Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Erfolg in der Berufung – Amtsgericht Nidda hatte drei Jahre Haft gegen 38-Jährigen verhängt – Aussage gegen Aussage

GIESSEN (sk). „Denk‘ an die Kinder“, soll der Mann seiner Ex-Frau gesagt haben. Und dann habe er sie gepackt und vergewaltigt. Der Gedanke an die schlafenden Kinder im Nebenzimmer habe sie dabei gefügig gemacht, beschrieb die heute 34-Jährige. Darüber hinaus habe er an jenem Abend vor zwei Jahren vorgetäuscht, dass er eine Waffe trage. Ihr früherer Gatte hingegen schilderte eine ganz andere Version: Zwang sei keineswegs erfolgt, auch eine Waffe habe es nicht gegeben. Und so stand am Ende des Prozesses Aussage gegen Aussage.

Zwar verurteilte das Amtsgericht Nidda den 38-Jährigen im Juni vergangenen Jahres wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Dagegen legte der Mann jedoch Berufung ein. Mit Erfolg. Die Vierte Strafkammer des Gießener Landgerichts unter Vorsitz von Dr. Frank Oehm nämlich fällte ein anderes Urteil: Freispruch aus Mangel an Beweisen. „Es bleiben Zweifel“, betonte Oehm in seiner Begründung und bezeichnete das Ergebnis als „Freispruch zweiter Klasse“.

Der Angeklagte und seine Ex-Frau berichteten übereinstimmend, dass er in die Wohnung gekommen sei, um auf die gemeinsamen Kinder aufzupassen. Auf Drängen der Tochter habe er bleiben dürfen, bis die Kinder schliefen.

Unterschiedlich aber die Aussagen über den weiteren Verlauf. Er beteuerte, dass sich beide näher gekommen wären. Als er sich dann verabschiedete, sei es zu einer kurzen Auseinandersetzung wegen des gemeinsamen Sorgerechts für die Kinder gekommen. Er habe sein Versprechen zurückgezogen, ihr das alleinige Sorgerecht zu übertragen, worauf sie wütend geworden sei. „Sie will mir den Umgang mit den Kindern verbieten,“ sah der Beschuldigte einen Grund für die Strafanzeige. Die Frau aber bestritt diesen Vorwurf. An der Haustür habe er sie gepackt, als sie ihm einen Kuss verweigerte, und ins Wohnzimmer gedrängt. Sie habe es geschafft, sich zu befreien, sei aber nicht aus dem Raum herausgekommen. Er soll gesagt haben, dass er jetzt zu allem fähig sei. „So hatte ich ihn noch nie erlebt“, beschrieb sie ihre Angst. Indem er vortäuschte, eine Waffe in der Gesäßtasche zu tragen, sei sie eingeschüchtert worden. „Ich wusste nicht, ob er den Kindern etwas antun würde.“

Daher sei sie seinen Anweisungen gefolgt und ins Schlafzimmer gegangen. Dort habe er sie mehrfach vergewaltigt und sie auch zum Oralverkehr gezwungen. „Ich habe ihn angefleht, aber er hat nicht aufgehört“, schilderte die 34-Jährige.

In Zweifel zog Staatsanwältin Eva Fleischer das anschließende Telefongespräch mit einem guten Freund der Frau. Sie habe sich kurz mit ihm beraten, bevor sie die Polizei rief, gaben beide an. Inwieweit sie ihm die Tat schilderte, wisse er nicht mehr, sagte der 25-Jährige. Dass er sich an ein „so herausragendes Ereignis“ nicht mehr erinnern könne, glaubte die Anklagevertreterin nicht. Verteidiger Uwe Conradt hob außerdem hervor, dass die Frau laut Gutachten keine Verletzungen aufwies. „Wenn er im Wohnzimmer auf sie gefallen ist, müsste sie zumindest blaue Flecke davongetragen haben“, führte er aus.

Beide Aussagen seien „für sich genommen“ stimmig, betonte der Vorsitzende Oehm. „Wir wollen die Frau nicht als Lügnerin darstellen.“ Der Grundsatz laute aber, dass ein Urteil im Zweifel für den Angeklagten ausfalle. Und weil nach Ansicht der Strafkammer keine eindeutigen Beweise für eine Vergewaltigung vorlagen, hob sie das Urteil der ersten Instanz auf.
 

22.01.2002
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