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Stellungnahme zur FGG-Reform 27.02.2008 Eingetragene Lebenspartnerschaft Kleines Familiengericht Unter den Richtern hat der Familienrichter / die FamilienrichterIn den größten Ermessens- und Handlungsspielraum. Das klassische Familiengericht urteilt seit 1977 nach dem Zerrüttungsprinzip. Gleichzeitig finden Verhandlungen vor dem Familiengericht unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Entsprechend häufen sich Berichte über unfaire Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht. Familiengerichte beeinflussen die demografische Entwicklung Deshalb wäre es sinnvoll, wenn Beschlüsse zu Sorge- und Umgangsfragen von einem Schöffengericht / Bürgergericht verhandelt werden. Die klassischen Familiengerichte sind weiter zu entlasten. Häusliche Gewalt Den tatsächlichen Opfern von häuslicher Gewalt muss geholfen werden. "Jede vierte Frau wird in ihrer Ehe von ihrem Ehemann geschlagen" Solche Behauptungen sind zu prüfen. Opfer häuslicher Gewalt brauchen ein ärztliches Attest. Der Parteivortrag an sich darf nicht als Beweis gewertet werden. Thomas Sochart www.vaeter-aktuell.de |