Das Parental Alienation Syndrom,

das Wohl und

die Interessenvertretung des Kindes

Vortrag von Dr. Wilfrid von Boch-Galhau am 14.6.99
im "Treffpunkt Gesundheitsvorsorge", Wiesbaden

I. Vorstellung und Begrüßung:

Dr. med. Wilfrid von Boch, Facharzt für psychotherapeutische Medizin, Neurologie und Psychiatrie.

Besonderes Interesse am Thema: Durch die therapeutische Arbeit mit erwachsenen Scheidungskindern, bei denen sich die PAS-Problematik als wesentlicher Hintergrund schwerer psychischer und psychosomatischer Probleme im Erwachsenenalter entpuppte.

II. Einführung in den Begriff des PAS

Ich spreche heute über das Parental Alienation Syndrom, kurz PAS, einen sehr speziellen Bereich bei Umgangsproblemen.

Natürlich gibt es auch andere Ursachen für Umgangs- und Kontaktverweigerungen eines Kindes nach Trennung und Scheidung. Diese müssen im einzelnen sehr genau untersucht, identifiziert und angegangen werden. Hierüber spreche ich heute abend jedoch nicht.

PAS heißt so viel wie "Eltern-Kind-Entfremdungs-Syndrom" oder "Eltern-Feindbild-Syndrom", das durch Manipulation oder Programmierung durch einen Elternteil erzeugt wird. PAS bedeutet die unbegründete, kompromißlose Zuwendung eines Kindes zu einem, dem "guten", geliebten Elternteil, mit dem es zusammenlebt und die ebenso kompromißlose, feindselige Abwendung vom anderen, dem angeblich "bösen und verhaßten" Elternteil, mit dem es nicht mehr zusammenlebt, - dies im Kontext von Sorgerechts- und Umgangskonflikten der Eltern bei Trennung und Scheidung.

Dabei setzt der entfremdende Elternteil das Kind unter Mißbrauch seiner meist uneingeschränkten Einfluß- und Verfügungsmacht - bewußt oder unbewußt - einer Beeinflussung aus (bei Gardner 1992, S. 83 ff als "Brainwashing" - "Gehirnwäsche" bezeichnet), die vom anderen Elternteil ein negatives Fremdbild und eine Minderachtung erzeugt. Mangels noch nicht entwickelter Differenzierungsfähigkeit kann sich das Kind nur an Extremen orientieren. So ruft die mit dem negativen Fremdbild einhergehende Einstellung einen psychodynamischen Prozeß hervor, der keines weiteren Anstoßes mehr bedarf und sozusagen zum "Selbstläufer" wird. Das Kind wendet sich schließlich mit einem solchen Abscheu vom entfremdeten Elternteil ab, daß es ohne Zutun von außen jeden Kontakt mit ihm zurückweist.

Es lehnt den außerhalb lebenden Elternteil aufgrund von Gehörtem, Übernommenem, nicht von Erfahrenem, ab. Das läßt sich bei Befragungen deutlich erkennen. In PAS-Familien wird sehr schnell auf den Willen des Kindes verwiesen. Nicht was es braucht ist wichtig, sondern was es will.

Ein drei- oder fünfjähriges Kind zum Beispiel soll in solchen Familien entscheiden, ob es den Vater oder die Mutter besuchen will oder nicht. Abgelehnt werden dabei ganz normale, oft sehr kompetente Eltern, die ihre Kinder lieben und von diesen geliebt werden bzw. wurden, also nicht etwa mißhandelnde oder gar mißbrauchende Eltern.

Das Syndrom wurde erstmals 1984 von Prof. Richard Gardner, einem amerikanischen Kinderpsychiater, beschrieben. Dieser schätzt, daß PAS in etwa 90 % aller strittigen Sorgerechtsfälle auftritt (Vgl. Chr. Brinck [19.99], S. 78). 1992 erschien sein entsprechendes Lehrbuch unter dem Titel "The Parental Alienation Syndrome". Es war für alle Professionen gedacht, die mit Scheidungskindern zu tun haben. 1998 erschien eine erweiterte Auflage mit ergänzenden Empfehlungen. Im amerikanischen und kanadischen Recht ist PAS inzwischen ein justitiabler Tatbestand.

Natürlich war das Phänomen der Aufwiegelung oder Beeinflussung eines Kindes auch hierzulande seit langem bekannt. Gardners Verdienst ist jedoch die systematische Beschreibung seiner wesentlichen Ursachen, Begleiterscheinungen und seiner schwerwiegenden Folgen. Außerdem gab er wichtige Hinweise, wie damit umzugehen sei.

In der Tschechischen Republik fand die PAS-Problematik seit 1996 Eingang in die wissenschaftliche Fachliteratur und in die Praxis von Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren (Vgl. Bakalar, E. [1998]). In Deutschland erwähnte 1995 erstmals W. Klenner das PAS-Syndrom in einem viel beachteten Artikel über "Rituale der Umgangsvereitelung" in der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" (FamRZ, Heft 24 vom 15. Dezember 1995). Eine ausführliche Beschäftigung mit PAS erfolgte in deutschen Fachzeitschriften seit 1998 durch U. Kodjoe/P. Koeppel: "The Parental Alienation Syndrome (PAS)"; in: "Der Amtsvormund" 1/98; U. Kodjoe/P. Koeppel: "Früherkennung von PAS - Möglichkeiten psychologischer und rechtlicher Interventionen"; in: "KindPrax", Heft 5/98; U. Kodjoe: "Ein Fall von PAS" in: "KindPrax" 6/98; W. Fischer: "The Parental Alienation Syndrome (PAS) und die Interessenvertretung des Kindes - ein kooperatives Interventionsmodell für Jugendhilfe und Gericht" Okt./Nov./98 im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt; W. Leitner/G. Schoeler: "Maßnahmen und Empfehlungen für das Umgangsverfahren im Blickfeld einer Differentialdiagnose bei Parental Alienation Syndrom (PAS) unterschiedlicher Ausprägung, in Anlehnung an Gardner (1992/1997)", in: "Der Amtsvormund" Nov./Dez./98. Eine Übersetzung von P. Ward/J. C. Harvey aus dem Amerikanischen mit Vorwort von W. Klenner erschien unter dem Titel "Familienkriege - die Entfremdung von Kindern" im "Zentralblatt für Jugendrecht" (ZFJ 6/98).

In meinem Vortrag beziehe ich mich im wesentlichen auf die genannten Arbeiten.

III. Grundlegende Vorbemerkungen

1. Trennung und Scheidung bedeuten für alle Beteiligten - für den, der geht, den, der verlassen wird und besonders für die gemeinsamen Kinder - eine tiefe Krise. In einer Untersuchung des Bundesministeriums für Familie und Senioren war für 84 % der Kinder im Grundschulalter der Gedanke an eine Scheidung der Eltern das Schlimmste vor dem Tod (Vgl. U. J. Jopt 1998).

Das seit 1. Juli 1998 geltende Kindschaftsreformgesetz nimmt wesentliche Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie und der neueren Scheidungs- und Bindungsforschung auf, die im Grunde selbstverständlich, jedoch noch viel zu wenig im gesellschaftlichen Bewußtsein verankert sind. Nämlich:

Die neuen Schweizer Scheidungsgesetze verpflichten beide Eltern, die Beziehung zum Kind nach Trennung und Scheidung aufrecht zu erhalten. Das französische Scheidungsgesetz verfolgt die Nichtherausgabe eines Kindes mit Mitteln des Strafrechts (Art. 357, Code pénal)

Daraus wird deutlich, welchen wichtigen Stellenwert der Erhalt bzw. ggf. die Wiederherstellung der Beziehung und die Respektierung der gewachsenen Bindung eines Kindes zu beiden Eltern und Verwandten für eine gesunde Entwicklung bedeutet. Der Beziehungs- und Bindungserhalt gilt heute als ein wesentliches Kriterium des "Kindswohls". Es gibt mehrere OLG-Entscheidungen (z. B. OLG München 1991, OLG Frankfurt/M. 1992, OLG Celle 1993, OLG Frankfurt/M. 1998), die die Bindungstoleranz, d. h. die Respektierung der gewachsenen Beziehungen und Bindungen des Kindes an beide Eltern und die Bereitschaft, den Umgang zum anderen Elternteils aufrecht zu erhalten, zum wesentlichen Kriterium der Sorgerechtzuteilung machen. Man kann sagen: Das Kind ist bei dem Elternteil, der die Beziehung zum jeweils anderen respektiert und fördert, am besten aufgehoben.

In der Praxis bedeutet das natürlich eine enorme Herausforderung für Trennunspaare. In einer Situation, in der die verschiedensten Gefühle (Wut, Angst, Ärger, Kränkung, Rachegefühle) mobilisiert sind, soll ihnen die Trennung von Paar- und Elternebene gelingen. Aber genau das ist zu leisten, wenn man das Wohl des oder der gemeinsamen Kinder und nicht eigennützige Motive - so verständlich diese auch sein mögen - im Auge haben will. Mein Ex-Mann, meine Ex-Frau möge mir als Partner noch so zuwider sein, als Vater oder Mutter für das Kind - aus der Sicht des Kindes - sind sie in ihrer ganzen Unterschiedlichkeit einmalig und unersetzbar. Das Kind braucht beide und will in der Tiefe seines Herzens beide auch nach der Trennung als Paar lieben und die gewachsene Bindung zu ihnen aufrecht erhalten dürfen.

Normalerweise ist jede Mutter und jeder Vater mit den natürlichen Fähigkeiten ausgestattet manchmal vielleicht mehr oder weniger entwicklungsbedürftig -, um seinem Kind Mutter oder Vater sein zu können. Das kann durch keinen anderen (z. B. Zweitpartner) ersetzt werden. Durch Trennung/Scheidung verändert Familie zwar ihre Gestalt - man zieht z. B. räumlich auseinander -, von der gewachsenen Beziehungsebene her - und dies besonders in bezug auf das Kind - bleibt sie dennoch - wenn auch verändert - erhalten(Vgl. Krähenbühl., V./Jellouschek, H. et. al. [1991] und Keyserlingk, L. v. [1994]). An diese Sichtweise müssen sich viele Trennungspaare erst einmal gewöhnen.

2. Warum sind beide Eltern für das Kind so wichtig?

(Hierzu empfehle ich die Lektüre des exzellenten Buches von Françoise Dolto: "Scheidung wie ein Kind sie erlebt".

Vater und Mutter, mit ihren je unterschiedlichen Geschlechterrollen, Genen, Persönlichkeitsanteilen, mit ihren Begabungen und Schwächen, repräsentieren sich von der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an im gemeinsamen Kind. Das Kind trägt die Anteile beider sozusagen in sich. Das Selbst (Wesen) des Kindes bekommt seine Struktur und Substanz - ich möchte sagen seine "Essenz" - von beiden Eltern. (Zu diesen Fragen sind die Ergebnisse der jüngeren Adoptionsforschung auch sehr interessant.) Es trägt beide Eltern sozusagen in sich. Früher galt die Zweierbeziehung (Dyade) zwischen Mutter und Kind als vorrangig, heute weiß man aus der pränatalen und Säuglingsforschung, daß das Kind von der Zeugung an ein Pol in der Dreiecksbeziehung (Triade) ist. Die Väterforschung hat die Bedeutung des Vaters für die Entwicklung des Kindes nachgewiesen (Vgl. W. E. Fthenakis [1988,1992]).

Schon während der Schwangerschaft, also intrauterin, nimmt das Kind (z. B. über Regungen der Mutter oder über die Stimme des Vaters) seinen Vater wahr und erlebt sich im Zusammenspiel zwischen Vater und Mutter. Im ersten Lebensjahr hat die Mutter-Kind-Symbiose eine besondere Intensität und Funktion. Das Kind ist zu Beginn seines Lebens in besonderer Weise auf eine liebevolle, nährende, Sicherheit gebende, bestätigende Beziehung zu seiner Mutter angewiesen. Ein Verlust wäre sehr bedrohlich. Die Mutter vermag diese Funktion um so besser auszufüllen, je sicherer und eingespielter sie sich im Kontakt mit dem Vater erlebt. Ab dem zweiten und besonders ab dem dritten und vierten Lebensjahr beginnt sich - so ist sozusagen der natürliche Verlauf - das Kind von der Mutter weg zu entwickeln, sich zu lösen und dazu braucht es den Vater. Für Individuation, Ablösung und Autonomie braucht es wesentlich den Vater (Vgl. Elhardt, S. [1998], vgl. Muck, M./Trescher, H. G. [1994], vgl. Mahler, M./Pine, F./Bergmann, A. [19891).

Wo dieser - aus welchen Gründen auch immer - fehlt, bleibt das Kind sehr häufig innerlich und äußerlich an der Mutter buchstäblich "hängen", - mit den entsprechenden Folgen für seine Persönlichkeitsentwicklung. Ungelöste Symbiose-Komplexe spielen bei vielen psychischen Krankheitsbildern im Erwachsenenalter eine erhebliche Rolle, wie ich später noch zeigen werde. Mädchen und Jungen brauchen die interessierte und liebevolle Zuwendung und das Vorbild von Mutter und Vater, um über positive Identifikationsprozesse eine männliche bzw. weibliche Identität, ein gesundes Selbstkonzept / Selbstwertgefühl und ein stabiles Beziehungs- und Bindungsverhalten entwickeln zu können (Vgl. Marone, N. [1992]).

Beim Verlust eines Elternteils wird das Selbst, die Struktur und der Kein eines Kindes tiefgreifend erschüttert. Das Kind fühlt sich wie zerbrochen. Es erlebt den Verlust eines Elternteils als gegen sich gerichtet: "Ich bin schuld" oder "Ich bin es nicht wert", daß Mama/Papa bleibt. Wird - wie beim PA-Syndrom - der Beziehungsverlust aktiv durch die Programmierung durch einen Elternteil verursacht, besetzt das Kind einen Teil von sich negativ, eine Seite seines Wesens wird psychisch buchstäblich amputiert, mit entsprechend schweren Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung und besonders hinsichtlich der Langzeitperspektive (Vgl. Napp-Peters, A., 1995).

Der Verlust der Beziehung ist verbunden mit einem unglaublichen Schmerz des Kindes, der sich ganz unterschiedlich äußern kann (z. B. Verhaltensauffälligkeiten, Depressionen, Ängste u. a.). Häufig werden diese Signale vom Umfeld nicht registriert oder richtig erfaßt und eine angemessene Hilfestellung unterbleibt. Um die Situation irgendwie aushalten zu können, wird der Schmerz vom Kind verdrängt oder abgespalten. Man merkt dann nach außen scheinbar nichts mehr. Später tauchen diese Kinder häufig mit körperlichen oder psychischen Symptomen und Verhaltensproblemen oder als Erwachsene mit gravierenden psychischen und/oder psychosomatischen Problemen in psychiatrischen und psychotherapeutischen Praxen und Kliniken auf.

Als besonders gefährdet müssen Kinder gelten, die nach außen ein scheinbar völlig unauffälliges Verhalten zeigen. Sie passen sich an, sind verstummt und "weinen nach innen", ohne ihre Not noch äußern zu können, so daß sie auch nicht mehr gehört werden. Hierzu lohnt sich die Lektüre des Buches von H. Figdor, Wiener Kinderpsychoanalytiker, "Kinder aus geschiedenen Ehen: Zwischen Trauma und Hoffnung", Mainz, 1992.

 

IV. Was passiert nun speziell beim PA-Syndrom?

Beim PAS bewirken im wesentlichen drei Faktoren die aggressive Zurückweisung eines Elternteils und die Übernahme der ablehnenden Gefühle des betreuenden Elternteils durch das Kind (Vgl. U. Kodjoe/P. Koeppel: "The Parental Alienation Syndrome" DA 1/98):

Vielen von ihnen ist die Entwicklung mehr oder weniger intensiv und schmerzlich bekannt. Betroffen sind Frauen und Männer - überwiegend allerdings Männer/Väter - im Verhältnis von ca. 10 % zu 90 % (Vgl. Kodjoe, U./Koeppel, P., DA 1/98, S. 13). Zunächst funktioniert nach einer Trennung der Umgang relativ gut. Plötzlich treten mehr oder weniger intensive Umgangsstörungen auf. Das Kind ist an den Umgangswochenenden öfters krank, kann oder will aus irgend einem Grund nicht, immer mehr Termine fallen aus und werden nicht nachgeholt. Die Argumente lauten: "Das Kind soll zur Ruhe' kommen", "Das Kind kann jederzeit gehen, aber es will nicht und man kann es nicht zwingen!' Teilweise wird schließlich auch vor dem ungerechtfertigten Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs nicht zurückgeschreckt, um den Umgang sicher zu beenden. Im Zusammenhang mit Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten bestätigt sich der Verdacht des sexuellen Mißbrauchs in mehr als 90 % nicht (Vgl. B. Schade; in-. Tagungsdokumentation epd. Dok.Nr. 40/95, S. 36). Die fatalen Schäden, die ein solcher" Vorwurf beim Kind - und natürlich auch beim fälschlich Beschuldigten zur Folge haben, werden meist nicht bedacht, manchmal aber auch einkalkuliert (Vgl. die erschütternden Berichte vonThomas Alteck: "Mißbrauch des Mißbrauchs, ein Vater wehrt sich gegen den Verdacht der sexuellen Kindesmißhandlung"; Herder/Spektrum Bd. 4299, Freiburg, 1994 und Bernd Herbort: "Bis zur letzten Instanz", Bergisch Gladbach, 1996).

In jedem Fall schreitet die Entfremdung zwischen Kind und nichtbetreuendem Elternteil fort, die Beziehung ist gefährdet und bricht schließlich ab. U. J. Jopt vergleicht diese Situation für das Kind mit einem "Supergau" (Vgl. U. J. Jopt Jugendschutz und Trennungsberatung", Vortrag am 12. November 1997 auf einer Fortbildungsveranstaltung des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz in Mainz). Statistische Untersuchungen weisen nach, daß etwa 50 % der bundesdeutschen Väter bereits ein Jahr nach der Scheidung keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben (Vgl. Napp-Peters, A., [1985]). Das kann - wie ich eingangs bereits erwähnt habe - verschiedene Gründe haben, die PAS-Problematik spielt jedoch eine große Rolle. In jedem Fall ist das für die betroffenen Kinder - und auch für den betroffenen Elternteil natürlich - eine seelische Katastrophe. Die Folgen der Traumatisierung reichen bis weit ins Erwachsenenalter hinein (Vgl. Beal, E. W./Hochman, G. [19921 und Wallerstein, J./Blakeslee, S. [1989]).

 

V. Woran erkennt man PAS-geschädigte Kinder?

Professor Gardner beschreibt acht hauptsächliche Manifestationen bei PAS. Diese können in Stärke und Ausprägung variieren. Nicht jedes Kind zeigt alle angeführten Symptome. Es wird zwischen

des PAS unterschieden, was für die Art der notwendigen rechtlichen und psychologischen Interventionen von Bedeutung ist. (Vgl. im Folgenden die Artikel von U. Kodjoe/P. Koeppel [1998] und W. Leitner/G. Schoeler [19981)

1. Zurückweisungs- und Verunglimpfungskampagne

Frühere, schöne Erlebnisse mit dem abgelehnten Elternteil werden fast vollständig ausgeblendet. Der abgelehnte Elternteil wird ohne große Verlegenheit und Schuldgefühle abgewertet, als böse und gefährlich beschrieben, sozusagen zur "Unperson" gemacht. Die Kinder geraten bei ihren Schilderungen in eine große innere Anspannung und können bei näherem Befragen meist nichts konkretisieren. Sie sagen dann oft: "Es ist so, ich weiß es."

2. Absurde Rationalisierungen

Die Kinder produzieren für ihre feindselige Haltung irrationale und absurde Rechtfertigungen, die in keinem realen Zusammenhang mit tatsächlichen Erfahrungen stehen. Alltägliche Ereignisse werden zur Begründung herangezogen. "Er hat oft so laut gekaut" oder "Sie hat mich nicht warm genug angezogen", "Sie will immer, daß wir sagen, wozu wir Lust haben" u. ä.

3. Fehlen von normaler Ambivalenz

Beziehungen zwischen Menschen sind immer ambivalent. An einem Menschen gefällt mir dieses, jenes aber nicht. Bei PAS -Kindern ist ein Elternteil nur gut, der andere nur böse. Unrealistischerweise wird der eine nur weiß, der andere nur schwarz gezeichnet. Dieses Phänomen ist bei PAS besonders typisch und muß den Befragenden hellhörig machen.

4. Reflexartige Parteinahme für den programmierenden Elternteil

Bei Familienanhörungen wird reflexartig, ohne Zögern und ohne jeden Zweifel für den betreuenden Elternteil Partei ergriffen, oft noch bevor dieser überhaupt etwas gesagt hat. Auch hier können die Vorwürfe auf entsprechendes Nachfragen oft nicht konkretisiert werden.

5. Ausweitung der Feindseligkeit auf die gesamte Familie und das Umfeld des zurückgewiesenen Elternteils

Großeltern, Freunde und Verwandte des außerhalb lebenden Elternteils, zu denen das Kind bisher eine warme und herzliche Beziehung unterhielt, werden plötzlich ohne plausiblen Anlaß ebenso feindselig abgelehnt, wie der außerhalb lebende Elternteil selbst. Dies wird mit ähnlich absurden und verzerrten Begründungen rechtfertigt. Das Kind befindet sich dabei häufig in einer tiefen inneren Spannung und Zerrissenheit.

6. Das Phänomen der "eigenen Meinung" und des "eigenen Willens"

In PAS-Familien wird der "eigene Wille" und die "eigene Meinung" vom betreuenden Elternteil besonders hervorgehoben. PAS-Kinder wissen schon mit drei oder vier Jahren, daß alles was sie sagen, ihre eigene Meinung ist. Die programmierenden Eltern zeigen sich besonders stolz darauf, wie unabhängig und mutig ihre Kinder sich trauen zu sagen, was sie denken. Oft werden die Kinder aufgefordert, auf jeden Fall "die Wahrheit" zu sagen. Die erwartete Antwort kommt dann auch mit Sicherheit, denn kein Kind kann die Enttäuschung des betreuenden Elternteils riskieren, von dem es ja abhängig ist.

An diesem Punkt zeigt die Programmierung ihre fatalen Folgen: Die Kinder haben verlernt, ihrer eigenen Wahrnehmung zu trauen und sie zu benennen. Die doppelten, widersprüchlichen Botschaften (double-bind messages), die sie erhalten, können sie nicht erkennen und nicht auflösen: "Geh mit deinem Vater/Mutter (verbal), aber wehe du gehst." (nonverbal) - Das macht verrückt.

7. Abwesenheit von Schuldgefühlen über die Grausamkeit gegenüber dem entfremdeten Elternteil

Die betroffenen PAS-Kinder haben keine Schuldgefühle, sie unterstellen, der abgelehnte Elternteil sei gefühlskalt, leide nicht unter dem Kontaktverlust zu seinem Kind und es geschehe ihm nur recht, keinen Kontakt mehr zu haben. Gleichzeitig werden finanzielle Forderungen und Ansprüche ohne Skrupel angemeldet, die Kinder empfinden dies "als ihr gutes Recht". Dankbarkeit zeigen sie nicht.

8. Übernahme "geborgter Szenarien"

PAS-Kinder schildern teilweise groteske Szenarien und Vorwürfe, die sie von den betreuenden Erwachsenen gehört und übernommen, aber nicht mit dem anderen Elternteil selbst erlebt und erfahren haben. Meist genügt die Nachfrage "Was meinst du damit?", um festzustellen, daß das Kind gar nicht weiß, wovon es spricht. Einem Vater wurde anläßlich eines Schwimmbadbesuches z. B. vorgeworfen, er hätte das Kind fast ertrinken lassen - also ein völlig unverantwortlicher und ungeeigneter Vater zu sein.

 

Vl. Welche Folgen hat die Programmierung/Manipulation für die Persönlichkeitsentwicklung des betroffenen Kindes

Nach Auffassung von Fachleuten muß die Erzeugung von PAS durch Programmierung/Manipulation als "psychische Kindsmißhandlung" (W. Fischer [19981, U. J. Jopt [1998]) bzw. als "emotionaler Kindsmißbrauch" (C. Heyne [1996]) angesehen werden. Rechtlich gesehen ist PAS nach Meinung von U. Kodjoe/P. Koeppel (Kind-Prax 5/98, S. 139) als psychische Kindswohlgefährdung durch mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge unter Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses des Kindes im Sinne des § 1666 BGB einzuordnen. Aus den Erfahrungen in meiner psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxis kann ich das nur bestätigen.

PAS führt zu einer tiefen Selbstentfremdung. Das PAS-Kind verlernt, den eigenen Gefühlen und der eigenen Wahrnehmung zu trauen. Es ist auf Gedeih und Verderb auf das Wohlwollen des Programmierenden und das Kind fremdbestimmenden Elternteils angewiesen. Es verliert das Gefühl für die Realität und für seine eigene Kontur. Die eigene Identität wird zutiefst verunsichert, verwaschen und brüchig. Negative Selbsteinschätzung, Selbstwertmangel und tiefe Unsicherheit sind die Folge. In der Begegnung mit einem solchen Menschen hat man oft das Gefühl eines "chamäleonhaften Verhaltens". Er sagt Ja", wenn er "nein" meint. Unter dem starken Anpassungs- und Loyalitätsdruck lernt das Kind, sich den Erwartungen anderer anzupassen; eine klare Individualität und Autonomie kann sich nicht entwickeln. Es kommt zu schweren, oft kaum noch auflösbaren Persönlichkeitsstörungen, zum Phänomen des falschen Selbst". (Dies finden wir z. B. bei Eßstörungen, Süchten u. a .) "Wer bin ich?", "Was denke ich?", "Was fühle ich wirklich?" Das bleibt für die Betroffenen oft lebenslang eine quälende Frage und Unsicherheit (Vgl. Butollo, W. [1993]. Solche Persönlichkeiten sind später oft auch anfällig für radikale Ideologien, die die Welt in "schwarz" und "weiß" einteilen.

Im Beziehungsverhalten erlernt das PAS-Kind Muster in den Extremitäten von Unterwerfung und Herrschaft. (Nach oben buckeln, nach unten treten.) Da es seine Erfahrung ist, daß sowohl Liebe als auch Bindung zum Zweck der Kontrolle und Manipulation mißbraucht werden können, wird später Intimität und Nähe oft nur schwer zugelassen, aus Angst vor erneuter identitätsvernichtender Vereinnahmung. Schwierigkeiten bei der Gestaltung angemessener Nähe und Distanz in Beziehungen sind die Folgen.

Sie kennen alle die Probleme, die sich in Beziehungen aus einem entweder übermäßig klammemden, vereinnahmenden oder einem unangemessen distanzierten, unnahbaren Verhalten ergeben können. Im Ergebnis und je nach Ausprägungsgrad von PAS ist die Persönlichkeit des Kindes mindestens schwer geschädigt, schlimmstenfalls vernichtet. Ungelöste Symbiose-Komplexe wie sie bei PAS vorliegen, sind der Kern der sog. "Ich-Krankheiten", deren Spektrum von psychiatrischen Krankheiten, über das Borderline-Syndrom, Depressionen, Angsterkrankungen, sexuellen Störungen und Deviationen, bis hin zu Sucht- und psychosomatischen Erkrankungen reichen kann. In weniger gravierenden Fällen sind die offensichtlichen Folgen eher unauffällig, bedeuten dennoch eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität der Betroffenen (Vgl. Rohde-Dachser, Chr. [1989] und Kernberg, 0. F. [1983]).

Das Selbst und der Kern des betroffenen Kindes wird durch die fremdbestimmte, aktive Zurückweisung, Negierung und Negativbesetzung eines ursprünglich geliebten Elternteils noch tiefer geschädigt, als durch den eigentlichen Verlust an sich (wie z. B. beim Tod). Beides - massive Schuldgefühle und der Elternanteil an der eigenen Person - müssen massiv verdrängt bzw. abgespalten, d. h. bildlich gesprochen "amputiert" werden. Die Ablösung sowohl vom idealisierten, betreuenden Elternteil, als auch vom abgewerteten zweiten Elternteil in der Pubertät wird dadurch erschwert bis unmöglich gemacht. Auch hieraus können sich weitere langfristige Entwicklungsprobleme ergeben (Vgl. Bauers, B. [1994]). Der psychische bzw. emotionale Mißbrauch ist deshalb oft so schwer zu identifizieren, weil er ja nicht mit einer Schädigungsabsicht, sondern im Gewande der Liebe daherkommt. Mit seinen fatalen und langfristigen Auswirkungen ist er aber - wie andere Formen des Mißbrauchs auch - keinesfalls zu tolerieren. Die Kinder müssen davor geschützt werden. Bei der Einschätzung des angeblichen Kindeswillens ist genau hinzuschauen, ob das Gesagte dem tatsächlichen Kindeswillen entspricht oder auf Manipulationen zurückgeht, und ob Handlungen, z. B. Umgangs- und Kontaktunterbindung, für das Kind tatsächlich erforderlich und förderlich oder in höchstem Maße schädlich sind.

Im allgemeinen sind Erhalt bzw. Wiederherstellung gewachsener Beziehungen zu Vater und Mutter ein zentraler Aspekt des "Kindswohls" und die sog. "Bindungstoleranz" ein wesentliches Kriterium für die Zuordnung des Sorgerechts (Vgl. Urteile Nr. 544 des OLG Celle 19UF208/93 vom 25. Oktober 1993 und des OLG Frankfurt/M. 6 UF 18/98 vom 18. Mai 1998).

 

VII. Ursachen von PAS

(In Anlehnung an U. Kodjoe/P. Koeppel: "Das Parental Alienation Syndrome" in "Der Amtsvormund" 1/1998, S. 14 und 15)

  1. Bei programmierenden Eltern.

Wie jede Lebenskrise, so rührt auch die Scheidung unbewältigte Gefühle (Angst, Wut, Trauer, Bedrohung) und Themen aus der eigenen Biografie des Betroffenen ( z.B. traumatische Kinheitserlebnisse) auf. Durch die Schmerzen der Trennungserlebnisse werden diese alten Gefühle mobilisiert und addieren sich zu den aktuellen Gefühlen. Das erklärt die Intensität und manchmal Irrationalität des emotionalen Erlebens und Verhaltens eines oder beider Partner. Alte Verletzungen, die mit dem eigentlichen Partner gar nichts zu tun haben, werden auf diesen projiziert und die aktuellen Probleme an ihm/ihr festgemacht (Vgl. Petri, H. [1991]).

Bei programmierenden Eltern ist eine konstruktive Verarbeitung der schmerzlichen trennungserfahrung, der Tauer, der Verlust- und Verlassenheitsängste, der enttäuschten Hoffnungen und unerfüllten Erwartungen nicht ausreichend gelungen. Die neuen Chancen für das eigene Leben durch die veränderte Situation können nicht angemessen gesehen und konstruktiv angegangen werden im Sinne einer Neuorganisation der Familienbeziehungen. Der Ex-Partner/die Ex-Partnerin bleibt der Bösewicht, der an allem Unglück schuld ist. Eigene Anteile können kaum gesehen werden.

Eltern, die ihre Kinder gegen den anderen programmieren, handeln oft aus einer panischen Angst heraus, nach dem Partner auch noch das Kind zu verlieren. Oder aus Rachegefühlen, um den anderen zu treffen oder zu quälen. Sie bilden mit dem Kind eine enge Koalition, zu der niemand Zugang hat: " Wir gegen den Rest der Welt". Daraus resultiert eine pathogene Angstbindung, in der das Kind sozusagen unentrinnbar gefangen ist. Manchmal kann eine solche Angstbindung paranoide Züge tragen im Sinne einer "folie á deux", eine psychiatrisch relevante Situation.

Manche unberechtigte Vorwürfe eines sexuellen Mißbrauchs müssen meines Erachtens in diesem Licht gesehen werden. Der programmierende Elternteil glaubt in solchen Situationen allerdings in grober Selbstüberschätzung - das Kind gegen den anderen schützen zu müssen. Letztlich wird das abhängige Kind jedoch, sozusagen zum eigenen Schutz, vereinnahmt und instrumentalisiert. Das mag aus der Sicht des betroffenen Elternteils in gewisser Hinsicht manchmal verständlich sein, für das betroffene Kind ist es fatal.

2. Bei den programmierten Kindern

Bis etwa zum 10. Lebensjahr können Kinder nicht zwischen eigener Wahrnehmung, eigenen Phantasien und Geschichten, die ihnen jemand erzählt, zuverlässig unterscheiden. Der Entwicklungsprozeß der Realitätsprüfung wird nachhaltig gestört, wenn die Diskrepanzen zwischen dem, was das Kind wahrnimmt und dem, was ihm erzählt wird, nicht bemerkt und aufgelöst werden können. Erfundene Gefahren und unwahre Behauptungen über den anderen Elternteil zerstören das Vertrauen des Kindes in seine eigene Wahrnehmung, die ganz anders ist bzw. war. Das Kind ist gezwungen, die falsche Realität anzunehmen, um die Beziehung zum betreuenden Elternteil nicht aufs Spiel zu setzen. Durch den Kontaktabbruch muß es die Realitätsprüfung aufgeben und macht sich die verzerrten, manipulativen Geschichten des betreuenden Elternteils zu eigen. Es kommt innerhalb des Kindes zu Abspaltungsmechanismen oder Dissoziationen, wie wir in der Psychiatrie sagen. Kinder, die in einem Klima leben, das vor Wut und Ablehnung gegen einen Elternteil nur so vibriert, übernehmen die Stimmung sehr schnell. Aus Sicherheitsbedürfnis, Abhängigkeit, Trauer, Wut und Angst, auch den Elternteil, mit dem es zusammenlebt noch zu verlieren, identifiziert es sich mit dem programmierenden Elternteil und schlägt sich radikal auf seine Seite. Je jünger das Kind, desto schneller vollzieht sich dieser unheilvolle Prozeß. Das Kind wird dadurch zumindest vorübergehend und oberflächlich, aus dem unerträglichen Loyalitätskonflikt zwischen den beiden Eltern befreit. Es zahlt dabei jedoch einen hohen Preis. "Traumatisierungen, die auf realen Ereignissen basieren, sind therapeutisch über Erinnerung und Durchleben aufzulösen. Dieser therapeutische Ansatz ist jedoch bei programmierten Traumatisierungen, die Reales mit Irrealem vermischen, wenig erfolgreich." (U. Kodjoe/P. Koeppel [1998] S. 16)

 

VIII. Welche psychologisch-therapeutischen und rechtlichen Maßnahmen sind möglich und erforderlich im Sinne des Schutzes und der Interessenvertretung des PAS-betroffenen Kindes?

Im Hinblick auf die geschilderten Zusammenhänge bei PAS ist ein frühzeitiges Erkennen und Zusammenwirken aller am Scheidungsverfahren beteiligten und für das Kindswohl zuständigen Personen und Professionen notwendig (Eltern, Familienrichter, ASD, Berater, Gutachter, Anwälte).

Unterbleibt eine rechtzeitige und angemessene Erste Hilfe - gerichtlich wie außergerichtlich wird es immer schwieriger, die fatale Entwicklung für das PAS-betroffene Kind zu unterbrechen. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf. Entscheidend ist, daß sich das Bewußtsein und der Blickwechsel vorwiegend vom Elternrecht verstärkt auf die Rechte und Belange des Kindes vollziehen, so wie es sich beim neuen Kindschaftsreformgesetz vom 1. Juli 1998 schon ausdrückt.

Dabei gelten zwei zentrale Gesichtspunkte

  1. Für optimale Entwicklungsbedingungen braucht ein Kind die Zuwendung, Fürsorge und Förderung durch beide Eltern - auch gerade nach Trennung und Scheidung als Lebenspartner.
  2. b) Die Sicherung bzw. Wiederherstellung eines Maximums an gelebter Beziehung des Kindes zu seinen beiden Eltern ist die vorrangige Aufgabe der Eltern, der psychosozialen Dienste und der Familiengerichte. Die Kinder sind bei dem Elternteil am besten aufgehoben, der mit dem anderen kooperieren und ihn aktiv und verantwortungsbewußt in die Entwicklung und Erziehung des/der gemeinsamen Kinder auch nach Trennung/Scheidung einbeziehen will und kann.

1. Allgemeine Aspekte

(Ich beziehe mich dabei wesentlich - teils wörtlich - auf den Artikel von U. Kodjoe/P. Köppel: "Früherkennung von PAS - Möglichkeiten psychologischer und rechtliche Interventionen", in: Kind-Prax 5/98, S. 141f)

a) Präventionsprogramme: Vorträge, Diskussionen in Kindergärten, Schulen und Universitäten, Fortbildungen für Eltern und alle scheidungsbeteiligten Professionen mit dem Ziel der Aufklärung und Wissensvennittlung.

b) Beratung für Eltern im Sorge- und Umgangsrechtsstreit. Einzel- und Familienberatung mit Sozialarbeitem, Mediatoren und/oder Therapeuten unter Einbeziehung kooperativer Anwälte. Gruppeninterventionsprogramme (z. B. W. E. Fthenakis u. a.: "Gruppeninterventionsprogramm für Kinder mit getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern/Trennungs- und Scheidungskinder, hrsg. LBSInitiative Junge Familie, Beltz Verlag, 1995.) Ziele dieser Maßnahmen sind Überwinden der Gegnerschaft der beiden Eltern und eine Wiederherstellung ihrer Elternautonomie, Konfliktlösung bzw. Konfliktreduzierung, Erarbeiten eines gemeinsamen Elternplans, Sensibilisierung für die Bedürfnisse der gemeinsamen Kinder und ihrer Zukunftsperspektiven.

c) Psychologisch-therapeutische Interventionen für hochstrittige Familien Kindorientierte Elternarbeit. Systemische Familientherapien. Ambulante Hilfs- und Kriseninterventionsangebote bei Einrichtungen wie z. B. "Kreidekreis", Maximilianstraße 52/IV in München oder ähnliche systemisch arbeitende Einrichtungen. Ggf. stationäre Behandlung von Familien mit entwicklungs- und verhaltensauffälligen Kindern und Eltern in familientherapeutischen Einrichtungen. Dies kann erforderlich sein speziell bei Mißbrauchs-, Gewalt-, Drogen- und Alkoholproblematik, schweren psychosomatischen Störungen und bei PAS. Ziel ist die Wiederherstellung einer funktionierenden Kommunikation, Beginn der Reorganisation der Familienbeziehungen, individuelle Problembearbeitung, Prophylaxe und Therapie für geschädigte Kinder.

d) Psychologische Intervention auf richterliche Anordnung Sachverständigengutachten (nicht reine Diagnostik, sondern prozessorientiertes, kindzentriertes, schrittweises Vorgehen). Ziel ist die Wiederherstellung der Kommunikation, die Suche nach einer einvemehmlichen Lösung, Kooperation mit dem Gericht und verantwortlichen Rechtsanwälten, die das Wohl des Kindes vor Parteiinteressen im Blick haben. Evtl. kann eine Probephase sinnvoll sein. Evtl. kann ein Sachverständiger, Umgangspfleger oder Therapeut als Umgangsbegleiter und Ansprechpartner bei auftretenden Problemen für beide Eltern und Kinder fungieren. Erst nach dieser Phase Erstellung des Gutachtens mit Empfehlungen für das Gericht mit Einschätzung von Bindungstoleranz, Erziehungsfähigkeit und Kooperation bei möglichen Lösungsansätzen.

e) Weitergehende Begleitung hochstrittiger Familien über einen längeren Zeitraum in erneut auftretenden Krisensituationen mit dem Ziel eine langfristige Befriedung, Reorganisation des veränderten Familiensystems, langfristigen Schutz der Kinder und den "Seelenfrieden" für die beteiligten Familienmitglieder zu erreichen.

 

  1. Spezielle Aspekte

Ich beziehe mich hier im wesentlichen - teils wörtlich - auf den Artikel von W. Leitner/R. Schoeler: "Maßnahmen und Empfehlungen für das Umgangsverfahren im Blickfeld einer Differentialdiagnose bei Parental Alienation Syndrom (PAS) unterschiedlicher Ausprägung in Anlehnung an Gardner. 1992/1997", in: "Der Amtsvormund" Nov./Dez./1998.

In dem genannten Artikel setzen sich die Autoren Leitner und Schoeler ausführlich mit den Empfehlungen von Prof. Gardner bei den verschiedenen Schweregraden von PAS auseinander. Rechtliche und psychologische Interventionen setzen dabei eine umfassende und detaillierte Diagnosestellung und eine flexible, interprofessionelle Zusammenarbeit voraus.

  1. Bei leichten PAS-Fällen (Der Umgang funktioniert noch) wird empfohlen, die elterliche Sorge beim betreuenden Elternteil zu belassen, allerdings mit strengen, gerichtlich kontrollierten Bewährungsauflagen hinsichtlich eines angeordneten Umgangsrechtes des anderen Elternteils.
  2. Bei mittelschweren PAS-Fällen mit erheblicher Ausprägung der Symptome und bereits erheblichen Umgangs- und Übergabeproblemen (Sind Kinder erst einmal beim anderen Elternteil, beruhigen sie sich sehr bald und genießen die Umgangszeit mit diesem.) wird empfohlen, die elterliche Sorge beim betreuenden Elternteil zu belassen und einen Verfahrenspfleger- bzw. Umgangspfleger zu bestellen, der die Besuche einfädelt und begleitet und dem Gericht mitteilt, wenn der Umgang nicht funktioniert. Ggf. sind dann gerichtlicherseits Sanktionen anzudrohen (z. B. Zwangsgeld, Arrest, ggf. Androhung des Sorgerechtsentzugs). Eine Anordnung und Durchsetzung des Umgangs kann das Kind dabei häufig im bestehenden Loyalitätskonflikt entlasten, da es sozusagen gehen muß und es nicht die Verantwortung für eine evtl. damit verbundene Kränkung des betreuenden Elternteils zu tragen hat.
  3. Bei hochgradigem PAS und völliger Uneinsichtigkeit des programmierenden Elternteils (etwa 5 bis 10 % der PAS-Fälle; vgl. Leitner, W./Schoeler, G. [1998] S. 858), also wenn ein endgültiger und radikaler Beziehungsabbruch droht, wird eine Sorgerechtsübertragung auf den nichtbetreuenden Elternteil empfohlen. Je nach Situation kann es notwendig sein, das Kind zunächst vorübergehend in einer Übergangsörtlichkeit fremd zu plazieren (Pflegefamilie, Heim, Klinik) - je nach Verhalten des entfremdenden Elternteils. Dort erfolgt unter therapeutischer Hilfestellung ein schrittweiser Kontaktaufbau zum entfremdeten Elternteil mit dem Ziel, daß das Kind in dessen Wohnung umzieht. Wenn möglich und abhängig von der Entwicklung einer Einstellungsänderung des entfremdenden Elternteils ist dann zu versuchen, langsam eine Umgangsregelung für diesen zu entwickeln. Falls notwendig, kann das über den Weg supervidierter Kontakte geschehen, wie sie heute bereits bei Problem-Vätern üblich sind. "Einen Wechsel von einem Elternteil zum anderen können Kinder in der Regel verkraften. Dem manipulierenden Verhalten eines Elternteils ausgesetzt zu bleiben, beeinträchtigt ihre Lebensqualität erheblich und das lebenslang (Fischer, W. [19981)

 

Tabelle 1

Differentialdiagnose und differentielle Intervention

Symptomatik

leicht

mittel

schwer

Verunglimpfungskampagne

minimal

mittel

beträchtlich

Schwache, leichtfertige oder absurde Rationalisierungen der Verunglimpfung

minimal

mittel

multiple absolute Rationalisierungen

Fehlende Ambivalenz

normale Ambivalenz

keine Ambivalenz

keine Ambivalenz

Phänomen "eigenständiges Denken"

i.d.R. nicht vorhanden

vorhanden

vohanden

Reflexive Unterstützung des entfremdenden Elternteils

minimal

vorhanden

vorhanden

Fehlende Schuldgefühle

normales Schuldgefühl

geringes bis kein Schuldgefühl

kein Schuldgefühl

"Entliehene Szenarien"

minimal

vorhanden

vorhanden

Ausweitung der Feindseligkeiten auf erweiterte Familie des entfremdenden Elternteiles

minimal

vorhanden

beträchtlich, oft geradezu fanatisch

Übergangsschwierigkeiten während der Besuchszeiten

normalerweise nicht vorhanden

mittlere Ausprägung

beträchtlich, Besuch oft unmöglich

Verhalten während der Besuchszeiten.

gut

Zeitweise antagonistisch und provozierend

Keine Besuche oder destruktives Verhalten und anhaltende Provokation

Bindung zum entfremdenden Elternteil

Stark, gesund

Stark, leichte bis mittlere pathologische Ausprägung

Stark pathologische, oft paranoide Bindung

Bindung zum entfremdeten Elternteil

Stark, gesund oder leicht pathologisch

Stark, gesund oder leicht pathologisch

Stark, gesund oder leicht pathologisch

 

Tabelle 1 entnommen aus dem Artikel "Maßnahmen und Empfehlungen für das Umgangsverfahren im Blickfeld einer Differentialdiagnose bei Parental Alienation Syndrom (PAS) unterschiedlicher Ausprägung in Anlehung an Gardner (1992/1997) von W.Leitner/R.Schoeler in: "Der Amtsvormund" Nov./Dez./1998, S.886

 

Tabelle 2

Differenzialdiagnose der drei Ausprägungsformen des Parental Alienation Syndroms nach Gardner (1997)

 

Intervention

leicht

mittel

schwer

Gerichtliche Intervention

 

Alleinige elterliche Sorge bleibt beim entfremdenden Elternteil

 

Plan A

(üblich)

  1. Elterliche Sorge verbleibt beim entfremdenden Elternteil
  2. Bestellung eines Therapeuten oder Mediators bzw. Verfahrens-/Umgangspflegers
  3. Sanktion:
    a) Geld
    b) Hausarrest
    c) Beugehaft

 

Plan B

(gelegentlich erforderlich)

  1. Übertragung der elterlichen Sorge auf entfremdeten Elternteil
  2. Äußerst beschränkte und überwachte Besuche durch den ehemals entfremdenden Elternteil
  1. Sorgerechtsübertragung auf den entfremdeten Elternteil
  2. Gerichtlich angeordnete Intervention der Übergangsörtlichkeit
Umgangs- und Verfahrenspflege

 

 

 

Therapie

 

Mediation

 

 

 

 

 

i.d.R. nicht kurativ, jedoch präventiv indiziert

 

Plan A

(üblich)

Intervention eines Therapeuten, Mediators bzw. Verfahrenspflegers

 

Plan B

(gelegentlich erforderlich)

überwachte Intervention der Übergangsörtlichkeit

Durch Verfahrens-/Umgangspfleger bzw. Therapeuten/Mediator überwachte Intervention der Übergangsörtlichkeit

 

 

IX. Abschlußbemerkungen

Wer in schwierigen Fällen, wie bei hochgradigem PAS oder wenn ein Elternteil trotz entsprechender Aufklärung absolut nicht zur Kooperation bereit oder in der Lage ist, kapituliert, handelt zum Schaden des Kindes, denn die Traumatisierung durch den erzwungenen Verlust einer Elternbeziehung ist tiefgreifend und reicht bis weit ins Erwachsenenalter hinein. In einem Kind durch Programmierung und Manipulation PAS zu erzeugen ist in Anbetracht der daraus resultierenden schweren Persönlichkeitsschäden kein "Kavaliersdelikt".

Prof. Gardner schreibt dazu: "Nichtstun verdammt beide - sowohl den zum Opfer gemachten Elternteil als auch das Kind - zu gegenseitiger lebenslanger Entfremdung. Es gibt absolut keinen Grund zu glauben, daß solche Kinder, wenn sie erwachsen geworden sind, erkennen werden, was mit ihnen geschehen ist und sie sich dann mit dem entfremdeten Elternteil wieder versöhnen. Selbst wenn der Versuch unternommen wird, solch eine Versöhnung herbeizuführen, ist nicht wahrscheinlich, daß er sich als erfolgreich erweist. Zu diesem Zeitpunkt ist dann die Wahnvorstellung des Kindes, der zum Opfer gemachte Elternteil sei verabscheuungswürdig, so tief in seinen Gehirnwindungen verwurzelt, daß nichts dies zu ändern vermag. Obendrein wird in den vielen Jahren, in denen es absolut keinen Kontakt miteinander gegeben hat, das Fundament auf dem Beziehungen wachsen, ausgehöhlt sein, wenn es nicht schon völlig zerstört ist." (Aus einem Brief von Prof. Gardner an die Autoren W. Leitner und R. Schoeler, abgedruckt in ihrem Artikel: "Maßnahmen und Empfehlungen für das Umgangsverfahren im Blickfeld einer Differentialdiagnose bei Parental Alienation Syndrom (PAS) unterschiedlicher Ausprägung in Anlehnung an Gardner (1992/1997)", in: "Der Amtsvormund" Nov./Dez./1998, S. 862f.)

Aus meiner Praxis kenne ich Fälle, in denen sich z. B. in der Pubertät oder nach dem 18. Lebensjahr das Blatt - teilweise radikal - gewendet hat und das Kind sich dem bis dahin abgelehnten Elternteil wieder zuwandte. Die Pubertät bringt ja bisweilen dramatische Persönlichkeitsveränderungen mit sich, die wie Metamorphosen (Raupe --> Puppe -> Schmetterling) anmuten.

Das mag für PAS-Betroffene ein schwacher Trost sein. Ich kenne allerdings ebenfalls Beispiele, in denen bis ins fortgeschrittene Erwachsenenalter - in einigen Fällen auch zeitlebens - kein Kontakt mehr zustande kam - mit all dem Leid, das damit verbunden ist. Gardners Hinweise können also von allen Eltern und scheidungsbeteiligten Professionen nicht ernst genug genommen werden. Es geht um wesentliche Entwicklungs- und Lebensperspektiven von betroffenen Scheidungskindern, ihren Eltern und unserer Gesellschaft von morgen überhaupt.

Ich danke Ihnen.

 

 

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Einige zum Thema interessante Gerichtsurteile:

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OLG München vom 12. April 1991, in: FamRZ91, S. 1343f.

OLG Frankfurt am Main (6UF125/92) vom 29. Januar 1993

OLG Celle (19UF208/93) vom 25. Oktober 1993; in: FamRZ 1994, Heft 14, S. 924 - 926

OLG Frankfurt am Main (6UF18/98) vom 18. Mai 1998

OLG Nürnberg (10UF441/98) vom 15. Juni 1998

OLG Bamberg (7WF122/94); in: NJW 1995, Heft 25, S. 1684 - 1685

OLG Bamberg (7UF42/85); in: FamRZ 1985, Heft 11, S. 1175 - 1179

AG Rinteln (2XV178) vom 27. April 1998

 


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