Keine Rechtsbeugung im Fall Görgülü
12.09.2007

Kazim Görgülü und sein Sohn sind Opfer von § 1626a BGB.

Im Fall Görgülü geht es nicht um Rechtsbeugung oder Willkür, sondern um einen Fehler im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wenn die Bundesregierung dem Urteil des EGMR folgt, muß § 1626a BGB geändert werden. Diese Gesetzesänderung wird kommen. Das ist lediglich eine Frage der Zeit. Auch gegen den Willen konservativer Politiker, denn in einer pluralistischen Gesellschaft kann man es nicht jedem recht machen.

Weiter wird man versuchen, Kazim Görgülü als "Altfall" zu den Akten zu legen.

Wenn der Amtsvormund des Landkreises Wittenberg es wirklich ernst gemeint hätte, dann hätte er den sofortigen Wechsel zum Vater angeordnet und nicht erst in 12 Monaten.

bundesrecht.juris.de/bgb/__1626a.html
vaeter-aktuell.de/FNC/_BGB/1626a_Nichtehelich

Viele Grüße
Thomas







Nö, man muss die Kontakte langsam "anbahnen". Erstens, bring das Geld. Zweitens, kann einiges in diese Zeit passieren. usw.

Grigori







Der Fall Görgulu ist wirklich tragisch und zeigt auf, wie unmenschlich Richter entscheiden und dabei legalisierte Rechtsbeugung betreiben. Dieser Fall ist einer von vielen und dennoch besonders in der Öffentlichkeit. Möge der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Machtwort sprechen.
Wigand







Wenn Angela Merkel die Türkei wegen Missachtung der Menschenrechte anprangert, dann sollte sie sich erst einmal an die eigene Nase fassen!

Gruß Michael







An den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Sehr geehrter Herr Leimbach,

seit Jahren beobachte ich über die Medien die Entwicklung im Fall Görgülü.

Für Ihre politische Entscheidung, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht nun endlich die nötige Konsequenz zu ziehen, spreche ich Ihnen meine Anerkennung aus.

Ich weiß nicht mit welcher Motivation die Beteiligten das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht aktzeptierten. Dabei stehen Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Range eines Bundesgesetzes.

Ob dabei das Verhalten der 15 Reichsregierungen in der Zeit zwischen 1919 und 1933, die Verpflichtungen aus dem Versailler Vertrag zu unterlaufen, für ihr Amt beispielgebend war, kann ich hier nur vermuten. Der Versailler Vertrag stand im Range eines Reichsgesetzes und wurde selbst von der KPD nicht anerkannt. Als Konsequenz wegen Nichterfüllung des Vertrages wurde u.a 1923 das Ruhrgebiet durch Allierte Truppen besetzt.

Ich freue mich für Ihre Entscheidung und wünsche eine gelungene Rückführung des Kindes zu seinem leiblichen Vater.

Hochachtungsvoll
Thomas Borgartz









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