Kinder haben ein Recht auf beide Eltern

Zum Tag der Kinderrechte (Mittwoch, 20. November) erinnert Kinder- und Jugendanwalt Rauch an das Recht der Kinder auf Kontakt zu beiden Elternteilen.

Den Tag der Kinderrechte (Mittwoch, 20. November) nimmt Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch zum Anlass für einen Appell gegen Gewalt an Kindern. Der Kinder- und Jugendanwalt fordert weiters die Beachtung des Rechtes der Kinder auf Kontakt zu beiden Elternteilen. "Die Kinder dürfen in Trennungssituationen nicht als Streitgegenstand verwendet werden", so Rauch.

 Der Schutz von Kindern vor Benachteiligung, Vernachlässigung und (sexueller) Gewalt müsse ein zentrales Anliegen bleiben. Die Bemühungen im Bereich der Prävention und des Schutzes für solche Erfahrungen bedürfen der ständigen Aufmerksamkeit und Unterstützung durch die Erwachsenen.

 Kinder und Jugendliche sind in wichtigen Entscheidungen anzuhören und miteinzubeziehen, so Rauch. Das Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung müsse ausgebaut werden. Konsequenterweise setzt dies bei den Erwachsenen die Bereitschaft zum Gespräch und Zuhören voraus. Es braucht Zeit, um sich mit Kindern und Jugendlichen auseinanderzusetzen und sie anzuhören.

Der Kinder- und Jugendanwalt als Ombudsstelle für die Rechte und Anliegen von Kindern und Jugendlichen ist erreichbar: 6800 Feldkirch, Schießstätte 12 (Ganahl-Areal), Telefon 05522/84900, E-Mail: kija@vorarlberg.at, Internet: www.kija.at (UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut)

19.11.2002
http://www.vol.at/Pubs/Redaktion/sub/Vorarlberg/Vorarlberg-120905.shtm