Adoptiveltern sollen Kleinkind schwer misshandelt haben

Ein Strafprozess und ein irritierendes Jugendamts-Votum im Sorgerechtsverfahren

Jutta Schwiddessen

WIESBADEN Die Anklageschrift erschüttert nicht nur Väter und Mütter – es ist der Leidensweg eines 16 Monate alten Kindes aus Brasilien in einer Wiesbadener Adoptivfamilie. Publik wurde er erst nach drei Jahren – durch ein bevorstehendes Gerichtsverfahren. Gutachten belegen nach Auskunft der Staatsanwaltschaft, dass der kleine Junge dauerhafte körperliche und psychische Schäden davontragen wird, seine sprachliche Entwicklung gestört ist und die Ärzte nicht ausschließen können, dass er eines Tages erblinden wird. Das Paar, das den Jungen aus einem brasilianischen Kinderheim holte, wird sich – voraussichtlich noch in diesem Jahr – vor dem Wiesbadener Amtsgericht wegen Kindesmisshandlung und Verletzung der Fürsorgepflicht verantworten müssen.

Die Anklage beschreibt das brutale Schicksal des am 17. Februar 1997 adoptierten Jungen zwischen März und September des selben Jahres:

1. Fall : Der 16 Monate alte Junge soll von seinem Kinderhochstuhl gestürzt sein – als der Notarzt eintrifft, ist er im Koma. 2. Fall: Das Kleinkind hat Verbrennungen durch heißes Wasser. 3. Fall: Verletzungen an den Hoden, das Kind, heißt es, ist von einer Wippe auf eine Stange gefallen. 4. Fall: Der Junge hat eine Schädelfraktur, die er sich beim Sturz von einer Wendeltreppe zugezogen haben soll. Angeklagt ist vierfache Verletzung der Fürsorgepflicht.

Kindesmisshandlung lautet hingegen der Vorwurf in den beiden gravierendsten Fällen: Das Kleinkind wurde so heftig durchgeschüttelt, dass die Ärzte im Krankenhaus Blutungen in den Augen und ein Schütteltrauma feststellten. Bereits damals, heißt es, äußerten sie den Verdacht, dass zu Hause was nicht stimmt. Das Jugendamt sah jedoch keinen Anlass zum Handeln. Als der kleine Junge zum zweitenmal „krankenhausreif geschüttelt“ wurde, hieß die Diagnose: Hirnblutung. Diesmal, bestätigt Staatsanwaltschaftssprecher Thoma, weigerten sich die Ärzte schlichtweg, das Kind wieder nach Hause zu entlassen und erstatteten Anzeige.

Im Dezember 1997 entzog das Wiesbadener Vormundschaftsgericht den Eltern das Sorgerecht und entschied, dass das Kind bei Pflegeeltern bleibt. Ein Verfahren, in dem das Wiesbadener Jugendamt laut Auskunft der Staatsanwaltschaft immer noch dafür plädierte, das Kind in der Adoptivfamilie zu belassen. Dieter Ritschel, persönlicher Referent von Sozialdezernent Hessenauer (z. Zt. auf Dienstreise) bestätigte, dass das Jugendamt sich hartnäckig gegen einen sofortigen Sorgerechtsentzug gewehrt hatte. Das Warum unterliege aber der Schweigepflicht. „Allgemein“, so Ritschel, „muss man sagen, dass sich im Einzelfall das Jugendamt irren kann, dass das aber auch schon auf Seiten des Vormundschaftsgerichtes vorgekommen ist. Schließlich handelt es sich immer um Einschätzungen.“
 

Vom 16.09.2000
Von KURIER-Redakteurin