Bornheimerin darf ihren entführten Sohn aus dem Libanon zurückholen - Prozeß vor dem Bonner Landgericht wird fortgesetzt
Von Bettina Köhl
Bonn/Bornheim. Im Prozess um den entführten Jungen aus Bornheim hat sich das Blatt noch einmal gewendet. Eigentlich sollte gestern das Urteil gesprochen werden. Der Staatsanwalt hatte zwölf Jahre Haft wegen erpresserischen Menschenraubes für den 29-jährigen Vater gefordert. An jedem Prozesstag die ungewisse Frage: Kommt das Kind zurück oder nicht? Zuletzt sah es nicht so aus.
Am Mittwoch hat der Angeklagte jedoch eine Vollmacht unterschrieben, mit der seine Frau, eine 26-jährige Bornheimerin, das Kind aus dem Libanon zurückholen soll. Seit Prozessbeginn hatte es immer wieder Hoffnung gegeben, der Angeklagte könne - um einer hohen Haftstrafe zu entgehen - die Rückkehr des Kindes veranlassen. Telefonate in den Libanon hatten jedoch nicht den erhofften Erfolg gezeigt (der GA berichtete).
Die Mutter des Angeklagten soll sich geweigert haben, den dreijährigen Jungen nach Deutschland zu schicken. Er sei jetzt "einer von ihnen". Die erste große Strafkammer des Bonner Landgerichts hatte dem Angeklagten in der vergangenen Woche zum letzten Mal eindringlich erklärt: Sollte der Sohn nicht zurückkommen, erwarte ihn eine mindestens zehnjährige Haftstrafe.
Daraufhin hatte der 29-jährige Libanese Bereitschaft signalisiert, eine Vollmacht für seine Frau zu unterschreiben; die 26-Jährige hat nach libanesischem Recht nämlich kein Sorgerecht für ihren Sohn.
Erneuter Rückzieher
Einige Minuten später dann der Rückzieher: Als ein Termin für die Unterschrift der Vollmacht festgesetzt werden sollte, nickte der Verteidiger zustimmend, der Angeklagte verneinte: "Dann verliere ich meinen Sohn." Der Verteidiger beantragte daraufhin, entpflichtet zu werden, das Vertrauensverhältnis sei zerstört. "Man kann sich auch ohne Anwalt verteidigen", zeigte sich der Angeklagte zu allem entschlossen.
Die Kammer lehnte den Antrag des Verteidigers ab, um den Fortgang des Prozesses nicht zu gefährden. Die Richter hatten aber endgültig genug von dem Hin und Her und beendeten die Beweisaufnahme. Eine Rückkehr des Kindes schien ausgeschlossen. Kurz vor dem Urteil lenkte der Angeklagte gestern ein. Ob es sich wieder um eine Verzögerungstaktik handelt und ob die Familie des Angeklagten das Kind herausgibt, bleibt abzuwarten.
Der Prozess wird fortgesetzt, die Termine
sind so gewählt, dass genug Zeit bleibt, den kleinen Jungen nach Deutschland
zu bringen. Wie die Bestrafung des Ehemannes am Ende ausgeht, ist für
die Mutter des Jungen zweitrangig. Für sie ist wichtig, dass sie bald
ihr Kind wiedersieht.
10.08.2001
www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id=16435