wir brauchen eine Ausweitung und Stärkung der Rechte des Kindes
und nicht eine Ausweitung und Stärkung der Rechte des Deutschen Bundestages.
Thomas
 

-------- Original Message --------
Betreff: Heute im Bundestag Nr. 056
Datum: Thu, 24 Feb 2005 13:54:16 +0100
Von: <owner-bt-hib@dbtg-newsletter.de>
Rückantwort: <bt.twele@bundestag.de>
 

***** HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES *****
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Berlin: Do, 24.02.2005 Redaktionsschluss: 13:30 Uhr (056)
 

Europa/Gesetzentwurf
BUNDESTAG UND BUNDESRAT STÄRKER IN EU-ANGELEGENHEITEN EINBINDEN

Berlin: (hib/WOL) Einen Gesetzentwurf über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt (15/4925).

Die Initiative bezieht sich auf das Inkrafttreten der Europäischen Verfassung und wird am Donnerstag gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung der Europäischen Verfassung (15/4900), dem Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten (15/4716) sowie zwei weiteren Anträgen der Koalition (15/4936) und der FDP (15/4939) in erster Lesung beraten.

Mit ihrer Vorlage wollen die Koalitionsfraktionen die direkten Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder bei der Behandlung und Entscheidung von Gesetzgebungsakten der Europäischen Union stärken.

Auch die Rolle der Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang festgelegt. Danach sollen Bundestag und Bundesrat unter anderem in ihren Geschäftsordnungen über eine Abgabe von Stellungnahmen oder Klagen zur Wahrnehmung der Subsidiarität entscheiden.

Mit Maßgabe der Verhältnismäßigkeit gegenüber der Gesamt-EU soll damit die Verantwortlichkeit untergeordneter gesellschaftlicher Strukturen (Familie, Kommune, Bundesland) für bestimmte gesellschaftspolitische Bereiche sichergestellt werden.

Geregelt werden soll außerdem auch die so genannte "Brückenklausel" beim Übergang von Entscheidungen der EU von der bisherigen Einstimmigkeit zur der in der EU-Verfassung vorgesehenen qualifizierten Mehrheit für eine Beschlussfassung im Europäischen Rat.

Im Weiteren konkretisiert der Gesetzentwurf bestimmte Verfahren, wie etwa die Behandlung von Unterrichtungen über Inhalte, Zielsetzung und Erlass von geplanten Rechtsakten der EU. Das betrifft sowohl den erforderlichen zeitlichen Vorlauf wie auch die Widerspruchsmöglichkeiten von Parlament oder Länderkammer.

In der Begründung wird dazu unter anderem dargelegt, der Handhabbarkeit und der Klarheit von Regelungen werde im Interesse der gesamtstaatlichen Verantwortung von Bundestag und Bundesrat der Vorzug gegeben.

Während etwa bei der Subsidiaritätsprüfung für jeden EU-Gesetzgebungsentwurf sowohl Bundestag wie auch Länderkammer eigenständig agieren sollen, müsse das Widerspruchsrecht gemeinsam ausgeübt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf.
 
 

Europa/Antrag
MITSPRACHE BEI RECHTSETZUNGSVORHABEN DER EU KONKRETISIERT

Berlin: (hib/WOL) Die Rolle des Bundestages und der Regierung bei Rechtsetzungsvorhaben der EU konkretisiert die FDP in einem Antrag (15/4937). Mit Blick auf das Inkrafttreten des Verfassungsvertrags der Europäischen Union und der damit verbundenen Rechte des Bundestages zur Kontrolle und Mitsprache an der EU-Gesetzgebung soll die Bundesregierung während des Übergangs zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen im Europäischen Rat einer Entscheidung über den mehrjährigen EU-Finanzrahmen nur dann zustimmen, wenn sie vorher das Einvernehmen mit dem Bundestag hergestellt hat.

Beim Übergang von den bisher einstimmigen Entscheidungen im Ministerrat zu den Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit sei darauf zu achten, dass diese Regelung auf möglichst viele Bereiche der EU-Gesetzgebung ausgedehnt wird.

Um über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu beschließen, sei sicherzustellen, dass die Erhebung einer entsprechenden Klage bereits auf Antrag einer Fraktion des Bundestages erfolgt, erklärt die FDP.

Außerdem soll sichergestellt werden, dass jede Fraktion des Bundestages das Recht erhält in der ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU vertreten zu sein. Dies sei erforderlich, um im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle in Brüssel direkt in die Entscheidungsfindung der EU-Gesetzgebung eingebunden zu werden.

Die Liberalen betonen, mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa erreiche der europäische Einigungsprozess seinen vorläufigen Höhepunkt. Er sei ein Meilenstein in der europäischen Integrationsgeschichte, weil auch in wünschenswerter Weise die Stellung der nationalen Parlamente in der europäischen Gesetzgebung gestärkt würde.
 
 

Europa/Antrag
AUCH PERSONELLE VORAUSSETZUNGEN ZUR MITWIRKUNG AN EU-VORHABEN SCHAFFEN

Berlin: (hib/WOL) Der Deutsche Bundestag soll umgehend die notwendigen rechtlichen, organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die effiziente Nutzung der Mitwirkungsrechte des Parlaments bei Rechtssetzungsvorhaben der Europäischen Union schaffen.

Dies fordern die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (15/4936), der zusammen mit anderen EU-Initiativen am Donnerstag in erste Lesung beraten wird. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergibt sich laut Koalition aus der verstärkten Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Deutschen Bundestages nach Ratifizierung der EU-Verfassung.

Der Bundestag müsse in der Lage sein, das Regierungshandeln in den Institutionen der Europäischen Union zu begleiten, zu gestalten und auch zu kontrollieren.

Im Zusammenhang mit dem künftigen Aufgabenumfang seien auch die bereits geleisteten Vorarbeiten einer interfraktionellen Arbeitsgruppe vom Parlament ausdrücklich zu würdigen. Insgesamt wird von der Koalition die Notwendigkeit unterstrichen, den Fraktionen und der Verwaltung des Bundestages in Brüssel eine Vertretung zu ermöglichen, um EU-Gesetzgebungsvorhaben bereits im Vorfeld zu beobachten.

Dabei soll auch die zusätzliche Verpflichtung externen Sachverstandes geprüft werden. Die Abgeordneten verweisen in ihrem Antrag auf den ebenfalls von ihnen vorgelegten Gesetzentwurf mit dem die Grundlagen für eine Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung sowie Bundesrat geschaffen werden sollen.

So seien Umfang, Einzelheiten und Verfahren in EU-Angelegenheiten besser an die Anforderungen des Bundestages auszurichten, als dies bisher möglich gewesen sei.
 
 

Im Bundestag notiert: EUROPÄISCHE VERFASSUNG

Europa/Unterrichtung
Berlin: (hib/BOB) 2004 standen die abschließenden Verhandlungen über die zukünftige Europäische Verfassung im Mittelpunkt der Bemühung der Bundesregierung. Erreicht werden sollte eine Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments.

Dies teilt die Regierung in einer Unterrichtung (15/4817) mit. Die gefundene Verfassung stärke die Rolle des Europäischen Parlaments und damit die demokratische Legitimation der Europäischen Union deutlich.
 
 
 

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