Gustel Wolff (54) ist seit 22 Jahren Familienrichter am Amtsgericht und Vater von fünf Kindern. NP-Gerichts-Reporterin Annette Rose sprach mit ihm über das Kind, das seinen Vater nicht sehen will.
Kommt so etwas häufig vor, und wo liegen die Gründe?
Das ist Alltag. Der Geschiedene, bei dem das Kind lebt - zu 80 Prozent die Mutter - sitzt am längeren Hebel. Ein Kind spürt genau, was von ihm erwartet wird. Wenn eine Frau den Ex-Mann ablehnt, weil sie an Verletzungen aus der Ehe leidet, wird das Kind den Vater irgendwann auch ablehnen. Es passt sich an, denn sonst geht es ihm nicht gut.
Was kann der Vater gegen die Entfremdung tun?
Wenn es schon eine gerichtliche Umgangsregelung gibt, kann er ein Vermittlungsverfahren bei Gericht beantragen - mit dem Ziel der Einigung. Verweigert die Mutter grundlos den Umgang mit dem Kind, gibt es Druckmittel. Der Richter kann ihr Zwangsgeld bis 1000 Mark und Zwangshaft androhen - außerdem eine Wohnungsdurchsuchung, falls sie das Kind versteckt. Zwang gegen das Kind ist nach neuem Recht nicht möglich.
Und wenn der Vater gar keinen Polizei-Einsatz will?
Das ist in der Regel auch nicht nötig. Der Gesetzgeber wollte Familienrichtern im Vermittlungsverfahren die Möglichkeit geben, zu drohen - und notfalls Zwang einzusetzen. Ich mache es so: Ich lade Eltern und Kind zum Gespräch ins Gericht. Wenn die Mutter Einwände hat, sage ich ihr, was sie erwartet, wenn sie nicht erscheint. Ein Kind hat das Recht, seinen Vater zu sehen, und der hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Wenn eine Mutter sagt, sie will ihrem Ex-Mann nicht begegnen, geht das ausnahmsweise. Es gibt dann getrennte Zimmer. Bisher musste ich nur einmal eine Mutter verhaften und ihre Wohnung durchsuchen lassen. Sie hatte ihr Kind bei einer anderen Frau versteckt.
Was passiert beim Termin im Gericht?
Eine Psychologin kommt zum Gespräch dazu. Das mache ich immer so. Zu Zweit sieht man mehr. Zuerst rede ich mit den Eltern. Ich mache einer Mutter zum Beispiel klar, dass ein ehemaliger Häftling auch ein Vater ist. Und dass ein Mann, der seine Frau geschlagen hat, ein guter Vater sein kann. Umgangsverbot gibt es nur in Ausnahmefällen bei Kindesmisshandlung oder Missbrauch. Das wird manchmal von Müttern behauptet - aber 50 Prozent ist fingiert.
Was geschieht nach dem Gespräch mit den Eltern?
Ich höre das Kind an - ohne Eltern und Anwälte, damit nichts nach außen dringt. Es ist schwierig herauszufinden, was ein Kind wirklich will. Ich mache ihm zuerst klar, dass nichts von dem, was es mir sagt, den Eltern erzählt wird. Nur das Ergebnis - ob es zum Vater kommen kann. Am Anfang sagen Kinder meistens, was die Mutter hören will. Es dauert, bis sie auftauen. Aber es gibt mehr als Worte: Kinder drücken durch Gesten und Körpersprache viel mehr aus als Erwachsene. In mehr als 50 Prozent der Fälle stellt sich heraus, dass ein Kind doch zum Vater möchte.
Gibt es Kinder, an die Sie nicht heran kommen?
Selten. Dann muss ein Kind längere Zeit in seinem Umfeld beobachtet und ein Familien-Gutachten erstellt werden.
Wie lange dauert die Anhörung, was geschieht danach?
Zwei bis drei Stunden. Ich treffe zunächst eine vorläufige Umgangsregelung. Den Eltern mache ich klar, dass es keine Tricks gibt und versäumte Stunden nachgeholt werden können. Sie dürfen mich anrufen, wenn etwas nicht klappt. Das gilt auch für Kinder, wenn sie in Schwierigkeiten sind. Patenrezepte gibt es nicht. In schweren Fällen ist es ein ständiger Kampf.
aro, HANNOVER
31.07.2000
Neue Presse