Bizarrer Rechtsstreit um Sohn hält höchste Gerichte in Atem

An diesem Samstag um 15.00 Uhr wird Kazim G. wieder bei seinem Sohn vor der Tür stehen. Zwei Stunden darf er mit dem Fünfjährigen spielen, jeden Samstag - so steht es auf dem Papier. Und er hat das Recht auf seiner Seite, das hat das Bundesverfassungsgericht heute mit einem höchstrichterlichen Machtwort bestätigt. Nur: Bisher hat ihm das Recht wenig genützt. Eine Allianz aus unwilligen Pflegeeltern, einem unbotmäßigen Jugendamt und dem renitenten Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat seine Besuche bisher weitgehend vereitelt.

Seit fünf Jahren kämpft sich Kazim G. nun in einem bizarren Rechtsstreit durch die Gerichtsinstanzen, fast die Hälfte der Zeit, die der heute 37-jährige Türke aus dem Raum Leipzig in Deutschland verbracht hat. Seine Erfahrungen dürften zwiespältig sein. Einerseits haben die höchsten Gerichte sein Anliegen unterstützt, seinen seit der Geburt bei den Pflegeeltern in Sachsen-Anhalt lebenden Sohn regelmäßig besuchen zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach Ablehnungen des Besuchsrechts durch das hartnäckige Naumburger OLG aufgehoben. Auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hatten sich die Naumburger Richter vergangenes Jahr eine Rüge eingefangen.

Doch weil ein Kind kein Stilmöbel ist, dessen Herausgabe man per Gerichtsvollzieher durchsetzen kann, ist die Macht der höchsten Gerichte bisher an der Haustür der Pflegeeltern gescheitert. Am 2. Dezember 2004 stellte das Amtsgericht Wittemberg fest, Pflegeeltern und das Jugendamt des Landkreises Wittenberg hätten seit zwei Jahren einträchtig den Kontakt zwischen Vater und Sohn vereitelt. Inzwischen wurde gar die Kommunalaufsicht eingeschaltet, die dem Jugendamt auf die Sprünge helfen soll.

Seither scheint sich - trotz Karlsruher Schützenhilfe - nicht viel geändert zu haben. Eine Dreiviertelstunde im Februar, zwei Stunden Ende Mai - «seither wird wieder boykottiert», bilanziert G.s Anwältin Azime Zeycan. «Es gibt keine Annäherung, weil die Pflegeeltern keinen Umgang zulassen.»

Am Donnerstag schöpfte Kazim G. Hoffnung. «Er hofft darauf, dass kein Gericht mehr eine Adoption aussprechen wird», sagte seine deutsche Ehefrau, mit der er ein Baugeschäft betreibt. Denn die Karlsruher Richter, spürbar genervt von der Widerborstigkeit von Behörden, Gerichten und Pflegeeltern, haben die Drohinstrumente ausgepackt. Das Verhalten der Pflegeeltern lasse Zweifel aufkommen, «ob die von ihnen gewünschte Adoption aus Kindeswohlgesichtspunkten überhaupt angezeigt wäre».

Wobei das mit dem Kindeswohl eine schwierige Sache ist. Denn ob die Gerichte dem Vater auch das volle Sorgerecht über den Jungen zusprechen werden - ein entsprechendes Verfahren ist noch anhängig -, bleibt abzuwarten. Wenn es um das Wohl des Kindes geht, hat auch die lange gewachsene Beziehung zur «sozialen» Familie großes Gewicht. Schon deshalb ist freilich das Umgangsrecht - meist Besuche am Wochenende - sozusagen das Minimum, das dem leiblichen Vater im Normalfall zusteht.

Kazim G., so beteuert seine Frau, wolle sich dem Jungen behutsam annähern und ihn nicht aus der vertrauten Familie reißen, in der er lebt, seit ihn seine Mutter kurz nach der Geburt zur Adoption frei gegeben hat. Das heißt: Häufigere Treffen, vielleicht einmal eine Übernachtung, womöglich irgendwann ein gemeinsamer Urlaub. Langfristig habe er allerdings den Wunsch, den Jungen selbst großzuziehen. Der Grund, so ergänzt seine Anwältin, ist klar: «Er möchte auf jeden Fall eine Adoption verhindern.»

Wolfgang Janisch/gs/dpa

27.06.2005

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