Dauerstreit um Umgangsrecht im Fall Görgülü beendet In dem seit über sieben Jahren andauernden Streit um die Vaterrechte im Fall des in Sachsen-Anhalt lebenden Türken Kazim Görgülü ist jetzt zumindest das Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters verbindlich geregelt. Wie das Bundesverfassungsgericht am Freitag mitteilte, nahm es Verfassungsbeschwerden Görgülüs sowie einer rechtlichen Vertreterin des Kindes gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg nicht zur Entscheidung an. (Az: 1 BvR 2/07 und 125/07) Rheinpfalz.de (Freitag, den 23. Februar 2007 - 12:43 Uhr) Dauerstreit um Umgangsrecht im Fall Görgülü beendet Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden beider Seiten ab In dem seit über sieben Jahren andauernden Streit um die Vaterrechte im Fall des in Sachsen-Anhalt lebenden Türken Kazim Görgülü ist jetzt zumindest das Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters verbindlich geregelt. Wie das Bundesverfassungsgericht am Freitag mitteilte, nahm es Verfassungsbeschwerden Görgülüs sowie einer rechtlichen Vertreterin des Kindes gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg nicht zur Entscheidung an. (Az: 1 BvR 2/07 und 125/07) Die deutsche Mutter, die bereits zwei uneheliche Kinder von anderen Vätern hatte, hatte ihr drittes Kind unmittelbar nach der Geburt 1999 zur Adoption freigegeben. Diese wurde wegen des schwebenden Streits aber noch nicht vollzogen. Der Junge lebt seitdem bei Pflegeeltern. Görgülü hatte erst Monate später von der Geburt des Kindes erfahren und bemüht sich seitdem in zahlreichen gerichtlichen Verfahren um Sorgerecht und Umgang mit dem Kind. Er scheiterte damit zunächst mehrfach vor dem OLG Naumburg, das allein auf das Wohl des Kindes in der Pflegefamilie abstellte. Archiv » Präsident des Europäischen Menschenrechtsgerichts mahnt Deutschland Archiv » Drei Richter in Sachsen-Anhalt wegen Rechtsbeugung angeklagt Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gesehen, das OLG tat dies jedoch als nicht bindend ab. In der Folge wertete aber auch das Bundesverfassungsgericht die Vaterrechte höher als zuvor und forderte das OLG 2005 auf, Vaterrechte und Kindeswohl unter einen Hut zu bringen. Weil es zwischen den Beteiligten immer wieder zu Streit und Spannungen kam, legte das OLG im vergangenen Dezember verbindliche Zeiten fest, unter anderem mit einer Übernachtung des Jungen beim Vater alle 14 Tage. Auch längere Ferien soll das Kind zur Hälfte mit dem Vater verbringen. Diese Regelung werde allen Seiten Gerecht, bestätigte nun das Bundesverfassungsgericht. Der Kontakt zu seinem leiblichen Vater sei für den Jungen stabil und wichtig geworden; andererseits könnten längere Umgangszeiten den "Loyalitätskonflikt" zwischen leiblichem und Pflegevater verschärfen. Im Streit um das Sorgerecht steht den Beteiligten noch der Rechtsweg zum Bundesgerichtshof offen, ehe möglicherweise auch hierzu noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss. 23. Februar 2007 - 12.23 Uhr © AFP Agence France-Presse GmbH 2007 Frankfurter Rundschau 24. November 2006 Justiz : Kein Irrtum Das Oberlandesgericht Naumburg steht vor einem Skandal. Es hat am Donnerstag auf den einmaligen Vorgang reagiert, dass ein kompletter Senat seines Hauses wegen Rechtsbeugung angeklagt ist. Es ehrt das Obergericht, dass es die Anklage nicht verschweigt, sondern dazu Stellung bezieht. Immerhin. Dann aber bemerkt das höchste Gericht Sachsen-Anhalts etwas hochnäsig, es vertraue darauf, dass die "erhobenen Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden". Leider durfte man dieses Vertrauen in drei Richter dieses Hauses gerade nicht haben. Das Oberlandesgericht täte gut daran, nun nicht andere an ihre rechtsstaatlichen Pflichten zu erinnern. Es steht der Vorwurf im Raum, dass drei Richter den Familienrechtsstreit des türkischen Vaters Görgülü bewusst an sich gezogen haben, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Weil sie - in Allianz mit dem zuständigen Jugendamt - dem leiblichen Vater auf keinen Fall das Umgangsrecht geben wollten, ignorierten die Richter die Verfahrensvorschriften und entschieden trotz fehlender Zuständigkeit.Nun könnte man sagen, jeder kann irren, auch Juristen. Solch ein Irrtum liegt hier aber fern. Denn in einem früheren Verfahrensabschnitt hatten die Kollegen im Nachbarsenat ein paar Wochen vorher erkannt, dass sie nicht zuständig sind und deshalb die Sache Görgülü an das Amtsgericht verwiesen. Kaum vorstellbar, dass diese Entscheidung des eigenen Hauses unbekannt war. Das deutet auf Vorsatz hin, nicht auf Irrtum. Ursula Knapp Copyright 2006 Frankfurter Rundschau All rights reserved Di. 16. Januar RTL2 23.15 exklusiv - die reportage Knietief im Paragrafendschungel - Wie Deutsche gegen Behörden kämpfen Immer wieder fällen Ämter und Kommunen Entscheidungen, die niemand nachvollziehen kann - am wenigsten die Betroffenen selbst. Und während der Amtsschimmel munter wiehert, liegen bei den Opfern die Nerven blank. "EXKLUSIV - DIE REPORTAGE" über verbissene Gesetzeshüter und stinksaure Bürger. Familie P. aus Rauen hat sich ein kleines Paradies geschaffen: Auf ihrem 3.000 Quadratmetern großen Grundstück blühen Bäume und Sträucher und im Fischteich schwimmen Goldfische und kleine Koi-Karpfen. Die Gartenoase wird mit wieder aufbereitetem Abwasser begossen. Darüber ist nun ein heftiger Streit entbrannt. Von den P.s wird gefordert, ihr Grundstück an die Kanalisation anzuschließen und dazu noch Gebühren für Abwasser zu entrichten, das gar nicht anfällt. Die Familie leistet Widerstand, obwohl sie mit schweren Geschützen bekämpft werden. Gerichtsvollzieher rücken an, Konten werden gesperrt und kurz vor seiner Silbernen Hochzeit droht dem Familienoberhaupt Thomas eine zweiwöchige Beugehaft. Seit mehreren Jahren kämpft Kazim G. um das Sorgerecht für seinen leiblichen Sohn. Seine Ex-Freundin hatte das Kind ohne sein Wissen nach der Geburt zur Adoption freigegeben. Seitdem bestimmen Gerichtsurteile das Leben von ihm und seiner Frau Celestina. Sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht haben sich schon mit Kazims Fall befasst - ohne Erfolg. Der kleine Christopher ist mittlerweile sechs Jahre alt und sein Vater für ihn immer noch ein Fremder. In Berlin-Mahlsdorf hat Helmut O. Ärger mit der Müllabfuhr. Der ehemalige Projektleiter für Umweltsanierung ist ein Recyclingspezialist. Weil er überhaupt keinen Müll mehr produziert, hat er auch keine Mülltonne mehr, die geleert werden müsste. Für die Stadt ist der Fall klar: Helmut O. muss weiterhin Gebühren für die Entleerung einer Tonne zahlen, die es gar nicht gibt ... |