Väteraufbruch für Kinder e.V.
- Bundesvorstand -

 

Members of the Committee
on the Rights of the Child

Centre for Human Rights
Palais des Nations

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 Nürtingen den 01.01.1999
Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtekonvention

Sehr geehrte Damen und Herren,

im kommenden Jahr wird die Bundesregierung ihren Zweitbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention in der Bundesrepublik Deutschland vorlegen. Für uns ein Anlaß, kritisch über die Kinderfreundlichkeit deutscher Familienrechtsprechung nachzudenken.

150.000 Kinder verlieren jährlich durch Trennung oder Scheidung vollständig die Verbindung zu einem Elternteil. - Meistens dem Vater. Unser Familienrecht stellt bei Trennung und Scheidung die Vater-Kind-Beziehung oft leichtfertig zur Disposition. Diese Rechtsprechung spiegelt heute nicht mehr die Meinung der breiten Bevölkerung wieder.

30% der Kinder, die in staatlichen oder privaten Heimen oder Waisenhäusern oder Pflegefamilien untergebracht sind, würden besser bei ihren Eltern leben. Der Wille der Kinder wird nicht berücksichtigt, Kinder werden eingeschüchtert.

Wir bitten, daß bei der Anhörung des Zweitberichtes der Bundesrepublik Deutschland betroffenen Vätern und Müttern Gelegenheit gegeben wird, ihren persönlichen Fall zu schildern. Deshalb fordern wir betroffene Eltern hiermit auf, sich sofort schriftlich direkt an Sie zu wenden.

Die neue Bundesregierung haben wir aufgefordert, die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland gegen die UN-Kinderrechtekonvention in dieser Legislaturperiode zurückzunehmen und für die bedingungslose Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention in der Bundesrepublik Deutschland Sorge zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Sochart
Väteraufbruch für Kinder e.V.
- Bundessprecher Kinder- und Jugendpolitik -
 


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UN-Kinderrechtekonvention
www.vaeter-aktuell.de/internatinal-page/UN_19990101_DE.htm