 an einer Kieler Amtsrichterin verhindern können? Diese bittere Frage stand gestern am zweiten Verhandlungstag im Schwurgerichtsprozeß gegen den 55jährigen Hans-Jürgen Christ im Raum. Aus unbändiger Wut über die Justiz, die ihm das Sorgerecht über seinen Sohn aberkannte, hatte Christ die ihm unbekannte Juristin erstochen und anschließend versucht, sich selber das Leben zu nehmen.

Im Mittelpunkt der gestrigen Zeugenvernehmung stand Amtsarzt Robert Schmand. Der 43jährige Mediziner hatte bereits am 9. Januar vergangenen Jahres den Geisteszustand von Christ untersucht. Mit Fäusten hatte der Malermeister an diesem Tag "wie ein Roboter" auf die Sozialarbeiterin Rosemarie Meinecke in ihrer Kieler Dienststelle eingeschlagen und sie anschließend mit einem Messer bedroht. Der Grund für die Attacke: Christ war außer sich, weil ihm das Sorgerecht für seinen 13jährigen Sohn entzogen worden war.

Im Zeugenstand berichtete der Amtsarzt gestern, wie es zu der fatalen Entscheidung gekommen war. Vom Sozialamt nach dem Überfall alarmiert, habe er sich in einem längeren Gespräch Einblick in die Psyche des gewalttätigen Vaters verschafft. "Ich habe über die notwendigen Maßnahmen nachgedacht mit dem Ergebnis, daß seine Einweisung in die Landesnervenklinik nicht in Frage kommt." Christ sei damals überzeugt gewesen, Frau Meinecke trage die Verantwortung für den Behördenbeschluß, ihm das Sorgerecht für seinen Sohn zu nehmen.

Richter Degenhard gab sich mit dieser lapidaren Schilderung nicht zufrieden und insistierte. So berichtete der Arzt vom Anruf des zuständigen Familienrichters Lorenzen, der ihn von einem wirren Brief des Vaters mit deutlichen Drohungen berichtete. Am 12. Januar 1995 habe er ein weiteres Gespräch mit Christ geführt. "Ich wollte meine Entscheidung, Christ nicht einzuweisen, nochmals überprüfen. Meine Diagnose lautete, er leidet unter einer Persönlichkeitsstörung, verübte kriminelle Handlungen." Der Arzt fügte hinzu: "Ein gutes Gefühl hatte ich nicht. Ich wäre erleichtert gewesen, wenn ich bei Christ etwas gefunden hätte, was die Einweisung rechtfertigte." Dem Familienrichter Lorenzen habe er gesagt: "Ich kann mir vorstellen, daß Christ noch etwas gegen Sie im Schilde führt."

Staatsanwalt Richter kam direkt zur Sache. Seine Frage an Schmand: "Im nachhinein, war Ihre Entscheidung damals richtig oder falsch?" Bevor der Amtsarzt antworten konnte, intervenierte der Schwurgerichtsvorsitzende. Verteidiger Deloy legte nach: "War der Zeuge von seiner Fachkompetenz her in der Lage, korrekt zu entscheiden? Hier tauchen für uns Fragen auf." Richter Degenhard beendete den hitzigen Disput mit der Gegenfrage: "Meinen Sie, für uns etwa nicht?"

Familienrichter Lorenzen bestätigte als Zeuge dem Gericht, daß er nach Erhalt des wirren Drohbriefes von Christ Angst vor einem Attentat bekommen hatte. Er habe vorsorglich in seinem Schreibtisch ein Messer deponiert, um sich wehren zu können. Doch der Mordanschlag traf seine Amtskollegen Anna-Christine Pfeiffer, eine 42jährige Mutter von zwei Kindern.
 

DIE WELT, 10.1.1996