Weg mit § 1626a BGB
 -  Für das gemeinsame Sorgerecht im Regelfall



BGB § 1626a

Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie

1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),

oder

2. einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Bürgerliches Gesetzbuch



dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html


Der Paragraf 1626a soll aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen werden. Mit Anerkennung der Vaterschaft soll das gemeinsame Sorgerecht gelten. Es sein denn, eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666a BGB liegt vor.


Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund seines Geschlechts in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt.


Im folgenden § 1626b werden die Ausschlüsse für die elterliche Sorge definiert, § 1627 schließt sich an...


Kurzfristig: Die Vaterschaftserklärung sollte zusammen mit der Geburtsurkunde ausgefüllt werden (ein Formularsatz)




§ 1626a BGB




Vaterlosigkeit verarmt die Gesellschaft auf allen Gebieten.
Elisabeth Stone

Die Geburt eines Kindes ist gleichzeitig die Geburt einer Mutter und eines Vaters.
Elisabeth Stone

"Ich bin zunehmend schockiert über die gedankenlose Abwertung von Männern, die so sehr Teil unserer Kultur geworden ist, dass sie kaum noch wahrgenommen wird."
Doris Lessing



§ 1626a BGB steht in Widerspruch zu folgenden Artikeln und Paragrafen:







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Links / Studien

Proksch-Studie Schlussbericht
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