Die Achtung des Rechts gehört zu den Grundlagen unserer gesellschaftlichen Ordnung. Auch jedes Kind hat seine eigenen Rechte, von Geburt an und überall auf der Welt. Weil Kinder für ihre Rechte nicht selbst einstehen können, bedürfen sie besonderer Hilfestellung. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York am 20.November 1989 hat deshalb ein Übereinkommen über die Rechte des Kindes verabschiedet, dem die Bundesrepublik Deutschland am 26.Januar 1990 beigetreten ist.

Das Wichtigste an den Rechten ist aber nicht, daß sie in Gesetzbüchern stehen. Wichtig ist, daß sie auch in Anspruch genommen und von den anderen Menschen anerkannt werden. Gleich, ob die Menschen jung oder alt sind, ob sie in Deutschland oder an anderen Orten der Welt geboren sind. Rechte hat auch die Natur.

Daher unterstütze ich mit Überzeugung alle Bemühungen, gerade den Kinderrechten im Alltag der Familie, der Kindergärten, der Schulen, der Nachbarschaft, des Stadtteils, der Gemeinde zu mehr Geltung zu verhelfen.

Die Achtung der Rechte der Kinder ist ein Maßstab für die Kultur einer Gesellschaft.

Richard von Weizsäcker


Entnommen aus: Die Grundschulzeitschrift 100 / 1996 
Kinder leben Rechte 
Friedrich Verlag