| 8. Juni 2000 |
Gerichtshof weist Einspruch von Oyntzen ab
MADRID/BREISACH (dpa/lsw). Der wegen Mordes an seinen beiden Kindern auf Mallorca verurteilte deutsche Röntgenarzt Rüdeger Oyntzen ist mit seinem Einspruch beim Obersten Gerichtshof Spaniens gescheitert.
Die Madrider Richter wiesen nach Presseberichten vom Mittwoch das Argument des Mediziners zurück, er sei zur Tatzeit geistig verwirrt und deshalb nicht zurechnungsfähig gewesen. Es treffe auch nicht zu, dass er ohne ausreichende Beweise schuldig gesprochen worden sei. Das Gericht bestätigte die Haftstrafe von 34 Jahren, zu der Oyntzen verurteilt worden war. Auch das Schmerzensgeld für seine frühere Ehefrau in Höhe von knapp 300'000 Mark (25 Millionen Pesetas) muss er zahlen.
Ein neunköpfiges Geschworenengericht in Palma hatte den Arzt, der aus Siebenbürgen stammt und in Breisach aufwuchs, im Juni 1998 einstimmig des heimtückischen Mordes für schuldig gesprochen. Oyntzen hatte gestanden, seine achtjährige Tochter und den sechsjährigen Sohn während eines Mallorca-Urlaubs im September 1996 in einem Ferienappartement in Sa Coma mit Giftspritzen getötet zu haben.
Der Urteilsschrift zufolge hatte er die Kinder vor dem Schlafengehen mit Tabletten betäubt, die er ihnen zusammen mit Joghurt verabreichte. Daraufhin habe er ihnen einen Giftcocktail gespritzt, der zu einem Lungenödem und damit dem baldigen Tod führte. Der Polizei hinterließ er einen Brief, in dem er sich des Mordes bezichtigte und darum bat, die Leichen nicht zu obduzieren. Als Motiv gab er an, er habe verhindern wollen, dass die Kinder zu seiner Ex-Frau zurückkehrten, der nach der Scheidung das Sorgerecht zugesprochen worden war. Während des Prozesses hatte Oyntzen bestritten, den Mord an den Kindern im Voraus geplant zu haben.
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