Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Naumburger Richter
Hamburg/Halle (ddp-lsa). Die Staatsanwaltschaft Halle hat ein Ermittlungsverfahren gegen vier Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg eingeleitet. Den drei Männern und einer Frau wird Rechtsbeugung in einem Sorgerechtsverfahren vorgeworfen, wie das Nachrichtenmagazin «Spiegel» berichtete. In dem Fall hatte ein in Deutschland lebender Türke um das Sorge- und Umgangsrecht für seinen Sohn gekämpft, den die Mutter zur Adoption freigegeben hatte.
Vor dem Amtsgericht bekam der Kläger mehrfach Recht, das OLG jedoch kassierte die Urteile regelmäßig wieder, auch nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Vater ein Umgangsrecht für seinen Sohn zugesprochen hatte. Im Juni beschied laut «Spiegel» das Bundesverfassungsgericht, der Naumburger OLG-Senat habe außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht den väterlichen Umgang verhindert.
28.11.2005 Sab
www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=72116
Ermittlungen gegen vier Naumburger Richter
Die Staatsanwaltschaft Halle hat gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit geht es um den in Deutschland lebenden Türken Kazim Görgülü, der seit Jahren um ein Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn kämpft, der von der Mutter zur Adoption freigegeben wurde. Das zuständige Amtsgericht entschied mehrfach zugunsten des Vaters, der 14. Zivilsenat des OLG Naumburg hob diese Beschlüsse aber mit steter Regelmäßigkeit auf - und das selbst dann noch, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt hatte, dem Vater käme "mindestens der Umgang mit seinem Kind" zu. Im Juni bescheinigte deshalb das Bundesverfassungsgericht dem Naumburger OLG-Senat, er habe "außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht" den väterlichen Umgang verhindert. Daraufhin waren mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Halle hat nun, wie ein Sprecher mitteilte, einen "Anfangsverdacht bejaht" und den beschuldigten Richtern "rechtliches Gehör gewährt".
26. November 2005
www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,386927,00.html