Das Jugendamt Lauterbach schlägt wieder zu. Am 16.01.00 kamen zwei fast Erwachsene aus Lauterbach nach Berlin, um hier gemeinsam eine Ausbildung zu machen und eine gemeinsame Zukunft aufzubauen. Sie wurden dabei zum Jugendnotdienst Berlin gebracht, der sich umgehend wegen der Kostenfrage an das Jugendamt Lauterbach, Frau Knauber, wandte. Diese Dame, gegen die u.a. Strafanzeigen bei der StA Fulda, eine Sammelbeschwerde beim Petitionsausschuß des Hessischen Landtages und Mitteilungen beim hessischen Justizministerium bearbeitet werden, hat dabei den Jugendnotdienst angewiesen, die Jugendlichen umgehend nach Fulda zurückbringen zu lassen, um die beiden in Heime zu stecken und das Mädchen, das im Juni dieses Jahres volljährig wird, in eine Trennungstherapie von ihrem langjährigen Freund. Der Jugendliche, der im März volljährig wird und der bereits durch etwa zehnjährigen Aufenthalt in Heimes durch das JA Lauterbach geschädigt wurde, soll ebenfalls in ein Heim gesteckt werden. Weder wird hier die Menschenwürde gewahrt, noch die Pflicht des Jugendamtes, dem Wunsch- und Wahlrecht des Antragstellers nach § 5 KJHG zu entsprechen, gewürdigt. Das Jugendamt Lauterbach hat in zumindest einem Fall einer Familie ein Kind weggenommen und in eine Pflegefamilie gegeben, weil es zugegebenerweise keine ambulanten Angebote hat. Im Vogelsbergkreis, zu dem das JA Lauterbach gehört, sind außer den Zwangsadoptionen ca. 300 Kinder und Jugendliche in Fremdunterbringung, nur 38 erhalten ambulante Hilfen. Bei der Sammelpetition handelt es sich um die größte Sammelklage seit Beginn des hessischen Landtages. Horst Schmeil