Bericht vom 1.Tag Freitag den 18.01.2008

Begrüßung:

"Wir sind immerhin 400 Leute! - Wir hatten mit 100 TeilnehmerInnen gerechnet." - großer Applaus - Der größte Kongress zu diesem Thema weit und breit. und wo sollte die Veranstaltung auch stattfinden, wenn nicht in der Fachhochschule in Frankfurt am Main. Die Veranstaltung strahlt ihren Glanz auf die FH in FFM. 70 Referenten. Wir wollen hier zusammen die Frankfurter Thesen entwickeln zum Thema:

Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht

RechtsanwätInnen, RichterInnen, JugendamtsmitarbeiterInnen, GutachterInnen, ÄrztInnen usw. werden eine Stellungnahme zur FGG-Reform erarbeiten. Heute gibt es schnelle Entscheidungen bei den Familiengerichten wegen Sorgerecht und Umgangsrecht, angelehnt an das Cochemer Modell. Der Richter muss oft entscheiden, obwohl noch nicht alle Unterlagen da sind. Aber: Trennung und Scheidung ist ein Schlußstrich unter eine Beziehung, die nicht funktioniert! (Applaus).

KRK Art 3 - Rechte des Kindes
KRK Art 9 - Umgang durch Eltern eingeschränkt
EU-Charta Art. 24
BGB 1666

Der Zwang sich einigen zu müssen ist Frauen, die Gewalterfahrungen haben nicht zuzumuten. Deshalb müssen wir die Stärken, aber auch die Grenzen des Cochemer Modells anschauen.


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2) Prof. Dr. Ludwig Salgo materielles Recht => Sorge- und Umgangsrecht

... BGB 1626.3 ist eine sehr prominente Stelle, an der das so geregelt ist.

37.000 Umgangsstreitigkeiten bei den Familiengerichten
150.000 Kinder von Scheidung betroffen
85-87% gemeinsame elterliche Sorge, aber das Kind wird meistens gar nicht angehört. Kein Sorgeplan wird abverlangt, keine Termine werden vereinbart, es gibt keine Beratung. Die Eltern sind mit dieser Situation überfordert.

Wenn man erreichen will, das das Kind langfristig keine Beziehung zum anderen Elternteil haben soll, dann muss man es nur zum Umgang zwingen. Es gibt viel zu viele Umgangsberechtigte

Der Staat hat Schutzrechte: Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit. Kinder, die Gewalt ausüben kommen überwiegend aus Familien, in denen Gewalt an der Tagesordnung ist.

Ideologische Verblendungen bei LGs und OLGs. Wie gut für uns, das wir noch das Bundesverfassungsgericht haben.

FGG 33 soll im neuen FGG so weiter bestehen bleiben.

Einen sozialen Abstieg nach Trennung oder Scheidung empfinden Kinder mehr tragisch, als Umgangsverlust. Deshalb brauchen Kinder in erster Linie Kindesunterhalt, sagt auch Sabine Walper aus München.

Verlierer sind immer die Kinder. Das sagt ein erfahrener Richter. - Gut.

Die Sicherheitsfragen für Mutter&Kind müssen an oberster Stelle stehen. Besteht die väterliche Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung? Das ist eine ganz zentrale Frage.


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3) Verfahrensrecht - RiAG Sabine Heinke
Für alle, die sie bereits kennen: Jetzt ist sie FamilienrichterIn. Vorher hat sie 6 Jahre als Anwältin gearbeitet. Außerdem hat sie als freie MitarbeiterIn in einem autonomen Frauenhaus als BeraterIn gearbeitet. Anmerkung: allein das reicht m.e. schon für eine Ablehnung wegen Befangenheit.

Der Familienrichter hat unter den Richtern den weitestgehenden Handlungsspielraum. Aber: der Richter braucht Informationen für einen Anfangsverdacht. Sie sieht sich verunsichert, weil ihr Handlungsspielräume aus der Hand genommen werden. Hilfe, die FGG-Reform ist eine Neustrukturierung.

Beim Umzug (selbstverständlich mit Kind) soll das alte Familiengericht zuständig bleiben. Aber nur, wenn der Richter vom alten Familiengericht das Verfahren auch annimmt. Vor allen Dingen, wenn es ein unangenehmes Verfahren ist, wird der Richter sagen: Besser nicht. Das bleibt jedenfalls zu hoffen, denn sie möchte den Frauen ihre persönliche Reisefreiheit erhalten.

unzumutbarer Zwang zur Einigung:
BGB 1684.3 Umgangspfleger
BGB 1684.4.1 ??


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4) Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung - Prof. Dr. Barbara Kavemann
Frauenschutz und Kinderschutz müssen Hand in Hand gehen.

Diejenigen, die über den Verbleib des Kindes entscheiden, sollten das dem Kind auch erklären und die Erklärung nicht irgendwelchen Erzieherinnen überlassen.

am 13.02.2008 ist die 1. Expertinnenanhörung zur FGG-Reform in Berlin.


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5) Ideologien, Mythen, Realität - Eva-K. Hack ??

Staatliche Instanzen ziehen sich zurück. Die Frage nach den tatsächlichen Machtverhältnissen wird ausgeblendet. Ich kenne eine Frau, die hat das kleine Kind alle 14 Tage zum Vater in die Wohnung gebracht und ist jedes mal dabei vergewaltigt worden. Dann ist sie wieder mit ihrem Mann zusammen gezogen und hat gesagt, sie will mit der Scheidung lieber noch ein paar Jahre warten. Das sind die Dinge, die mir die Nerven rauben.

Die Angst, das die Mutter auch noch geht, fremde Umgebung, Sprachlosigkeit, Hilflosigkeit. Wenn es keine Instanz gibt, die das Kind vor dem gewalttätigen Vater schützt, dann ist das eine weitere Demütigung der von Gewalt betroffenen Frau. Diese Frauen, Mütter- und Kinderfeindliche Entwicklung muß aufgehalten werden. (Applaus)



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6) Ideologien, Mythen, Realität - Anita Heiliger

ist mit den Nerven fertig. seit 1990 geht's bergab. Der männliche Machtanspruch auf Umgang ist allgegenwärtig. Das Kindschaftsrecht definiert das Umgangsrecht des Kindes als höheres Rechtsgut. Was soll man dazu sagen? Wie konnte sich eine Ideologie so breit durchsetzen? Wir wissen es nicht.
Anmerkung: Frauen wollen mit dem alleinigen Sorgerecht ihre Macht ausspielen, aber diese Zeiten sind  nun hoffentlich bald vorbei.)


Die Mutter sieht Spuren von sexuellem Missbrauch an ihrer 2-jährigen Tochter. Der Richter sieht das nicht und deshalb muss sie das Kind regelmäßig zum Vater geben. Das sind wiederkehrende traumatisierende Erlebnisse und von diesen Opfern redet niemand!
Anmerkung:
Diesen Fall hatte Frau Heiliger bereits am 26.10.2005 (also vor mehr als zwei Jahren) bei der Veranstaltung "25 Jahre Frauen helfen Frauen" in Tübingen erwähnt. Anscheinend sind bis jetzt keine neuen Fälle hinzu gekommen. Außer Anita Heiliger scheint weiterhin niemand da zu sein, der sich um die arme Frau kümmert.


und weiter geht die Jammerrunde: Dieses "PAS" ist plötzlich in aller Munde - oder das Wort "Bindungstoleranz": Wer hat das eigentlich erfunden? Wenn Mütter gezwungen sind, das Kind zum Vater zu bringen, dann wird ihr Beschützerinstinkt ausgehebelt. Obendrein werden solche Mütter vor Gericht auch noch ausgelacht. Wie konnte es so weit kommen? Die laufende Diskussion ist aus Sicht von Frau Dr. Heiliger mehr als kontraproduktiv und gefährdet die Errungenschaften der Kindeswohlbewegten.


Für Anita Heiliger ist der Super-GAU eingetreten: Mütter müssen gegen ihren Willen das Kind zum Vater geben! Was soll man dazu sagen? Diese Praxis rüttelt feste an den Fundamenten ihrer Weltanschauung. Eine Mutter wollte das Kind nicht an den Vater herausgeben. Daraufhin hätten 12 Polizisten (ausdrücklich diesmal nicht PolizistInnen) das Haus gestürmt. Das Gedankengebäude wackelt und überall sind Feinde. Wo sind die plötzlich alle her gekommen? Argumente? die will man hier auf dem Kongress finden. Deshalb wurden auf dem Kongress 14 Arbeitsgruppen eingerichtet. Die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen werden mit Spannung erwartet.


"Die Homepage des VAFK heißt pappa.com"
"Bei www.frauenhausluege.de kann man sehen, wie Väter die alten, patriarchalischen Strukturen wieder haben wollen."



Salgo bemängelt das Cochemer Modell sei bis jetzt noch nicht evaluiert worden.



ich habe mich kurzfristig für Workshop 1 entschieden.
Workshop1: Kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Definition von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung / "PAS"

Frau Prof. Dr. Maud Zittelmann (FH FFM) kennt Pflegeeltern, die das Kind nicht in die "Herkunftsfamilie" herausgeben wollen, weil das Kind vorher und nachher ganz verquert ist. Mit denen könnte man vielleicht eine Koalition finden und eine Lobby bilden....

7 Kriterien (Basic Needs) für das Kindeswohl (Bedürfnispyramide)
(folgt)

Das Kindeswohl hat Ersatzfunktion für den Kindeswillen. Der emotionale Wille des Kindes kann schon ab 3 Jahren abgefragt werden.

Klassische Kriterien der Justiz:
- Absicherung einer festen Beziehung / Bindung
- Kontinuitätsprinzip bei Wohnung, Schule, Freunden
- Wille des Kindes
- Bindungstoleranz (neu)


Frau Dr. Kerima Kostka (UNI FFM):
sie hat die Kindschaftsrechte von Deutschland, Großbritannien und USA untersucht und verglichen.

Moderation: Frau Prof. Dr. Margrit Brückner (FH FFM)

Frau Prof. Dr. Barbara Kavermann (Katholische FH Berlin):
Wie sind die TeilnehmerInnen von Workshop1 zusammengesetzt? mindestens 50% Mitarbeiterinnen Frauenhaus, der Rest bunt gemischt.

sehr schnell konnten anhand von Flüstergruppen ein paar wesentliche Punkte herauskristallisiert werden:
- Das Kindeswohl braucht eine Definition
- Klärungsbedarf Kindeswohl / Elternwohl


mein Fazit bis jetzt:
Die Väterbewegung hat sich in relativ kurzer Zeit zu einer Volksbewegung entwickelt, die praktisch nicht mehr aufgehalten werden kann.



Zweiter Tag


Unser Workshop ist stecken geblieben. Neue Argumente gibt es keine, aber alte Forderungen werden aufpoliert.
- Gewalt geht einseitig von Männern aus. Deshalb heißt es ja auch Männergewalt.
- Gewalt gegen die Frau ist immer auch Gewalt gegen das Kind.
- Gewalt gegen die Mutter und/oder das Kind disqualifiziert den Vater in seiner Erziehungsqualität. - sofort und für immer?
- Wenn es der Erziehungsberechtigten gut geht, dann geht es auch dem Kind gut.
- Modelle, die auf Einigung und Versöhnung hin arbeiten sind bei häuslicher Gewalt nicht anzuwenden.
Diese Positionen sind von der Frauenhaus-Lobby nicht verhandelbar.



In vielen Köpfen ist ist der Glaube weiterhin fest verankert, das Männer mit dem gemeinsamen Sorgerecht nur ihre Macht ausspielen wollen.
Ich sage es genau anders: Das gemeinsame Sorgerecht soll verhindern, das jemand seine Macht ausspielen kann. Mit dem alleinigen Sorgerecht kann die Frau ihre Macht ausspielen. - aber das geht bei den Frauenhausbewegten nicht in die Köpfe.
Auch diese Position scheint nicht verhandelbar.



Was sollte als kurzfristige Erstmaßnahme im Frauenhaus gemacht werden?

Meine Meinung:
zuerst sollte die Ist-Situation geklärt werden.
Hat häusliche Gewalt tatsächlich stattgefunden? Gibt es z.B. ein ärztliches Attest, ein Foto, glaubwürdige Zeugen?
Hat sich die Gewalt gegen die Frau oder gegen das Kind gerichtet?
War es ein einmaliger Vorgang oder ist es ein Dauerzustand?
Hierbei ist es wichtig, das auch jemand mit dem Mann redet. Hier sehe ich allerdings nicht das Frauenhaus sondern einen Psychologen.

Im Protokoll steht:
Als kurzfriste Erstmaßnahme sollte der Umgang für 3 Monate ausgesetzt werden.



Was ist für eine FrauenhausmitarbeiterIn ein traumatisierendes Erlebnis?
Wenn sich die Frau wieder mit ihrem Mann verträgt. Dann kehrt sie freiwillig zurück zu ihrem Peiniger. So etwas ist unfassbar, soll in der Praxis aber schon öfters vorgekommen sein.



Im Folgenden werde ich die neuen Frankfurter-Thesen der Workshops kritisch beleuchten und eigene Thesen zur FGG-Reform entwickeln. Diese Thesen kommen dann auf ein eigenes Arbeitsblatt.



Der Lernprozess des ZIF
Wenn es um das Thema häusliche Gewalt geht, haben einige Frauen gelernt, sich ganz bewußt geschlechtsneutral auszudrücken. In diesem Zusammenhang wird gerne auch die psychische Gewalt angesprochen. Sobald wir aber vom theoretischen zum praktischen Teil einer Übung wechseln sind die alten Rollenmuster (Mann=Täter / Frau=Opfer) sofort wieder da.



Jedes Frauenhaus eine Wundertüte
Die Standards für Frauenhäuser beziehen sich anscheinend in erster Linie auf Planzahlen. Der Punkt, an dem sich Frauenhäuser unterscheiden ist der Geist des Hauses. Hier gibt es ein breites Spektrum. Es gibt kirchliche, ökologische, autonome und parteilich-feministische Beratungsstellen und Frauenhäuser. Eine relativ unselbständige Person in dieser besonderen Lage und unter diesen Umständen ist relativ leicht zu manipuliren. Wenn jemand noch nie Macht besessen hat, und man verleiht ihm plötzlich sehr viel Macht - alleiniges Sorgerecht - dann besteht die Gefahr, das er/sie mit dieser Macht nicht umgehen kann. "Jetzt bin ich am Drücker, und ich werde nicht nachlassen, bis du einsiehst, was du falsch gemacht hast."



  • Familienrecht ist kein Experimentierfeld.
  • Frauenhäuser sollten sich klar zu Genderfragen positionieren.
  • Frauenhäuser sollten sich eine Selbstverpflichtung zur Deeskalation auferlegen.


  • Versachlichung / Deeskalation
"Auf der Seite www.frauenhausluege.de kann man sehen, wie die Väter über die Frauenhäuser denken!"
"Der Mann will mit dem gemeinsamen Sorgerecht nur seine Macht ausspielen"



Die Fallsammlung befindet sich hier:
vaeter-aktuell.de/presse/Elternkonflikt
vaeter-aktuell.de/presse/Frauengewalt

vaeter-aktuell.de/erfahrungsberichte
z.B. vaeter-aktuell.de/erfahrungsberichte/Roswitha-Selig-2002




siehe auch vaeter-aktuell.de/haeusliche_gewalt




Immer wieder wurde betont, das der begleitete Umgang nur eine temporäre Maßnahme ist. Er soll im Regelfall zu einem unbegleiteten Umgang führen. Er soll nur in begründeten Ausnahmefällen zur Aussetzung des Umgangs führen. Wie die Verhältnisse in der Realität aussehen, konnte mir niemand so richtig beantworten. Vielleicht ist es so wie mit dem Mann, der 14 Tage Abstand braucht und dann nicht wieder kommt?



Arbeitskreis 12 hat einen Kurzfilm gedreht. Ein Junge vielleicht 11 Jahre alt schaut in die Kamera und sagt mit türkischem Akzent: "Ich will nur, daß mein Vater mich in Ruhe läßt und das ich dann eine gute Zukunft habe." Diese Szene löst im Saal spontanen Applaus aus. Wenn doch nur alle Kinder so brav wären und Muttis Sprüchlein aufsagen. Die Kinder im Film wurden instrumentalisiert und fremdgesteuert. Ähnliche Szenen kenne ich aus dem Fernsehen, wenn 6 jährige Jungs voller Eifer die Fahne der PKK schwänken.



Die Beschleunigung der Verfahren allgemein wird begrüßt. In Fällen mit häuslicher Gewalt und in hochstrittigen Fällen sollte sich der Familienrichter mehr Zeit nehmen.



Kindeswohlgefährdung durch Zerstörung der Mutter-Kind-Bindung muß verhindert werden.



Die Ideologie - Anita Heiliger
Die Ideologie der zentralen Bedeutung des biologisch- genetischen Vaters soll und muss beendet werden.



www.internationalermuttergipfel2008.de
Ende Mai in Karlsruhe



Podium Herr Meyer-Seitz, Mitarbeiter im BMJ und betraut mit der FGG-Reform war in Arbeitsgruppe2.
- seiner Meinung nach sollten getrennte Anhörungen sogar bei "normalen" Ehescheidungen durchgeführt werden.
- Bei einer Scheidung sollten die Eltern Rechenschaft ablegen, wie es mit den Kindern weiter gehen soll.
- Eine förmliche Beweisaufnahme vor dem Familiengericht ist evtl. verhandelbar. ??
- Zur Frage der Ideologie: Das Bundesverfassungsgericht hat hat die Rechte der biologischen Väter mehrfach und nachdrücklich gestärkt und daran müssen wir uns halten.


Salgo: Der Umgangspfleger muß weg. Wer weiß, was für Sherrifs nach amerikanischem Vorbild sonst bald hier rumlaufen werden, die von nix ne Ahnung haben.


www.zukunftswohnung.de ???



Viele Grüße
Thomas