Dienstag, 10. Dezember 2002

Wenn die Mutter das Kind entführt
Deutsch-französische Annäherung

Es ist ein dunkles Kapitel in den deutsch-französischen Beziehungen. Der Streit um das Sorgerecht für die Kinder aus gescheiterten binationalen Ehen eskalierte in dutzenden Fällen in Kindesentzug und Entführungen. 1998 ging der Kampf des niedersächsischen Gemeindedirektors Armin Tiemann mit seiner französischen Exfrau bis zum Bundesverfassungsgericht.
 
Jahrelanger Rechtsstreit lässt die Betroffenen oft verzweifeln. Doch nach einer überraschenden Einigung der EU-Justizminister gibt es jetzt einen Lichtblick. Wird ein Kind von einem Elternteil entführt oder illegal außer Landes gebracht, so muss das Gericht an seinem neuen Wohnort binnen sechs Wochen über seine Rückkehr entscheiden. "Diese klare Beschleunigung der Verfahren ist das alles Entscheidende", sagt die SPD-Abgeordnete Angelica Schwall-Düren, Mitglied einer deutsch-französischen parlamentarischen Mediatorengruppe.
 
Denn das ist der Albtraum eines französischen Vaters: Die deutsche Mutter behält das Kind bei sich, eine Gerichtsentscheidung zieht sich hin und schließlich verfügen die Richter, dass das Kind bei der Mutter bleiben müsse, weil es sich in Deutschland eingelebt habe. Diese juristische Auslegung des Kindeswohls "haben Entführungspersonen ausgenutzt und das Verfahren mit Tricks verzögert", bedauert Schwall-Düren: "Das wird nicht mehr funktionieren."
 
In Frankreich sorgten solche Gerichtsentscheidungen für Empörung. Die Auffassungen darüber, was im Interesse des Kindes liege, seien in den beiden Ländern unterschiedlich, unterstreicht Schwall-Dürens französischer Kollege Pierre Cardo. "In Frankreich hat sich die Rechtsprechung hin zu einer Gleichbehandlung von Mutter und Vater entwickelt." In der Mehrzahl der fast 50 Fälle, die die Mediatorengruppe derzeit bearbeitet - gut 200 sind es insgesamt-, haben französische Väter sie angerufen.
 
Französischer Minister Perben überzeugte Zypries
 
Die Einigung der EU-Minister sei ein wichtiger Schritt, betont Cardo. Sie verständigten sich zudem darauf, dass das Gericht den anderen Elternteil anhören muss, bevor es gegen eine Rückführung des Kindes im Sinne der Haager Konvention entscheidet. Auch die Frage, welches Gericht für das Sorgerecht zuständig ist, wurde am vorvergangenen Freitag in Brüssel geklärt. Nach Darstellung des französischen Justizministers Dominique Perben ermöglichte vor allem die neue deutsche Ressortchefin Brigitte Zypries den Kompromiss.
 
Er habe ihr klar gemacht, dass "niemand mehr die Haltung der deutschen Justiz versteht", erklärte Perben in der Pariser Nationalversammlung. Der UMP-Abgeordnete Cardo und Schwall-Düren hoffen jetzt darauf, dass die erst 2004 in Kraft tretende Regelung bereits auf die laufenden Streitfälle angewandt wird - "aber zwingen kann man die Justiz natürlich nicht", sagt die SPD-Abgeordnete.
 
In beiden Ländern wird auch über die Berufung hauptamtlicher Mediatoren nachgedacht, die die Arbeit der Parlamentariergruppe übernehmen soll. Denis Supersac bleibt skeptisch. "Das wird alles nicht viel bringen", kommentiert der Franzose die neue Regelung. 1992 trennte sich der Übersetzer von seiner Frau und bekam von einem französischen Gericht das Sorgerecht zugesprochen. Nach einem Besuch bei der Mutter in Augsburg kehrten die beiden Kinder nicht mehr zurück. Ein deutsches Gericht ordnete ihre Rückkehr an und Supersac wollte beide holen - doch seine Tochter Jeanette war plötzlich verschwunden.
 
"Ich habe sie seit dem Sommer 1993 nicht mehr gesehen", sagt Supersac - dabei hat die Justiz in beiden Ländern zu seinen Gunsten entschieden. "Ein Gericht kann alles Mögliche entscheiden", sagt der Gründer der Selbsthilfegruppe "SOS Kindesentführung durch Deutschland". "Aber entscheidend bleibt die Umsetzung."
 
AP, Uwe Gepp
 

http://www.n-tv.de/3086418.html