Wenn die Mutter das Kind
entführt
Deutsch-französische Annäherung
Es
ist ein dunkles Kapitel in den deutsch-französischen Beziehungen.
Der Streit um das Sorgerecht für die Kinder aus gescheiterten binationalen
Ehen eskalierte in dutzenden Fällen in Kindesentzug und Entführungen.
1998 ging der Kampf des niedersächsischen Gemeindedirektors Armin
Tiemann mit seiner französischen Exfrau bis zum Bundesverfassungsgericht.
Jahrelanger Rechtsstreit lässt die
Betroffenen oft verzweifeln. Doch nach einer überraschenden Einigung
der EU-Justizminister gibt es jetzt einen Lichtblick. Wird ein Kind von
einem Elternteil entführt oder illegal außer Landes gebracht,
so muss das Gericht an seinem neuen Wohnort binnen sechs Wochen über
seine Rückkehr entscheiden. "Diese klare Beschleunigung der Verfahren
ist das alles Entscheidende", sagt die SPD-Abgeordnete Angelica Schwall-Düren,
Mitglied einer deutsch-französischen parlamentarischen Mediatorengruppe.
Denn das ist der Albtraum eines französischen
Vaters: Die deutsche Mutter behält das Kind bei sich, eine Gerichtsentscheidung
zieht sich hin und schließlich verfügen die Richter, dass das
Kind bei der Mutter bleiben müsse, weil es sich in Deutschland eingelebt
habe. Diese juristische Auslegung des Kindeswohls "haben Entführungspersonen
ausgenutzt und das Verfahren mit Tricks verzögert", bedauert Schwall-Düren:
"Das wird nicht mehr funktionieren."
In Frankreich sorgten solche Gerichtsentscheidungen
für Empörung. Die Auffassungen darüber, was im Interesse
des Kindes liege, seien in den beiden Ländern unterschiedlich, unterstreicht
Schwall-Dürens französischer Kollege Pierre Cardo. "In Frankreich
hat sich die Rechtsprechung hin zu einer Gleichbehandlung von Mutter und
Vater entwickelt." In der Mehrzahl der fast 50 Fälle, die die Mediatorengruppe
derzeit bearbeitet - gut 200 sind es insgesamt-, haben französische
Väter sie angerufen.
Französischer Minister Perben
überzeugte Zypries
Die Einigung der EU-Minister sei ein wichtiger
Schritt, betont Cardo. Sie verständigten sich zudem darauf, dass das
Gericht den anderen Elternteil anhören muss, bevor es gegen eine Rückführung
des Kindes im Sinne der Haager Konvention entscheidet. Auch die Frage,
welches Gericht für das Sorgerecht zuständig ist, wurde am vorvergangenen
Freitag in Brüssel geklärt. Nach Darstellung des französischen
Justizministers Dominique Perben ermöglichte vor allem die neue deutsche
Ressortchefin Brigitte Zypries den Kompromiss.
Er habe ihr klar gemacht, dass "niemand
mehr die Haltung der deutschen Justiz versteht", erklärte Perben in
der Pariser Nationalversammlung. Der UMP-Abgeordnete Cardo und Schwall-Düren
hoffen jetzt darauf, dass die erst 2004 in Kraft tretende Regelung bereits
auf die laufenden Streitfälle angewandt wird - "aber zwingen kann
man die Justiz natürlich nicht", sagt die SPD-Abgeordnete.
In beiden Ländern wird auch über
die Berufung hauptamtlicher Mediatoren nachgedacht, die die Arbeit der
Parlamentariergruppe übernehmen soll. Denis Supersac bleibt skeptisch.
"Das wird alles nicht viel bringen", kommentiert der Franzose die neue
Regelung. 1992 trennte sich der Übersetzer von seiner Frau und bekam
von einem französischen Gericht das Sorgerecht zugesprochen. Nach
einem Besuch bei der Mutter in Augsburg kehrten die beiden Kinder nicht
mehr zurück. Ein deutsches Gericht ordnete ihre Rückkehr an und
Supersac wollte beide holen - doch seine Tochter Jeanette war plötzlich
verschwunden.
"Ich habe sie seit dem Sommer 1993 nicht
mehr gesehen", sagt Supersac - dabei hat die Justiz in beiden Ländern
zu seinen Gunsten entschieden. "Ein Gericht kann alles Mögliche entscheiden",
sagt der Gründer der Selbsthilfegruppe "SOS Kindesentführung
durch Deutschland". "Aber entscheidend bleibt die Umsetzung."
AP, Uwe Gepp