Tante der Ehefrau getötet: War es doch Mord?

Prozess um spektakuläres Verbrechen am Fronleichnamstag 2000 in Bleidenstadt wird ab Freitag neu aufgerollt

Vom 13.11.2002

Taunusstein/Wiesbaden. (ra) War es doch Mord? Ab Freitag muss sich das Wiesbadener Landgericht zum zweiten Mal mit einem spektakuläre Verbrechen in Bleidenstadt befassen, wo am Fronleichnamstag des Jahres 2000 die 73-jährige Rentnerin Juliana K. in ihrer Wohnung getötet wurde. Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Steffen Poulet hatte den heute 39-jährigen Apotheker Wolfgang Hecht aus Freiburg deshalb im Mai 2001 wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Sowohl die Verteidigung als auch Staatsanwalt Winfried Erb, der von Anfang an eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes angestrebt hatte, legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof entschied, wie berichtet, im Februar dieses Jahres im Sinne der Anklage: Das Wiesbadener Schwurgericht habe nicht ausreichend geprüft, ob Hecht sein Opfer aus niedrigen Beweggründen – aus purer Verärgerung – tötete und somit wegen Mordes verurteilt werden müsste.

Das 73-jährige Opfer war die angeheiratete Tante Hechts, der seiner Frau – der Nichte des Opfers – am Ende ihrer gescheiterten Ehe einen Terror angekündigt hatte, „gegen den der Rosenkrieg das reinste Kaffeekränzchen ist“.

Das Haus von Juliana K. hatte Hecht nach eigenen Aussagen im Mai 2000 observiert, um Material zu sammeln für das bevorstehende Verfahren um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Die 73-jährige Tante hat sich nach Überzeugung des Gerichts geweigert, Hecht Auskunft über die Ferienpläne des Jungen zu geben. Warum der Apotheker die Frau am Ende tötete, darüber könne man aber nur spekulieren, hieß es im ersten Urteil: Möglicherweise aus Verärgerung, dass Juliana K. ihm keine Antwort gab.

Diese „Möglichkeit“, so der Bundesgerichtshof, müsse genauer untersucht werden: Verärgerung als Tatmotiv könne eine Verurteilung wegen Mordes begründen. Prüfen muss das nun die 3. Große Strafkammer des Wiesbadener Landgerichts unter Vorsitz von Richter Rolf Schäfer.