Viviane Reding
Mitglied der Europäischen Kommission, verantwortlich für Informationsgesellschaft und Medien
Meinungsfreiheit, Medienfreiheit und Medienpluralismus.
Ziele und Perspektiven europäischer Medienpolitik
19. Medienforum.nrw
Köln, 18. June 2007

Viviane Reding

Mitglied der Europäischen Kommission, verantwortlich für Informationsgesellschaft und Medien


Meinungsfreiheit, Medienfreiheit und Medienpluralismus.
Ziele und Perspektiven europäischer Medienpolitik


19. Medienforum.nrw
Köln, 18. June 2007

Sehr geehrte Damen und Herren

In dieser Woche werden die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten gemeinsam mit dem Präsidenten der Europäischen Union in Brüssel zu einer der wichtigsten Tagung des Europäischen Rats zusammenkommen. Nicht weniger als die Zukunft der Europäischen Integration steht bei dieser Tagungen auf dem Spiel. Der scheidende belgische Premierminister Guy Verhoefstadt hat dies auf die treffende Formel gebracht, dass sich Europa entscheiden müsse zwischen einer losen Freihandelszone, in der Politiken lediglich koordiniert werden, um Markthindernisse abzubauen, und einer föderal aufgebauten Politischen Union Europas, die gemeinsame Werte, gemeinsame Wirtschaftsinteressen und gemeinsame außenpolitische Vorstellungen effektiv und nachdrücklich in der Welt vertritt. Ich persönlich kann der EU-Ratspräsidentin Angela Merkel nur von ganzem Herzen Erfolg wünschen für die Verhandlungen der nächsten Tage über einen neuen europäischen Grundlagenvertrag. Als Luxemburgerin weiss und schätze ich es, wie sehr sich die deutsche Ratspräsidentschaft in diesen Tagen für eine inhaltlich ehrgeizige Lösung einsetzt, um das erweiterte Europa handlungs- und damit zukunftsfähig zu machen.

Die Tagung des Europäischen Rates in Brüssel wird intensiv von Medien aus der ganzen Welt verfolgt werden. Nachrichtenagenturen und Online-Dienste werden miteinander um die schnellste Meldung wetteifern, während TV-Stationen, ob öffentlich-rechtlich oder privat, sich um die besten Bilder bemühen werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Medien in Europa gelten, stehen nicht unmittelbar auf der Tagesordnung des Europäischen Rates in Brüssel. Direkt betroffen sind die in Brüssel akkreditierten Journalisten wohl nur von einem Satz in den voraussichtlich an diesem Freitag Schlussfolgerungen des Europäischen Rates: nämlich dass die Roaming-Gebühren in Europa ab dem 30. Juni dank einer neuen EU-Regelung um bis zu 70% sinken werden.

Dennoch sind die Medien nicht nur Berichterstatter der Verhandlungen, sondern zugleich Gegenstand der Verhandlungen über Europas neues Grundgesetz. Denn ein Thema bei den Verhandlungen ist die Zukunft der EU-Grundrechtecharta. Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta, die im Jahr 2000 unter Vorsitz von Roman Herzog, vormals Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts sowie deutscher Bundespräsident, von einem europäischen Grundrechtekonvent erarbeitet wurde, fasst in prägnanter Weise die Grundpfeiler unserer europäischen Medienordnung zusammen.

Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta ist Ihnen allen sicherlich vertraut, ich möchte den Wortlaut dieser wichtigen Vorschrift dennoch noch einmal in Erinnerung rufen. Er lautet wie folgt:

"Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit sowie die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und wiederzugeben.

Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet."

In dieser knapp gehaltenen Vorschrift finden Sie alles, was Europas Medienpolitik ausmacht. Man kann insofern von einer medienpolitischen Trias sprechen, die besteht aus

  • Meinungsfreiheit
  • Medienfreiheit
  • Medienpluralismus.

Erlauben Sie mir, zu allen drei Grundpfeilern der europäischen Medienpolitik einige Erläuterungen und Beispiele zu geben.

Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte unserer europäischen Demokratien. Sie ist in allen EU-Mitgliedstaaten verfassungsrechtlich geschützt und vom Europäischen Gerichtshof seit Jahren auch als europäisches Grundrecht anerkannt.

Ich selbst bin Journalistin von Beruf, so dass es sich für mich von selbst versteht, dass das Recht auf Meinungsfreiheit Dreh- und Angelpunkt jeder Medienordnung sein muss. Unsere Demokratie soll ein "Marktplatz der Ideen und Meinungen" sein, auf dem um die besten Lösungen diskutiert und gestritten wird. Die Freiheit, seine Meinung uneingeschränkt von staatlichen Beschränkungen zu äußern, ob in Wort, Schrift oder Bild, ist dafür ebenso unerlässlich wie das Recht von Journalisten, ungestört ihre Arbeit verrichten zu können und Zugang zu allen wichtigen Informationen und Ereignissen zu erhalten.

Auch wenn die Meinungsfreiheit bereits unbestrittener Teil des europäischen Verfassungsverständnisses ist, kann die europäische Medienordnung einen Beitrag dazu leisten, die Entfaltung der Meinungsfreiheit und die praktische Wirksamkeit in der Europäischen Union zu fördern. So macht die Europäische Union seit Jahren in den Verhandlungen mit Beitrittskandidaten die Einhaltung der Meinungsfreiheit zu einer zentralen Grundvoraussetzung eines möglichen EU-Beitritts. Darüber hinaus ist die grenzüberschreitende Tätigkeit von Journalisten in der EU eine besonders wichtige Ausübung der europäischen Grundfreiheiten. Sie dient zugleich der Freiheit, grenzüberschreitend Zugang zu Informationen zu haben, eine elementare Grundvoraussetzung für die wirksame Ausübung der Meinungsfreiheit. Denn ohne Informationen bleibt die Meinungsfreiheit oft inhaltslos.

Die grenzüberschreitende Meinungs- und Informationsfreiheit im audiovisuellen Bereich wird in Europa seit 1989 durch die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" gefördert. Denn diese Richtlinie erlaubt die grenzüberschreitende Ausstrahlung von Fernsehprogrammen nach dem Recht des Herkunftsstaats, ohne dass der Empfangsstaat diese Ausstrahlung unterbinden könnte. Oft wird in diesen Tagen diese Freiheit als rein wirtschaftlicher Vorgang angesehen. Vorgelagert ist ihr aber die Wahrnehmung eines der zentralen Grundrechte der Europäischen Union.

Ich freue mich darüber, dass das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat in den vergangenen Monaten den Vorschlag der Kommission politisch angenommen haben, die wichtigen Grundsätze der europäischen Fernsehrichtlinie auch im Zeitalter der neuen Medien fortzusetzen und zu bekräftigen. Mit der neuen Richtlinie "Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen", auf die sich die EU-Institutionen im Mai unter deutschem Ratsvorsitz verständigt haben, wird die grenzüberschreitende Meinungs- und Informationsfreiheit auch für "on-demand"-Dienste unabhängig von ihrem Übertragungsweg festgeschrieben. Dies ist nicht nur für Europas Binnenmarkt von zentraler Bedeutung, sondern auch für die Herausbildung eines demokratischen, pluralistischen Meinungs- und Informationsraum Europa.

In der neuen Richtlinie "Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen" findet sich ein wichtiger neuer medienrechtlicher Eckpunkt der Meinungsfreiheit: das Recht auf Kurzberichterstattung, das Sie in Deutschland infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits kennen und das in Zukunft im audiovisuellen Bereich auch grenzüberschreitend geltend soll. Auch ein kleiner estnischer Fernsehsender wird also die Möglichkeit haben, die wichtigsten Bilder von einem Fussballspiel aus Frankreich zu senden, auch wenn daran Exklusivrechte bestehen. Ich halte dieses neue Recht auf grenzüberschreitende Kurzberichterstattung für eine wichtige Neuerung für den zusammenwachsenden Meinungs- und Informationsraum Europa.

Auch wenn die Meinungs- und Informationsfreiheit vielen in Europa als selbstverständlich erscheinen mag, so bedarf sie doch steter Bekräftigung. Ich denke an die vergangene Woche, als in einem wichtigen EU-Mitgliedstaat Politiker ein Verbot der "Teletubbies" forderten. Ich denke an einige unserer unmittelbaren Nachbarn, die wir Europäer immer wieder an die Bedeutung der Meinungsfreiheit erinnern müssen. Ich denke auch an Russland, wo Bürger wie Journalisten längst nicht immer die Meinungsfreiheit ausüben können, wie sie in der Europäischen Union anerkannt ist. Und ich denke schließlich an China, das ich regelmäßig besuche und wo ich ebenso regelmäßig die Einhaltung der Meinungs- und Informationsfreiheit anmahne.

Meine Damen und Herren,

Meinungs- und Informationsfreiheit sind kein Luxus, den man sich erst am Endpunkt einer gesellschaftlichen Entwicklung leisten sollte. Meinungs- und Informationsfreiheit sind der Ausgangspunkt für die Entwicklung einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. In diesem Punkt müssen wir Europäer im Dialog mit Drittstaaten unnachgiebig sein.

Wir müssen zugleich selbst mit unserer Medienordnung ein Beispiel für eine starke Meinungs- und Informationsfreiheit setzen. Ich begrüsse es daher, dass eine Gruppe europäischer Chefredakteure aus Deutschland, Spanien, Österreich, Belgien, Slowenien, Bulgarien und Rumänien vor einigen Tagen in Brüssel die Initiative ergriffen hat, bis zum nächsten Welttag der Pressefreiheit am 3. Mai 2008 eine "Europäische Charta der Pressefreiheit" zu erarbeiten. Ich werde diese Bemühungen aufmerksam verfolgen und – sofern dies gewünscht ist – höchst persönlich unterstützen.

Medienfreiheit

Der zweite in Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta verankerte Grundsatz unserer europäischen Medienordnung ist die Freiheit der Medien. Unter Freiheit der Medien ist zunächst die Freiheit der Medienschaffenden zu verstehen, die Medien – ob Print, TV, Radio, Online – als Ausdrucks- und Transportform der Meinungs- und Informationsfreiheit zu nutzen.

Unter der Freiheit der Medien ist aber auch die Freiheit zu verstehen, über eine solide ökonomische Grundlage zu verfügen, ohne die Medientätigkeit nicht möglich wäre. Die Meinungsfreiheit ist grundsätzlich unvereinbar mit der Existenz staatlicher oder staatlich gelenkter Medien – und aus diesem Grund ist die Medientätigkeit ganz wesentlich von der Initiative Privater abhängig.

Ich halte es deshalb für einen wichtigen Bestandteil der Medienfreiheit, dass wir in Europa die Werbefinanzierung von Medieninhalten zulassen und fördern. Sicherlich liebt kaum jemand Werbung – ob in der Presse, im Fernsehen oder im Internet. Doch Werbung ermöglicht es, Medieninhalte weit zu verbreiten, ohne dabei dem Mediennutzer hohe Kosten aufzuerlegen. Der Begriff "Free TV" zeigt dies treffend – wir reden hier über ein Massenmedium, das von Millionen von Menschen "frei Haus" empfangen wird, ob zu Informations-, Bildungs- oder Unterhaltungszwecken. Dies ist allerdings nur durch Werbefinanzierung möglich.

Aus diesem Grund trete ich grundsätzlich gegen Werbeverbote ein. Solange ich EU-Medienkommissarin bin, wird es keine Werbeverbote aus Brüssel geben – dies habe ich mehrfach bekräftigt und dabei mein Wort bis heute gehalten.

Ich bin zugleich der Meinung, dass es nicht Aufgabe Brüssels oder nationaler Behörden ist, auf die Minute festzulegen, wann genau eine Fernsehsendung durch Werbung unterbrochen werden darf. Solche Regeln mögen 1989 vielleicht noch angemessen gewesen sein, als es in den meisten EU-Mitgliedstaaten nur zwei bis drei Fernsehprogramme gab. Heute aber, im Zeitalter der Digitalisierung mit einem Programmbouquet von Hunderten von Medieninhalten, sind solche Detailregeln nicht mehr angemessen. Ich begrüsse es daher, dass das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat die Kommission dabei unterstützt haben, die Regeln über die Fernsehwerbung mit der neuen Richtlinie "Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen" substantiell zu deregulieren. Im wesentlichen bleibt in Zukunft nur die Obergrenze von 12 Minuten Werbung pro Stunde; die meisten anderen Detailregeln zur Werbeunterbrechung werden dagegen bald Geschichte sein.

Damit symbolisiert die neue Richtlinie "Audivisuelle Mediendienste ohne Grenzen" eine bedeutungsvolle Trendwende in der europäischen Medienpolitik. Statt der viel kritisierten Überregulierung aus Brüssel ist die Medienpolitik nun das erste Politikfeld, in dem Brüssel entschieden dereguliert. Ich bin dafür viel kritisiert worden. In Frankreich haben Zeitungen diese Politik mit dem falsch verstandenen Begriff "neoliberal" belegt, der ja auch in Deutschland in diesen Tagen wieder eine Renaissance erlebt. Dies zeigt wieder einmal, dass Deregulierung politisch viel schwerer durchzusetzen ist als neue Regulierungsvorhaben. Deshalb ist Redings Roaming-Verordnung populär, die deregulierende neue Fernsehrichtlinie dagegen weniger beliebt. Dies ändert nichts daran, dass ich diese Deregulierung für sinnvoll halte. Sie ist wirtschaftlich sinnvoll. Und sie stärkt die Medienfreiheit in Europa. Leichtere medienpolitische Regeln ermöglichen es, dass auch in Europa wieder mehr Inhalte produziert und gesendet werden. Das lässt sich nicht "herbeiregulieren", wie dies in den 1980er Jahren mit gesetzlichen Quotenregeln versucht wurde. Dies lässt sich nur durch eine Politik erreichen, die die wirtschaftlichen Grundlagen der Medien stärkt. Das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat haben diesen neuen medienpolitischen Ansatz erfreulicherweise sehr nachdrücklich geteilt.

Medienpluralismus

Lassen Sie mich zum Abschluss zum dritten Pfeiler unserer europäischen Medienpolitik kommen: dem Streben nach Medienpluralismus, das ebenfalls in der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben ist.

Medienpluralismus bedeutet das Gegenteil von Meinungsmonopolen, seien diese staatlichen Ursprungs oder von wirtschaftlicher Macht. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob es in Europa ausreichend Medienpluralismus gibt. Dies liegt vor allem daran, dass in fast jedem EU-Mitgliedsland etwas anderes unter Medienpluralismus verstanden wird, und Medienpluralismus unterschiedlich gemessen wird.

Ich persönlich glaube, dass wir in Europa eine außerordentlich vielfältige Medienlandschaft haben. Ein Blick an den Zeitungskiosk am Bahnhof von Köln zeigt diese Medienvielfalt sehr deutlich. Die Öffnung der Grenzen in Europa und die Verbreitung des Internet haben diese Medienvielfalt weiter ausgebaut und gestärkt. Heute können wir ungestört ausländische Medien überall in Europa nutzen, von der Website des Stern bis hin zu den auch in Brüssel empfangbaren Heute-Nachrichten des ZDF. Die Richtlinie "Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen" soll diese grenzüberschreitende Vielfalt weiter fördern.

Wir müssen sicherlich gegenüber einer Konzentration von Medienmacht wachsam bleiben. Dies ist eine Pflicht, die sich für die politisch Verantwortlichen unmittelbar aus der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit ergibt. Wir müssen aber zugleich einsehen, dass Medienpluralismus in Deutschland etwas ganz anderes bedeuten kann als in Belgien oder in Ungarn. Während einige Mitgliedstaaten medialer "Cross-Ownership" eher skeptisch gegenüber stehen, sehen andere Staaten – insbesondere die kleineren EU-Mitgliedstaaten – Verbindungen zwischen Zeitungshäusern und Fernsehveranstaltern als förderlich für den Medienpluralismus an, da so z.B. die nationale Sprache und Identität gestärkt werden kann.

Ich plädiere deshalb für eine behutsame europäische Politik in Sachen Medienpluralismus. Zu Beginn dieses Jahres hat die Kommission einen Prozess eingeleitet, in dem zunächst einmal gemeinsame Kriterien für die Messung von Medienpluralismus erarbeitet werden sollen. Erst auf der Basis solch gemeinsamer Kriterien werden gemeinsame Analysen möglich sein. Dabei bin ich der Überzeugung, dass auch in Zukunft viele unterschiedliche nationale Wege zum gleichen Ziel führen können: einer pluralistischen europäischen Medienordnung, wie sie den Verfassern der EU-Grundrechtecharta als Leitbild vorschwebte.

Meine Damen und Herren,

ich habe meine Ausführungen mit Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta begonnen. Lassen Sie mich im Hinblick auf diese wichtige europäische Bestimmung mit einem Appell an den Europäischen Rat schließen, der diese Woche in Brüssel über Europas neuen Grundlagenvertrag beraten wird: Die EU-Grundrechtecharta, die das Ergebnis jahrzehntelanger Bemühungen nicht nur deutscher Europapolitik darstellt, muss integraler Bestandteil des künftigen Grundlagenvertrages bleiben. Die EU-Grundrechtecharta spiegelt in wenigen knapp formulierten Artikeln das wieder, was Europa ist: ein Raum zur freiheitlichen Entfaltung des Individuums, das zugleich Wertvorstellungen verpflichtet ist, die uns Europäern allen gemeinsam sind. Diese EU-Grundrechtecharta zeigt symbolhaft, dass Europa eben nicht nur eine grosse Freihandelszone ist. Sondern eine Politische Union. Diese EU-Grundrechtecharta gehört deshalb in den neuen Grundlagenvertrag.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/07/406