Aufgeschrieben im Frühjahr 2005
Ich war verheiratet seit 1984. Meine Töchter heißen Isabelle (geboren 1988) und Romina (1990).
Meine Ehefrau entschloss sich Ende 1998 zur endgültigen Trennung und band die Kinder dabei voll einseitig ein. Sie muss ihnen absolut üble Sachen über mich erzählt haben und brachte sie im Januar 1998 unter Androhung ihres eigenen Selbstmordes dazu, ab sofort nicht mehr mit mir zu sprechen. (Ich wohnte noch bis Mai 1999 im gemeinsamen Haus!)
Hilflos und blauäugig wie ich war, bin ich im Februar 1999 zum Jugendamt gegangen. Dort kam erst mal das Ruheargument. "Die Kinder müssen erst einmal zur Ruhe kommen....". Was dann eintritt , wenn man dies beherzigt, ist so etwas wie Totenruhe, nämlich eine weitere Etappe auf dem Weg der Entfremdung. - Ein völlig falscher Rat !
Im ersten Umgangsverfahren im Frühjahr 2000 kamen massive Falschbeschuldigungen in Anwaltsschriftsätzen hinsichtlich Gewalt. Ergebnis: Umgangsauschluss für 9 Monate. Dann sei die Scheidung durch, meinte der Richter. Und die Eltern könnten dann bestimmt wieder miteinander reden.
Im Scheidungsurteil im März 2001 wurde meinen Töchtern die väterliche Sorge entzogen. Da man den "Kindesvater" jetzt vom Umgang mit seinen Töchtern nicht mehr ausschließen könne, wurde begleiteter Umgang beim Kinderschutzbund angeordnet: Ein Mal im Monat an einem Werktag nachmittags für 2 Stunden. Als kleines Bonbon: Umgang gibt es erst nach Rechtskraft der Scheidung!
Der Richter hat mich somit nötigen wollen, die von der Mutter angestrebte Ent-Sorgung zu akzeptieren, damit ich endlich Umgang mit meinen Töchtern haben könnte. (Hab ich aber nicht zugelassen, sondern gegen das Scheidungsurteil im März 2001 Berufung beim OLG Hamm eingelegt.)
Der Scheidungsspruch wurde zwischendurch rechtskräftig im August 2001. Begleiteten Umgang gab es weder vorher noch nachher. Mein Gerichtsantrag auf Motivierung der Mutter, den Umgang endlich zuzulassen (Zwangsgeldandrohung) wurde schlicht und einfach abgebügelt. Auf die Anregung einer vorläufigen Anordnung zum Umgang hat das OLG Hamm beharrlich gar nichts getan.
Tja....so vergeht dann eben wertvolle Zeit!
Den ersten Termin beim OLG gab es im November 2001. Zuvor hatte ich wenigstens erreicht, dass ein Verfahrenspfleger eingesetzt wird. Der war ganz gut und hat das Verhalten und unselige Tun der Mutter durchschaut. Er war wirklich ganz dicht davor, eine Treffen der Mädchen mit ihrem Vater zu arrangieren und gegen den Willen der Mutter durchzusetzen. Die Mutter - diese "Gefahr" kommen sehend - hat in dem Moment die Zusammenarbeit mit dem Verfahrenspfleger ganz einfach aufgekündigt. Er hätte die Kinder zum Weinen gebracht und ihnen jetzt schon mehr geschadet als genützt. Der VP war dann nur noch Statist bis zum Abschluss des Verfahrens im November 2002 . Er wurde aber weder abberufen noch durch jemand neues ersetzt.
Im ersten OLG-Termin (Nov. 2001) wurde
dann ein Gutachten angeordnet.
Antrag auf vorläufige Umgangsregelung:
Wieder abgelehnt.
Das Gutachten war im März 2002 fertig. Von der Sachverhaltsdarstellung in Ordnung, von den Empfehlungen her nicht. Die Mutter solle positiv einwirken auf die Kinder und selbst den für die Entwicklung notwendigen Umgang zulassen. Dem Vater wurde dringend angeraten, seinen Wunsch auf Umgang mit den Kindern zurückzustellen. Eine umfangreiche Gutachtenkritik wurde vom Oberlandesgericht wohl "zur Kenntnis genommen", aber nicht gelesen.
Im 2. OLG-Termin im April 2002 wurde auf die Mutter heftig eingeredet. Die Richter hatten klar erkannt, dass die Mutter nicht in der Lage ist, den für die Kinder wichtigen Umgang zuzulassen oder zu fördern. Unter Druck des Gerichts wurde eine Elternvereinbarung zu einer Umgangspflegschaft erreicht. (Die tatsächliche Bestellung der Umgangspflegerin erfolgte dann aber erst fast ein Jahr später, im April 2003!)
Einen dritten OLG-Termin gab es nicht; dafür aber einen überraschenden, das Verfahren beendenden Beschluss mit den Ergebnissen:
Urteil zur elterlichen Sorge abgeändert:
Der Kindesvater hat das Recht, sich einmal im halben Jahr, in den letzten
4 Wochen vor den Zeugnissen, bei jeder Klassenlehrerin nach dem Leistungsstand,
dem Lern- und Sozialverhalten seiner Töchter zu erkundigen.
--- Na, klasse: Was für ein Sorgerecht!
Zum Umgang: Es wird eine (hier schon namentlich benannte) Umgangspflegerin eingesetzt. (Dies aber nur als Absicht.)
Die privat zu bezahlende Umgangspflegerin (55 € / Std.) habe ich bereits um den Jahreswechsel 2002/2003 bewegen können, ihre Arbeit aufzunehmen. Nach einigen Vorgesprächen mit der Mutter ODER dem Vater hat sie ein Zusammentreffen mit den Kindern in ihrer Praxis im Februar 2003 bewerkstelligt. Meine Töchter haben sich immer wieder geschnäuzt und geweint. Sie haben in der Stunde kein einziges Wort mit mir geredet und mich nicht angesehen, obwohl wir uns gegenüber saßen. Wenigstens konnte ich meine Botschaften an sie loswerden: Ich habe euch noch immer genau so lieb u.s.w ..... Die Umgangspflegerin hat schon ein paar Wochen danach wegen ihrer eigenen Erfolglosigkeit das Handtuch geworfen.
Meine Gegenvorstellung gegen den OLG-Beschluss blieb inhaltlich unbeantwortet; die Verfassungsbeschwerde gegen das Scheidungsurteil und den OLG-Beschluss schmort (oder eben auch nicht) seit Dezember 2002 in Karlsruhe, ohne dass mir jemand sagen kann oder will, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Im letzten Umgangsverfahren (Februar 2004) gab es eine Vereinbarung, wonach ich meinen Töchtern jeden Monat mindestens einen Brief schreibe und die Mutter mir einmal im Quartal einen Bericht über die Kinder schickt.
Meine Töchter wohnen 5 km entfernt von mir; ich sehe sie manchmal auf dem Schulweg, aber ich kann sie nicht ansprechen. Isabelle ist jetzt schon 17, Romy ist inzwischen fast 15 Jahre alt.
Bin also ein Vater, der seine Kinder nicht
sieht - Trotz der Kindschaftsrechtsreform. Das Ziel der Reform sollte es
doch sein, die Rechte der Kinder zu stärken und ihnen die Verbindung
zu beiden Elternteilen auch bei Trennung oder Scheidung zu bewahren. ?!
Woran lag es?
- An einer Mutter, die sich von Anfang an in den Kopf gesetzt hat, die gelebte glückliche und gelebte Verbindung zwischen Kindern und Vater zu zerstören.
- An einem Jugendamt, dass die absolute Kooperationsunwilligkeit der Mutter geduldet - wenn nicht sogar gefördert - hat.
- An einem Familienrichter, der keinen schnellen Termin für die erste Umgangsverhandlung angesetzt hat und dem nichts besseres einfiel, als einen Umgangsausschluss anzuordnen, damit die Kinder "zur Ruhe kommen" können. Dies nachdem die Trennung bereits 15 ! Monate angedauert hatte.
- An demselben Familienrichter, der den Kindern in erster Instanz keinen Verfahrenspfleger "Anwalt des Kindes" zur Seite gestellt hat und der nicht darauf gedrängt hat, dass Mutter und Vater in der elterlichen Verantwortung bleiben.
Das mit der Reform von 1998 neu eingeführte Instrument Verfahrenspfleger kannte er bei der Scheidungsverhandlung im März 2001 überhaupt noch nicht. Als ich ihn darauf ansprach, ging er hinaus, kam mit einem dicken Gesetzesbuch wieder und fing an, sich "schlau" zu machen.
- An demselben Familienrichter, der das Umgangsrecht nicht als gesetzliche Pflicht, sondern als von Mutters Gnaden abhängig angesehen hat.
- An einem Oberlandesgericht, das nichts dafür getan hat, den Umgang gegen die Mutter wirklich durchzusetzen. Umgang der Kinder mit dem Vater, den die dort beschäftigten Richter selbst als wichtig für die Kinder eingestuft haben.
- An einem Verfahrenspfleger, der sich - nach gutem anfänglichen Arbeitsansatz - seiner Rolle als Statist gefügt hat, ohne dem OLG deutlich zu sagen, dass dieses einen neuen VP bestellen sollte.
- An einer Sach-Verständigen, die nicht den Mut hatte, sich für Maßnahmen einzusetzen.
- Am Bundesverfassungsgericht, das sich seit zweieinhalb Jahren nicht gemüßigt sieht, über meine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden.
- An mir selbst, weil ich stellenweise nicht mit dem nötigen Nachdruck und mit ausreichender Eigenverantwortlichkeit die Verfahren betrieben habe. Weil ich nämlich im ersten Umgangsverfahren und in der 1. Instanz des Scheidungsverfahrens auf einen mir persönlich bekannten Rechtsanwalt falsch vertraut habe, wie mir erst zu spät bewusst geworden ist. Schließlich auch, weil ich anfangs nicht genügend auf den Rat aus der Selbsthilfegruppe gehört habe, insbesondere wegen des Anwalts.
Ich habe also zwei Töchter, die ihren Vater aus ihrem Leben verloren haben. Weil die Mutter es so wollte und die Behörden und Gerichte im Endeffekt nur zugeschaut haben. Wie es meinen Töchtern geht? - ich weiß es nicht.
Die Zeit, die ich eigentlich meinen Töchtern widmen möchte, schenke ich in der Selbsthilfearbeit anderen betroffenen Eltern, unseren Vereinen (EfKiR und VafK) und unserer wichtigen Bewegung insgesamt.
Natürlich war das Geschilderte nur ein Ausschnitt aus 6 Jahren Trennung von den Kindern. Weitere Nebenverfahren gab es natürlich auch noch (Teilfragen der Elterlichen Sorge, Auskunftsrecht, Vermögenssorge, Vermittlungsverfahren, Unterhaltsauseinandersetzung usw.)
Wie meistens bei PAS-Fällen, richtet sich die rigorose Ablehnung nicht nur auf den anderen Elternteil, sondern einfach alles, was oder wer irgendwie mit diesem zu tun hat. So haben auch mein Bruder und meine Schwester, die jeweils für ein Kind Patenonkel bzw. Patentante sind, die Verbindung zu ihren Nichten vollständig verloren.
Ebenso die Großeltern väterlicherseits - das gehört dazu. Meine Mutter starb im März 1999, also ganz kurz nach der Trennung der Erwachsenen. Dass die Enkeltöchter nicht Abschied nehmen konnten / durften, versteht sich von selbst. Mein Vater hat im Jahre 2001 einen eigenen Umgangsantrag gestellt. Er hatte ja schließlich seine Enkelkinder auch zuletzt Weihnachten 1998 gesehen. Wollte gelegentlich mal mit ihnen spazieren gehen oder ein Eis essen. So etwa alle ein bis zwei Monate für zwei Stunden.
Und siehe da: Mein Vater erhielt ein Umgangsrecht! Der Beschluss des Familiengerichts heißt im Wortlaut so:
Die Antragsgegnerin (also die Mutter) hat dem Antragsteller (also dem Großvater) jeweils zu Weihnachten eines jeden Jahres ein aktuelles Farbfoto der beiden Enkelkinder kostenfrei zu übersenden.
Das ist Umgangsrecht ad absurdum geführt! Umgang hat mit Gehen zu tun: Eltern gehen zu ihren (Umgangs-)Kindern, Kinder zu Vater oder Mutter, Großeltern zu ihren Enkelkindern.
In diesem Fall GEHT die Mutter der Kinder. Und zwar einmal im Jahr: ZUM BRIEFKASTEN!
Der Fall ist auch auf der Internetseite der Bundesinitiative Großeltern (dort unter "Justiz") als Fall des Amtsgerichts Essen-Borbeck veröffentlicht.
Mein Vater ist am Ostersonntag 2005 im Alter von 82 Jahren gestorben, ohne dass er seine Enkelkinder jemals wiedergesehen hat. Nur ein paar Fotos hat er noch gesehen.
Klaus