BENSHEIM. Zu einer Geldstrafe von 3750 Euro verurteilte das Amtsgericht Bensheim einen arbeitslosen Maler und Lackierer. Strafrichterin Svenja Usener zeigte sich nach zweitägiger Hauptverhandlung davon überzeugt, dass der als Aushilfsfahrer tätige Angeklagte fünf Fahrräder unterschlagen hat, die er im Auftrag einer Bensheimer Spedition ausliefern sollte.
Weiter hat er nach Überzeugung des Gerichts seine getrennt lebende Ehefrau bedroht. Das Urteil lautete deshalb auf veruntreuende Unterschlagung und Bedrohung in zwei Fällen.
In den übrigen Anklagepunkten – dabei handelte es sich um Diebstahl und eine weitere, an die Noch-Ehefrau gerichtete Drohung – erfolgte Freispruch. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte für eine Bewährungsstrafe von acht Monaten, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Der 35-Jährige, der mittlerweile in den Kreis Groß-Gerau verzogen ist, bestritt die Tatvorwürfe und gestand lediglich ein, während des „Scheidungskrieges“ im Herbst vergangenen Jahres mehrere SMS per Handy an seine Frau verschickt zu haben. In den Kurznachrichten drohte er der 33-Jährigen, sie „umzubringen und alle zu machen“. Der Angeklagte nannte dies selbst eine „Kurzschlusshandlung“.
Das Gericht ging aufgrund der Beweisaufnahme weiterhin davon aus, dass der bislang nicht vorbestrafte Mann in einem Bensheimer Café gegenüber einer gemeinsamen Bekannten ebenfalls mit dem Tod seiner Ehefrau gedroht hat. „Ich bringe sie um, und wenn es das letzte ist, was ich tue“, soll der Angeklagte im Beisein der Zeugin geäußert habe.
Er selbst bestritt jeden verbalen Ausraster und vermutete stattdessen einen „Racheakt der Ehefrau“, die alles versuche, um das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu bekommen. Wenig glaubhaft klangen für Richterin Usener auch die Erklärungen des Angeklagten zu den verschwundenen Fahrrädern. Die in einer Bensheimer Lagerhalle vorübergehend abgestellten Vehikel sollte der Aushilfsfahrer Ende Februar 2002 an einen Supermarkt in Babenhausen ausliefern.
Anstatt seinen Auftrag auszuführen behielt er die Räder jedoch für sich. Dies steht nach Einschätzung des Gerichts nach der umfangreichen Beweisaufnahme fest.
Bei einem späteren Gespräch mit
seinem Auftraggeber habe er immerhin versprochen, die Räder „innerhalb
der nächsten 24 Stunden wieder zu besorgen“. Die Erklärung des
Angeklagten, dieses Eingeständnis seiner Schuld, habe er nur gemacht,
weil er von dem Spediteur mit einem „Fleischermesser“ bedroht und zudem
körperlich bedrängt worden sei, sei nicht nachvollziehbar.
31.05.2003
http://www.echo-online.de/suedhessen/detail.php3?id=195551