Deutsches Kinderhilfswerk:
Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen


Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Bundesregierung zu einer Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zu bewegen. "Die Kinderrechte müssen endlich auch in Deutschland für alle Kinder gelten", betonte die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Dr. Heide-Rose Brückner. "Alle Kinder in unserem Land müssen die gleichen Chancen haben. Der Aufenthaltsstatus darf nicht über die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft mitentscheiden" so Brückner weiter.

Der insgesamt positive Blick auf die Situation der Kinderrechte in Deutschland wird durch die nach wie vor bestehende Vorbehaltserklärung geschmälert. Diese hatte die Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 abgegeben. Dadurch stehen insbesondere unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht die gleichen Rechte zu wie deutschen Kindern.

Viele dieser Kinder kommen aus Krisen- oder Kriegsgebieten. Sie sind oftmals traumatisiert und brauchen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Deshalb muss der Weg frei gemacht werden für die volle Gültigkeit insbesondere des Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention. Hier ist festgelegt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, unabhängig davon, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Dieser Grundsatz muss so schnell wie möglich für alle Kinder in Deutschland gelten.

Quelle Pressemitteilunung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 2.2.2007






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