Kinder haben ein Recht auf beide Eltern
Zum Tag der Kinderrechte (Mittwoch,
20. November) erinnert Kinder- und Jugendanwalt Rauch an das Recht der
Kinder auf Kontakt zu beiden Elternteilen.
Den Tag der Kinderrechte (Mittwoch, 20.
November) nimmt Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch zum Anlass für
einen Appell gegen Gewalt an Kindern. Der Kinder- und Jugendanwalt fordert
weiters die Beachtung des Rechtes der Kinder auf Kontakt zu beiden Elternteilen.
"Die Kinder dürfen in Trennungssituationen nicht als Streitgegenstand
verwendet werden", so Rauch.
Der Schutz von Kindern vor Benachteiligung,
Vernachlässigung und (sexueller) Gewalt müsse ein zentrales Anliegen
bleiben. Die Bemühungen im Bereich der Prävention und des Schutzes
für solche Erfahrungen bedürfen der ständigen Aufmerksamkeit
und Unterstützung durch die Erwachsenen.
Kinder und Jugendliche sind in wichtigen
Entscheidungen anzuhören und miteinzubeziehen, so Rauch. Das Recht
auf Mitsprache und Mitbestimmung müsse ausgebaut werden. Konsequenterweise
setzt dies bei den Erwachsenen die Bereitschaft zum Gespräch und Zuhören
voraus. Es braucht Zeit, um sich mit Kindern und Jugendlichen auseinanderzusetzen
und sie anzuhören.
Der Kinder- und Jugendanwalt als Ombudsstelle
für die Rechte und Anliegen von Kindern und Jugendlichen ist erreichbar:
6800 Feldkirch, Schießstätte 12 (Ganahl-Areal), Telefon 05522/84900,
E-Mail: kija@vorarlberg.at, Internet: www.kija.at (UN-Kinderrechtskonvention
im Wortlaut)
19.11.2002
http://www.vol.at/Pubs/Redaktion/sub/Vorarlberg/Vorarlberg-120905.shtm