Das Wohl des Kindes steht ganz oben
Klare Linie des Familiengerichts bei Sorgerechtsfragen

Kaufbeuren(bbm). Eine Amtsgerichts-Abteilung, in der es auf psychologisches Gespür mindestens ebenso sehr ankommt wie auf juristisches Können, ist das Familiengericht: Besondere Sensibilität ist insbesondere bei Sorgerechts-Fragen gefordert, die neben Scheidungen und Unterhaltsentscheidungen die Schwerpunkte der täglichen Arbeit bilden. Wenn Eltern nach der Trennung ihre Streitigkeiten nicht beilegen können und schließlich über das Sorgerecht austragen, dann sind nach Erfahrung von Familien-Richter Günter Mattula die Kinder die Hauptleidtragenden: "Es gibt nur ganz, ganz wenig Fälle, in denen solche Konflikte nicht zu tiefen Verletzungen führen".

Dass bei einer Scheidung so mancher Erwachsene durch Enttäuschungen verbittert ist, kann der Richter zwar nachvollziehen. Er macht aber ausdrücklich deutlich: "Man begeht einen schweren Erziehungsfehler, wenn man versucht, den Ex-Partner auszublenden." Für das Familiengericht sei es die "vornehmste Aufgabe", die Belange des Kindes zu wahren. Nach übereinstimmender Überzeugung von Fachleuten brauche ein Kind für seine Entwicklung beide Elternteile - auch denjenigen, mit dem der andere vielleicht nur negative Eigenschaften verbindet. Das Recht auf den Umgang mit jedem Elternteil ist übrigens gesetzlich verankert.
 
 
 

14.08.2000
Allgäuer Zeitung