Rede von Celestina Görgülü am 19.06.2004 in Berlin

Celestina Görgülü

Rede zur Demo am 19.06.04 in Berlin





Ich möchte mich recht herzlich bedanken für die Möglichkeit, heute hier sprechen zu dürfen.

Seit unserem Sieg vor der Europäischen Menschenrechtskommission werde ich immer wieder von türkischen Vätern angesprochen, die über Ihre Probleme mit der geschiedenen Frau und dem Jugendamt sprechen.

Immer wieder ist es die gleiche Geschichte. Die Familie trennt sich, die Frau behält das Kind und verweigert den Umgang. Der Vater muss oft jahrelang vor den Gerichten prozessieren. Diese Zeit nutzen viele Mütter, um ihre Kinder von den Vätern zu entfremden. Unterstützung von den Behörden erhalten die Väter meistens nicht.

Einige dieser türkischen Väter wären gern heute zu unserer Demo gekommen, doch sie haben Angst, von der Polizei fotografiert zu werden, um dann von Deutschland ausgewiesen zu werden.

Deshalb möchte ich für all diese Väter, stellvertretend von unserem Fall berichten.

Vier Monate nach der Trennung meines Mannes von seiner damaligen Frau rief diese ihn an. Sie teilte ihm mit, dass sie schwanger ist, aber das Kind nicht behalten möchte. Mein Mann erklärte, dass er sein Kind nach der Geburt zu sich nehmen wird. Er trifft sich jede Woche mit der Mutter, erkundigt sich nach ihrem Wohlergehen und hilft ihr finanziell. Er weiß, sein Kind soll im September 1999 zur Welt kommen.

Plötzlich zieht sich die Mutter zurück. Sie möchte keine Besuche vom Vater, sie ist für den Vater nicht mehr erreichbar.

Was der Vater nicht weiß, sie war beim Jugendamt und hat sich beraten lassen. Das Jugendamt rät der Mutter, das Kind in eine andere Familie zu geben und den Vater nicht zu benennen. So kann sie sicher sein, dass der Vater sein Kind nicht finden wird und sie ihre Ruhe hat.

Alle Bemühungen des Vaters, wieder Kontakt zur Mutter herzustellen, scheitern zunächst. Erst 3 Monate später erreicht er die Mutter am Telefon.

Sie teilt dem Mann mit, dass er einen Sohn hat, er die Fotos sehen kann, sie aber das Kind weggegeben hat. Sein Kind war bereits zwei Monate alt.

Der Vater geht zum Jugendamt Leipzig und teilt der zuständigen Beamtin mit, dass er nicht möchte, dass sein Kind bei fremden Leuten aufwächst.

Er möchte selbst für sein Kind sorgen und die Verantwortung für seinen Sohn übernehmen. Obwohl das Jugendamt gesetzlich verpflichtet ist, den Vater zu beraten und Hilfe anzubieten, teilt es dem Vater mit, das Kind hätte neue Eltern, er hätte keine rechtlichen Möglichkeiten, sein Kind zu bekommen.

Der Vater ist verzweifelt und hilflos. Einen Rechtsanwalt findet er auch nicht. Er trägt ständig das Foto seines Sohnes bei sich.

Durch einen Zufall lernt er mich kennen. Er zeigt mir nach einigen Tagen das Foto seines Sohnes und erklärt mir sehr traurig und resigniert, dass er ein Kind bekommen hat, aber die Mutter sein Kind einfach weggeschmissen hat. Er fragt mich, ob man denn gar nichts in Deutschland machen könne. Er möchte nicht, dass sein Kind bei fremden Leuten aufwächst.

Da ich mir damals nicht vorstellen konnte, dass ein Vater nicht sein Kind bekommt, wenn die Mutter es weggibt und somit von ihren Pflichten und Rechten zurück tritt, erklärte ich mich bereit, mich beim Jugendamt zu erkundigen.

In der Folge beantragte der Vater 1999 beim Amtsgericht Wittenberg das alleinige Sorge- und Umgangsrecht.

Er lernt seinen Sohn und die Pflegeeltern mit Unterstützung einer Verfahrenspflegerin kennen. Der Kleine spielt ausgelassen mit dem Vater.

Als das Jugendamt Wittenberg erfährt, dass sich zwischen dem Vater und den Pflegeeltern ein gemeinsames Arrangement entwickelt, empört sich der Amtsvormund über die stattfindenden Umgänge. Er erklärt den Pflegeeltern, dass es keine Adoption geben wird, wenn sie weiterhin Umgänge zulassen. Die Pflegeeltern geraten immer mehr in die Abhängigkeit des Jugendamtes und lassen sich gegen den Vater beeinflussen. Sie verhindern in der Zukunft jeglichen Umgang.

Nach fast zwei Jahren bekommt der Vater vom Amtsgericht Wittenberg das alleinige Umgangs- und Sorgerecht zugesprochen.

Das Jugendamt und die Pflegeeltern gehen sofort in Beschwerde.

Der Amtsvormund lässt ein parteiisches Gutachten erstellen, behauptet, dass der Vater nicht geeignet sei, sein Kind zu fördern, da er Ausländer und Moslem ist, keinen Schulabschluss hat und seine Familie sowieso keinen Bestand haben wird. Weiterhin verlangt das Jugendamt, dass die Verfahrenspflegerin (Anwältin des Kindes) entlassen wird. Sie passt dem Jugendamt nicht, da sie von Anfang an die Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt kritisiert hat und sich gegen eine Zwangsadoption ausgesprochen hat.

Das Oberlandesgericht Naumburg gibt, dem Jugendamt blind vertrauend, Recht, entlässt die qualifizierte Verfahrenspflegerin und ersetzt diese durch eine einfache Sozialarbeiterin.

Die Verfassungsbeschwerde des Vaters wird abgelehnt mit der Begründung, dass dem Beschwerdeführer kein schwerwiegender Nachteil entsteht.

Unmittelbar nach dieser Ablehnung wird vom Vormundschaftsgericht Wittenberg die Zwangsadoption ohne Anhörung des Vaters ausgesprochen. Der Vater legt gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde ein. Diese Beschwerde ist bis heute nicht entschieden.

Unsere letzte Hoffnung ist nun der Europäische Gerichtshof. Nach langem Suchen finden wir endlich die Rechtsanwältin Azime Zeycan aus Bochum.

Sie ist bereit, den Vater vor dem Europäischen Gerichtshof zu vertreten.

Nach zwei Jahren entscheidet der Europäische Gerichtshof am 26.02.2004. Er stellt eine Menschenrechtsverletzung fest und kritisiert vor allem, dass von Seiten des deutschen Gerichtes nicht geprüft wurde, wie eine Zusammenführung von Vater und Sohn erfolgen kann. Erstmalig legt der Europäische Gerichtshof in einem Urteil fest, dass Deutschland den Umgang zwischen Vater und Sohn zu gewähren hat.

Dieses Urteil wird einen Monat später im März 2004 vom Amtsgericht Wittenberg umgesetzt. Der Vater erhält das alleinige Sorgerecht und bis zur Rechtskraft des Urteils wöchentlich 2 Stunden Umgang.

Bereits in der Verhandlung kündigen das Jugendamt, die Verfahrenspflegerin und die Pflegeeltern an, dass ein Umgang niemals gestattet wird und dass man auf einer Zwangsadoption besteht. Die Pflegeeltern wollen ihr Kind nicht fremden Leuten geben.

Man interessiert sich nicht für das Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Das OLG Naumburg nimmt, wie vor drei Jahren auch, dem Vater erneut das Sorgerecht weg und unterbindet jeglichen Umgang, mit der Begründung einer eventuellen Gefahr der Kindeswohlgefährdung.

Trotz Urteil vom Europäischen Gerichtshof darf der Vater immer noch nicht sein Kind sehen. Wie lange sich die Richter noch Zeit lassen und somit der Umgang noch verzögert wird, wissen wir nicht.

Immer wieder fragen wir uns, wieso eine Zwangsadoption auch in diesem Deutschland noch möglich ist?

Eines der Hauptgründe ist die Rechtlosigkeit des Vaters.

Ob ein Vater auch Vater sein und er seine Verantwortung und seine Pflicht seinem Kind gegenüber wahrnehmen darf, hängt allein von dem Wohlwollen der Mutter ab. Nur sie entscheidet, ob der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Nennt sie den Vater nicht, kann sie frei entscheiden, ob sie ihr Kind behalten möchte oder eben nicht. Die Rechte des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen spielen für eine Mutter keine Rolle.

Wenn dann noch im Jugendamt Mitarbeiter sitzen, die voreingenommen gegen den Vater sind und ihrer gesetzlichen Beratungspflicht nicht nachkommen, wird Amtsmissbrauch und Zwangsadoption möglich, auch in einem demokratischen Staat.

Nur durch Änderung des Kindschaftsrechts kann staatlicher Kinderklau und systematische Verdrängung der Väter verhindert werden.

So müssen beide Elternteile mit der Geburt des Kindes auch das gemeinsame Sorgerecht erhalten.

Wenn die Mutter sich weigert, den Vater anzugeben, sollte eine Adoption nicht möglich sein.

Es müssen Kontrollorgane für das Jugendamt geschaffen werden, um Amtsmissbrauch zu bekämpfen. Mitarbeiter, die gegen ihre Beratungspflicht verstoßen oder ihre Macht missbrauchen, müssen persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Auch sie müssen kündbar sein.

Deutschland beklagt sich immer über den Rückgang der Geburtenrate.

Damit aber die Väter wieder mehr Kinder zeugen, muss auch ein Umdenken in diesem Staat erfolgen. Deutschland muss endlich eine rechtliche Gleichstellung der Väter gegenüber den Müttern garantieren.

Denn unsere Kinder brauchen Mutter und Vater und nicht beliebig austauschbare Väter.



Ich möchte mich noch bei allen Freunden bedanken, die uns geholfen haben und uns weiterhin unterstützen.

Besonders möchte ich mich bei unserer Rechtsanwältin Azime Zeycan und Dr. Koeppel bedanken, bei den Vereinen Väter für Kinder, pappa.com und vor allem beim Väteraufbruch. Nur gemeinsam können wir für unsere Kinder Veränderungen in Deutschland durchsetzen.