Streit um Besuchsrecht eskaliert - Ex-Mann verliert die Kontrolle
Hilpoltstein (rok) Absicht oder nicht? Richter Rainer Geißendörfer meinte ja und verurteilte am Montag den 34-jährigen Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 800 Mark Geldstrafe. Einen Eintrag im Führungszeugnis gibt es aber nicht. "Sie sind kein Straftäter", begründete Geißendörfer seine Entscheidung. Zudem sei der Angeklagte Herbert M. (Name von der Redaktion geändert) ein bislang völlig unbescholtener Bürger und die Tatsituation sei emotional aufgeladen gewesen, so der Richter.
"Ich bin allerdings überzeugt, dass es nicht so milde abgelaufen ist, wie Sie es hier geschildert haben", sagte Geißendörfer. Er habe am 24. April dieses Jahres nur seine Tochter bei seiner inzwischen geschiedenen Ehefrau Angelika in Heideck abholen wollen, so der Angeklagte. Die Vierjährige habe sich so gefreut auf den Ausflug ins Tierheim, und dann habe seine Ex-Frau ihm die Tochter entreißen wollen. Da habe er seine Ex-Frau an den Schultern gepackt und weggeschoben. Der Rest sei reines Theater seiner früheren Frau.
Angelika M. und ihr Nachbar, der die Szene zufällig beobachtet und die Polizei geholt hatte, schildern die Auseinandersetzung allerdings ganz anders. Die vierjährige Tochter habe sich vom Vater losgerissen und gweint, weil der im Streit laut geworden war. Dann habe sie ihr Ex-Mann an den Schultern gepackt und einige Meter weit gegen ein parkendes Auto geschleudert. Dabei erlitt Angelika M. Prellungen an der Wirbelsäule, das Handgelenk musste eingegipst werden.
"So eine Verletzung kann man nicht spielen", sagte Staatsanwältin Eva Mahall in ihrem Plädoyer. Angelika M. habe auch keinen Grund, ihren Ex-Mann anzuschwärzen, um bei der Entscheidung eines Familiengerichts Vorteile zu haben. Es gebe also keinen Grund, warum Angelika M. vor Gericht hätte übertreiben sollen. Daher, so Mahalls Schlussfolgerung, handle es sich um eine vorsätzliche Körperverletzung, und nicht, wie der Angeklagte glauben machen wollte, um ein Versehen.
Angelika M. möchte das Umgangsrecht nicht vor Gericht, sondern direkt mit ihrem Ex-Mann vereinbaren, damit sich die Fronten nicht noch weiter verhärten. Derzeit wolle die Kleine aber nicht mit ihrem Vater alleine sein, erzählte Angelika M. Ihre Tochter erzähle ständig von dem Vorfall, ob im Kindergarten oder gegenüber Verwandten. Deshalb sei sie in psychologischer Behandlung und bei einer Erziehungsberatung.
Claudia Uhlig, die Anwältin des Angeklagten, appellierte
an das Gericht, es solle doch bedenken, dass trotz der Auseinandersetzung
"beide immer noch Eltern sind". Der Angeklagte habe sich lediglich ein
Augenblicksversagen geleistet. "Es tut mir leid, dass es mit meiner Tochter
so schlecht steht. Das höre ich hier zum ersten Mal", sagte der zerknirschte
Vater kurz vor der Urteilsverkündung.
DONAUKURIER
Robert Kofer
24.10.2001
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