19. März 2009

Haftung für Bankdarlehen auch nach der Scheidung

Berlin - Ehepartner haften auch nach einer Scheidung für ein gemeinsam aufgenommenes Bankdarlehen. Das gilt auch, wenn sich einer der Partner zuvor zur Übernahme der Schulden bereiterklärt, wie die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Coburg mitteilt.

In dem Verfahren ging es um ein Ehepaar, dass einen Kredit über 21.000 Euro aufgenommen hatte. Bei der späteren Trennung wurde vereinbart, dass die Frau den Kredit zurückzahlt und der Mann zwei weitere Darlehen begleicht. Diese Vereinbarung wurde auch der Bank mitgeteilt. Als die Frau nicht mehr zahlte, kündigte die Bank schließlich das Darlehen und verlangte vom Mann die noch offenen 16.400 Euro. Er lehnte das ab und verwies auf die Vereinbarung mit seiner Ex-Ehefrau.

Diese Absprache half dem Mann jedoch nicht. In seiner Entscheidung erklärte das Gericht, maßgeblich sei allein das Vertragsverhältnis mit der Bank, nicht die Absprache zwischen den Eheleuten. Zudem hätte die Bank ihn auch nicht aus der Haftung entlassen. Die bloße Mitteilung der Eheleute über die Aufteilung der Zahlungen habe keine Auswirkung auf ihre Verpflichtungen gegenüber der Bank. Laut DAV hat der Mann jetzt nur noch die Möglichkeit, sich das Geld bei seiner Ex-Frau wiederzuholen. Eine Aufteilung von Schulden sei nur bei einer Scheidungsvereinbarung möglich, an der die Bank direkt beteiligt sei.

(Aktenzeichen: 23 O 426/08)