Kind im Koma - Staatsanwalt ermittelt

(fpf) Ein Fünfjähriger, der im Koma liegt und für den Rest seines Lebens schwerstbehindert sein wird. Pflegeeltern, die im Verdacht stehen, den Jungen brutal misshandelt zu haben; bei denen sich zurzeit ein weiteres Kind aufhält. Eine Anwältin, die schwerwiegende Vorwürfe gegen die Pflegeeltern und das Jugendamt der Stadt erhebt. Eine schreckliche Geschichte, so oder so - die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Das Leben von Ulf K. (alle Namen geändert) stand von Geburt an unter keinem guten Stern. Der Junge kam leicht behindert zur Welt, musste am Gehirn operiert werden, wies seither Entwicklungsverzögerungen auf und bedurfte neben besonderer Förderung auch erhöhter Aufmerksamkeit: Ein Schlag gegen den Kopf oder ein Sturz wäre fatal.

Ulfs Mutter Corinna war alleinerziehend und bald wieder schwanger. Von ihrem neuen Lebensgefährten, mit dem sie inzwischen drei Kinder hat. Als das zweite Kind kam, suchte sie Hilfe beim Jugendamt, bekam eine Familienpflegerin zugeteilt. Deren Urteil: Die junge Mutter habe zu Ulf keine emotionale Bindung. Ihre Empfehlung: Das Kind in die Obhut einer Pflegefamilie zu geben. Für den damals dreijährigen Ulf der Beginn einer Odyssee mit tragischem Ausgang.

Corinna K. willigte ein. Im Glauben, so Ihre Anwältin Ingelore Stein, ihr Kind regelmäßig sehen, den Kontakt halten zu können. Ein Trugschluss.

"Der Kontakt zwischen Mutter und Kind wurde ungewöhnlich lange unterbunden", so die Juristin. Sie erwirkte Ulfs Rückkehr zur leiblichen Mutter, doch der wurde bald das Sorgerecht wieder entzogen. Begründung: Der Junge sei nur unregelmäßig in den Kindergarten gebracht worden, zudem herrsche bei K´s Chaos. Über eine Zwischenstation bei Onkel und Tante in Duisburg kam Ulf im September ´99 zu Familie Schmitz in Dortmund. Die genießt beim Jugendamt, so Abteilungsleiter Bodo Weirauch, "den allerbesten Ruf". Aber: Am 29. November ´99 soll der fünfjährige Ulf K. die Steintreppe im Haus der Pflegefamilie herunter gefallen sein. Seither liegt er im Koma, ist erblindet, wird ein Schwerstpflegefall bleiben.

Ein medizinisches Gutachten, das der Anwältin vorliegt, komme zu dem Schluss, Ulf müsse zuvor schon einmal schlimm gestürzt sein. Zudem habe der Junge deutliche Anzeichen von körperlichen Misshandlungen aufgewiesen. Dass die zu seinem jetzigen Zustand geführt haben, sei weder zu beweisen noch auszuschließen. Für die Anwältin steht fest: Das Jugendamt habe seine Aufsichtspflicht verletzt. Sie klagt auf Schadenersatz.

Bodo Weirauch nennt solche Vorwürfe gegen Pflegeeltern einen "Hammer". Ein Gutachten, das Misshandlungen beweise, sei ihm nicht bekannt. Natürlich betreue man das beschuldigte Ehepaar zurzeit intensiver als zuvor, jedoch auch "auf dessen eigenen Wunsch". Das andere Kind habe man der engen emotionalen Bindungen wegen bei der Familie gelassen.

Das Sorgerecht für Ulf K. liegt wieder bei seiner leiblichen Mutter.
 

17.04.2000
Westfälische Rundschau