-------- Original-Nachricht --------
Betreff:  Einhaltung der Grundrechte!
Datum:  21.07.2007 16:23
Von:  Kindergefühle e.V. <office@kindergefuehle.at>


Einhaltung der Grundrechte!

Justizministerin Berger "Grundrechte sind wichtigstes Kapital"

dem stimmen wir zu, aber die Durchsetzung erfolgt nicht (wie es sein sollte), denn:

Rechtsanwaltskammer Wien fordert die Einhaltung der Grundrechte

Faires Verfahren darf nicht ein leeres Versprechen sein!


In den letzten Monaten sind verstärkt Dokumente aus laufenden Verfahren mittels medialer Berichterstattung an die breite Öffentlichkeit gelangt. "In besorgniserregendem Maße werden Menschen und ihre Familien durch öffentliche Vorverurteilung angeprangert", zeigt sich der Präsiden der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Harald Bisanz betroffen. Basis dieser Aktivitäten ist die verbotene Aushändigung von Akten und Dokumenten durch Behörden in laufenden Vorverfahren. Strafverfolgungsbehörden unterliegen der Verschwiegenheit und diese Verschwiegenheitspflicht wird dadurch auf das Gröbste verletzt.

Die Unschuldsvermutung ist ein Grundrecht unserer Rechtsordnung. Daraus folgt, dass solange der Sachverhalt in allen Details aufbereitet wird, um einen bestehenden Tatverdacht zu objektivieren - somit während des Vorverfahrens - der Verdächtige vor Vorverurteilung zu schützen ist. Es handelt sich um einen "geschützten Verfahrensbereich". Daher muss garantiert sein, dass Informationen im Vorverfahren geheim bleiben und lediglich der Verteidiger seinerseits, sofern dies im Interesse seines Mandanten ist, Informationen weitergeben darf.

Die Einhaltung und Durchsetzung der Grundrechte im Sinne des Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten müssen, vor allem auch in Strafverfahren, in einem demokratischen Rechtsstaat garantiert sein. Dies bedeutet, dass dem Beschuldigten ein rasches Verfahren gewährleistet wird, die Unschuldsvermutung gilt und Gerichte - außer jeder Diskussion - unparteiisch und unabhängig agieren.

Die mediale Vorverurteilung der letzten Monate (Anklageentwürfe waren in Medien zu lesen, noch bevor die Anklage dem Betroffenen oder seinem Verteidiger zugestellt war) stellt einen vehementen Eingriff in laufende Verfahren und eine eklatante Verletzung der Grundrechte dar.

Die zunehmende Missachtung der Amtsverschwiegenheit mag vielerlei Ursachen haben. Ein Grund für das rege Interesse in der Öffentlichkeit an Untersuchungsergebnissen ist wohl auch in zunehmend voyeuristischen Tendenzen der Gesellschaft zu sehen. Im Bestreben, diesem gesellschaftlichen Bedürfnis gerecht zu werden, intensivieren Medien derlei Berichterstattung.

Die Politik ist gefordert, solchen Tendenzen nachhaltig Einhalt zu gebieten und nicht ihrerseits noch vor Anklageerhebung oder während des Verfahrens den Effekt durch populistische Anlasskommentierung zu verstärken. Die so medial dargestellten Sachverhalte sind für weite Teile der Bevölkerung irreführend und gefährden die Gewährleistung eines fairen Verfahrens. Oftmals verhallt das später getroffene vielleicht freisprechende Urteil ohne öffentliche Resonanz, gemäß dem Motto "Das Gerücht ist stärker als die Wahrheit".

Bruch der Verschwiegenheitspflicht und öffentliche Vorverurteilung stellen einen vehementen Eingriff in ein laufendes Verfahren dar. Von fair kann keine Rede mehr sein. Berufsrichter können sich allenfalls noch der Beeinflussung entziehen. Bei Laienrichtern ist dies mit Sicherheit nicht garantiert.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskammer Wien die Politik auf, den aufgezeigten Missständen in entsprechendem Maße entgegenzutreten und für ein verstärktes Unrechtsbewusstsein bei den Strafverfolgungsbehörden zu sorgen. "Die Politik muss legistische Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass künftig die mit der Untersuchung von Strafsachen befassten Behörden und Gerichte ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit nachkommen", betont Rechtsanwaltskammer Wien Präsident Dr. Bisanz. "Die Wirtschaft hat schon vor Jahren 'Codes of Conduct' mit Erfolg implementiert. Unrechtem Handeln im Bereich der Strafverfolgung muss mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden und die dafür notwendigen Maßnahmen müssen raschest ergriffen werden", betont Rechtsanwaltskammer Vizepräsidentin Dr. Elisabeth Rech.

Presseaussendung aus 4/2007

... und wann folgen die Taten?

auch wir fordern die Kinderrechtskonvention aus dem Kellerarchiv zu holen und diese auch entsprechend umzusetzen!


Wir fordern die Durchsetzung der Kinderrechtskonvention.
Wir fordern die Durchsetzung der Menschenrechte.


Mit freundlichen Grüßen

für den Verein:

Richard Maier
Landesleiter

Kindergefühle - auch Kinder haben Rechte
eingetragener Verein

Fax: 0720/505440-9

www.kindergefuehle.at







21.05.2007 13:28
Grundrechte laut Berger "wichtigstes Kapital"

Als "wichtigstes Kapital der Moderne" bezeichnete Justizministerin Berger am Montag bei der Eröffnung der österreichischen Richterwoche in Bad St. Leonhard in Kärnten die Grund- und Menschenrechte. Die diesjährige Themenstellung "Justiz und Menschenrechte" solle "unsere Arbeit insgesamt prägen", forderte die Ministerin vor rund 200 Richtern und hohen Repräsentanten der Justiz.

Die Rechtsprechung insgesamt könne nur funktionieren, wenn sich "Richter ihrer Rolle als Bewahrer der Menschenrechte bewusst sind", meinte Berger. Sie wies gleichzeitig auf einen "verstärkten Fortbildungsbedarf" hin und forderte die Richterschaft auf, internationale Weiterbildungen sowie Austauschprogramme zu dem Thema anzunehmen.

Internationale Kritik an Österreichs Strategie, gegen Gewalt in Lebensgemeinschaften vorzugehen, habe sie zum Handeln veranlasst. Jetzt soll ein eigener Tatbestand gegen "häusliche Gewalt" geschaffen werden. "Wir wollen noch vor dem Sommer ein Begutachtungsverfahren einleiten", kündigte die Ministerin an.

In den Punkten Opferschutz, Diskriminierung von Frauen oder Frauenanteil in der Justiz werde Österreich ein durchaus gutes Zeugnis ausgestellt, erklärte Berger: "Wir werden aber noch den Opferschutz im Zivilrecht stärken." So soll in Zukunft auch im Zivilverfahren die Aussage eines Opfers in Abwesenheit des Täters möglich werden.

Eine Absage seitens der SPÖ-Politikerin gab es zum Thema Präventivhaft für Fußballhooligans im Hinblick auf die EURO 2008. "Das ist nicht in Einklang mit der Verfassung zu bringen". Berger bekräftigte jedoch ihre Pläne, "Raufhandel im Massenkontext" als eigenen Tatbestand zu installieren.

Quelle: APA










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