Eineinhalb Jahre Haft für Entführung |
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35-Jähriger hatte seinen Sohn gegen den Willen der Mutter nach Bosnien mitgenommen |
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| Backnang - Das Landgericht Stuttgart hat nach dreijährigem Prozess-Marathon einen 35-jährigen bosnischen Dachdecker aus Backnang wegen Entführung seines Sohnes zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. | |
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VON REGINE EGELER Bereits im August 1998 wurde der Bosnier vom Amtsgericht Waiblingen wegen Körperverletzung und Kindesentziehung zu einer Geldstrafe von 4000 Mark verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Daraufhin wurde der Vater eines heute vierjährigen Sohnes vom Landgericht Stuttgart zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die Körperverletzung jetzt als gefährliche Körperverletzung eingestuft wurde. Gegen dieses Urteil wurde nun vom Angeklagten Revision eingelegt. Der Bosnier, der von seiner deutschen Frau damals bereits geschieden war, hatte 1998 seinen einjährigen Sohn ohne Erlaubnis der Ex-Frau nach Bosnien mitgenommen. Die Mutter versuchte anfangs noch das gemeinsame Sorgerecht damit zu kontrollieren, dass sie den Pass ihres Ex-Mannes einbehielt, während dieser seinen Sohn an Wochenenden bei sich hatte. Doch mit der Zeit vernachlässigte sie die Vorsichtsmaßnahme. Und genau dies nützte der Angeklagte aus, indem er das Kind am 13. März 1998 gegen den Willen der Mutter nach Bosnien entführte. Außerdem drohte er ihr mit dem vollständigen Entzug des Kindes, falls die Frau nicht zu ihm zurückkehren würde. Zudem ließ er das Kind dort nach seinem islamischen Glauben beschneiden. Die Eltern hatten sich jedoch auf eine freie Religionsbestimmung des Sohnes geeinigt. Diese rechtlich als gefährliche Körperverletzung geltende Straftat wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart jetzt als nicht verfolgbar erklärt, da sich die Tat in Bosnien und unter anderen gesetzlichen und religiösen Rechtsgrundlagen ereignete. Der Fall wurde an die zuständige Strafkammer zurückverwiesen. Die 35. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über diesen Fall neu verhandelt. Dabei wurde die Beschneidung des Jungen nicht mehr als Straftatbestand berücksichtigt; allein über die Einzelstrafe der Kindesentziehung wurde neu entschieden. Der 35-jährige Bosnier muss die gestern verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten nicht absitzen. Grund: die Richter billigten ihm Strafaussetzung zur Bewährung auf drei Jahre zu, weil er sich mit seiner Ex-Frau geeinigt hatte und dem Richter glaubhaft darlegen konnte, dass es ihm nur um das Wohl seines Sohnes gehe. Dafür muss der Angeklagte die gesamten Prozesskosten selber tragen. |