Betreff: Familiengerichte: Merkblatt FamG Holzminden
Von: Juergen Griese [mailto:grieseju@pdrw.bwl.de]
Gesendet: Dienstag, 12. August 2003 11:29
An: Poststelle (AG Donaueschingen); Poststelle (AG Horb); Poststelle (AG
Oberndorf); Poststelle (AG Rottweil); Poststelle (AG Spaichingen);
Poststelle (AG Tuttlingen); Poststelle (AG Villingen-Schwenningen)
 
 
Villingen-Schwenningen, den 12.08.2003

Die Pflichtrechte "Elterliche Sorge" und "Umgang" in familiengerichtlichen Verfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Verein haben sich zahlreiche Väter und Mütter zusammengefunden, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. An unseren regelmäßigen Selbsthilfe-Abenden nehmen Eltern aus vielen verschiedenen Gerichtsbezirken unseres Umfeldes - so auch aus Ihrem Gerichtsbezirk - teil.

Die Kindschaftsrechtsreform aus dem Jahre 1998 hat aus unserer Sicht viele positive Veränderungen gebracht, auch wenn manches sicherlich noch weiter verbessert werden kann und muss.

Wir übersenden Ihnen heute zur Information das Merkblatt Nr. 5.2 des Amtsgerichts Holzminden. Dieses Merkblatt erhalten die Eltern dort zur Vorbereitung der richterlichen Anhörung, wenn ein Verfahren zum Sorge- oder Umgangsrecht anhängig geworden ist.

Das AG Holzminden hat uns ausdrücklich gestattet, das Merkblatt auch andernorts bekannt zu machen.

Die in dem Merkblatt beschriebene Vorgehensweise führt die Beteiligten weit überwiegend zu einer eigenverantwortlichen Konfliktlösung und verlangt diese sogar geradezu von ihnen.

So werden Belastungen aus dem gerichtlichen Verfahren für die Kinder praktisch vermieden oder doch wenigstens äußerst gering gehalten.

Denn die Eltern wissen von vornherein: Streit auf dem Rücken der Kinder auszutragen ist gar nicht erwünscht!

Bei der längst eingespielten Praxis des Amtsgerichts Holzminden bleiben den allermeisten der betroffenen Kinder Mutter und Vater als wichtige und kompetente Personen erhalten, die für sie auch nach der Trennung der Erwachsenen Verantwortung tragen dürfen (und müssen!).

Das Merkblatt sehen wir als eine Art "Gebrauchsanweisung für familiengerichtliche Verfahren".

Wir finden, dass das vom Amtsgericht Holzminden entwickelte Merkblatt den Geist der Kindschaftsrechtsreform von 1998 - insbesondere wegen der Ausrichtung der Verfahren an § 52 FGG - in geradezu vorbildlicher Weise widerspiegelt.

Wir möchten Sie freundlich bitten, das Merkblatt jedem Familienrichter / jeder Familienrichterin in Ihrem Hause zukommen zu lassen und zumindest versuchsweise zur Anwendung zu empfehlen.

Sehr gerne würden wir auch einmal ein persönliches Gespräch mit Ihnen und interessierten Familienrichtern zu diesem Thema und speziell zu den Erfahrungen in Ihrem Gerichtsbezirk führen.

Ihrer hoffentlich positiven Antwort und Bereitschaft zu einer persönlichen Erörterung sehen wir mit sehr großem Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Griese
Tannenweg 19
78056 Villingen-Schwenningen
Fon / Fax: 07720/65920
eMail: grieseju@lycos.de

1 Anlage